Betreff
Förderung der Familienpflege im Kreis Coesfeld;
hier: Antrag von Humanitas Coesfeld auf Gewährung eines Kreiszuschusses
Vorlage
SV-6-0817
Aktenzeichen
Referent
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Humanitas Coesfeld wird zur Finanzierung der Leistungen der Familienpflege ab 2004 ein Zuschuss in Höhe von 0,77 € je Einsatzstunde gewährt.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Humanitas Coesfeld hat am 03.09./24.10.2003 erneut einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Finanzierung der Leistungen der Familienpflege gestellt.

 

Der bereits zuvor von Humanitas Coesfeld gestellte Antrag vom 03.04.2003 ist im Ausschuss für Soziales und Senioren, im Kreisausschuss und im Kreistag beraten worden. Auf die Sitzungsvorlage 6-683 wird bezüglich der Sach- und Rechtslage verwiesen.

 

Der Kreistag fasste am 15.10.2003 folgenden Beschluss:

„Dem Antrag von Humanitas Coesfeld auf Gewährung eines Kreiszuschusses zur Finanzierung der Familienpflege wird für 2003 nicht entsprochen.

Die Entscheidung über die Förderung in 2004 wird im Rahmen der Beratung des Produkthaushalts 2004 getroffen.“

 

In der o. g. Sitzungsvorlage ist zur Förderung ab 2004 ausgeführt worden, dass bei der Entscheidung über die Förderung ab 2004 die Gleichbehandlung sicherzustellen ist. Das bedeutet, dass die von Humanitas Coesfeld ab 2004 geleisteten Einsatzstunden bei der Verteilung der im Produkthaushalt bereitgestellten Mittel zur Förderung der Familienpflege zu berücksichtigen sind. Gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages zur Förderung der Familienpflege vom 13.06.2003 werden Zuschüsse in Höhe von 0,77 € je Einsatzstunde gewährt.

 

III. Alternativen

Zur Förderung der Familienpflege insgesamt wird für 2004 ein pauschaler Höchstbetrag festgelegt.

Die Verteilung der Mittel auf die Anbieter von Leistungen der Familienpflege erfolgt auf der Grundlage der mitgeteilten Einsatzstunden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Im Produkthaushalt stehen 25.500 € zur Verfügung (2003: 27.900 €). Nach den bei sämtlichen Anbietern abgefragten voraussichtlichen Einsatzstunden in 2004 würden ca. 28.300 € benötigt. Aufgrund einer 10%igen Kürzung zur Konsolidierung ist ein Betrag in Höhe von 25.500 € im Haushalt veranschlagt worden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).