Betreff
Förderung der Familienpflege im Kreis Coesfeld;
hier: Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. vom 15.10.2003 auf Übernahme von Kosten der Koordinierung der Familienpflege
Vorlage
SV-6-0816
Aktenzeichen
Referent
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. vom 15.10.2003 auf Übernahme von Kosten der Koordinierung der Familienpflege in Höhe von 9.000 € wird nicht entsprochen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. hat durch Schreiben vom 15.10.2003 (Anlage) mitgeteilt, dass die vom Land Nordrhein-Westfalen geplanten Sparmaßnahmen Auswirkungen auf verschiedene Dienstleistungen im sozialen Bereich haben, u. a. auch bei der Familienpflege. Die Kürzung im Bereich der Familienpflege wurde mit 9.000 € beziffert.

Vom Caritasverband ist hierzu ausgeführt worden, dass dieser finanzielle Ausfall nicht durch Eigenmittel oder sonstige Zuwendungen von dritter Seite aufgefangen werden kann. Es wurde um Klärung gebeten, ob der Kreis Coesfeld gewillt und in der Lage ist, die ausfallenden Landesmittel aufzufangen.

 

Dem Caritasverband wurde am 17.11.2003 mitgeteilt, dass die Übernahme von Kosten der Koordinierung der Familienpflege durch den Kreis nicht denkbar ist.

 

Hierzu ist ergänzend auszuführen, dass die Beteiligung des Kreises an den Kosten nur im Rahmen einer freiwilligen Leistung in Betracht kommen könnte.

Für freiwillige Leistungen, die über den Rahmen des hierfür zur Verfügung gestellten Budgets hinausgehen, besteht bei der derzeitigen Finanzsituation, die bei der Einbringung des Produkthaushaltes 2004 umfassend dargelegt worden ist, kein Raum. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass die bisher vorgesehenen Förderbeträge einer weiteren Prüfung im Hinblick auf ihre Kürzung zu unterziehen sind.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Im Produkthaushalt 2004 sind keine Mittel veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

Anlage:

 

Schreiben des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e. V. vom 15.10.2003