Beschlussvorschlag des
Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit:
- Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Teilbericht zum Thema „untere
Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Bewertung
der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur
weiteren Vorgehensweise zu.
- Nach
Ablauf eines Jahres wird die Verwaltung dem Ausschuss über den Sachstand
der Umsetzung der o.g. Vorschläge berichten.
Begründung:
I. Problem
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2007 beschlossen, dass eine besondere Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kreistages den komplexen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt vorberät. In ihrer Sitzung am 24.04.07 beschloss die Arbeitsgruppe „GPA Prüfbericht“ die Einrichtung einer verwaltungsseitig besetzten Arbeitsgruppe, die eine Stellungnahme erarbeiten soll.
Gemäß dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss vom 15.10.2007 wird der Bericht der Verwaltung zunächst im Fachausschuss, anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Kreistag beraten.
II.
Lösung
Die Beratung des GPA Prüfberichts in den Fachausschüssen erfolgt auf der Basis der mit der Sitzungsvorlage 7-0600 vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung. Zu den Feststellungen der GPA hinsichtlich der unteren Gesundheitsbehörde wurde bereits dort auf erhebliche Fehler u.a. im Rahmen der Datenerhebungen aufmerksam gemacht. Mit dem von der GPA zwischenzeitlich mitgeteiltem „Mustergesundheitsamt“ des Kreises Kleve wurden Art und Umfang der wahrgenommenen Aufgaben verglichen.
In der Fachausschusssitzung am 27.11.2007 wurden die Anträge, erstens einen Zeitplan zu erstellen, nach dem die in der SV-7-0600 genannten Themen im GPA –Teilbericht ÖGD abgearbeitet werden und zweitens, die Vorschläge der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise noch einmal mit der GPA zu beraten, bei jeweils 4 befürwortenden Stimmen mit jeweils 8 Gegenstimmen (keine Enthaltungen) abgelehnt.
Beschlossen wurde dagegen, den bisherigen Beschlussvorschlag, nachdem der Fachausschuss den Bericht der GPA zur Kenntnis nimmt und den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise (vgl. Anlagen 1 – 6) zustimmt, zu ergänzen. Die Verwaltung wird dem Fachausschuss in ca. 1 Jahr über den Sachstand der Umsetzung der Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise berichten.
III. Alternativen
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus den §§ 53 und 26 Abs. 1 lit. I) der KrO sowie § 94 Abs. 1 (a.F.) und § 105 Abs. 5 S. 2 der GemO.