Betreff
Baubeschluss zur Sanierung der Fenster am Kreishaus II
Vorlage
SV-7-0886
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme zu beginnen.

 

Die benötigten Mittel werden zur sofortigen Bewirtschaftung auch unter vorläufiger Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW freigegeben.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Kreishaus II ist mit einfachverglasten Holzsprossenfenstern ausgerüstet. Diese waren ursprünglich als Kastenfenster gestaltet, aber aufgrund der Verletzungsgefahr (Anstoßen in dicht belegten Räumen etc.) wurden die Innenflügel überwiegend ausgehängt. Die Fenster stammen aus der Zeit des Wiederaufbaus des Gebäudes in den Jahren 1949 – 1951 und sind nutzungsbedingt sowie aufgrund ihres nicht mehr zeitgemäßen Standards abgängig. Zudem weisen sie einen sehr schlechten Wärmedurchlasskoeffizienten (U-Wert) von ca. 4,8 auf. Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärme in Watt (W) pro Grad Temperaturunterschied und Fläche in qm zwischen innen und außen verloren geht. Die aktuell gültige Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert bei Ersatz und Erneuerung von Fenstern an Nichtwohngebäuden mit einer Innentemperatur von mindestens 19° C einen U-Wert von 1,7.

 

Im Rahmen der verwaltungsinternen Planungen für die umfassende Sanierung des Kreishauses II in den Jahren 2002/2003 ist die Notwendigkeit einer Fenstersanierung bereits geprüft worden. Mit Blick auf die Finanzlage war nach der damaligen fachtechnischen Einschätzung die weitere Nutzung der alten Fenster noch für einen Zeitraum von etwa 5 Jahren vertretbar. Angesichts des erheblichen Gesamtinvestitionsbedarfs und der angespannten Haushaltslage ist daher entschieden worden, die Fenstersanierung erst im Jahr 2008 durchzuführen. Aufgrund des Zustands der Fenster ist eine weitere zeitliche Verschiebung der Maßnahme nicht mehr möglich. 

 

II.  Lösung

Die Sanierung der Fenster wird als Gelegenheit genutzt, eine möglichst energiesparende Lösung zu realisieren. Mit vertretbarem finanziellen Aufwand kann ein U-Wert von 1,1 erreicht werden. Dies entspricht dem Verbundfenster-Standard. Gemessen an den Witterungsdaten für das Jahr 2006 kann hierdurch ein Wärmeverlust von ca. 110.000 kWh sowie ein CO²-Schadstoffausstoss von ca. 28 t pro Jahr vermieden werden.

 

Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, ist die Maßnahme im Vorfeld mit der unteren Denkmalbehörde der Stadt Coesfeld und dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Vorbereitend wurde ein Musterfenster eingebaut und mit Vertretern der Denkmalbehörde in Augenschein genommen. Die Denkmalbehörde verlangt, den Charakter des Gebäudes zu erhalten. Daher werden wieder Holzsprossenfenster zum Einsatz kommen.

 

Es handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabenstellung, da die Fenster kein einheitliches Standardmaß aufweisen. Somit ist eine gründliche Ermittlung der Aufmaße erforderlich, und es sind entsprechende Produktionszeiten für die Fenster einzukalkulieren. Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahme öffentlich ausgeschrieben werden und daher (bei reibungslosem Verlauf des Vergabeverfahrens) ein Zeitraum von 12 Wochen von der Veröffentlichung bis zur Vergabe eingeplant werden muss. Erschwerend kommt ferner hinzu, dass die Arbeiten im laufenden Betrieb ausgeführt werden müssen und somit genaue organisatorische Planungen anzufertigen sind. Ein zügiger Beginn der Maßnahme ist deshalb äußerst wichtig, auch um eine Durchführung im Winterhalbjahr bzw. unter ungünstigen Witterungsbedingungen zu vermeiden.

 

Die vom Kreistag eingerichtete Arbeitsgruppe Klimaschutz hat sich ebenfalls intensiv mit der Frage der Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften unter energetischen Gesichtspunkten befasst. Dabei wird durch die Arbeitsgruppe u.a. empfohlen, die Holzsprossenfenster am Kreishaus II möglichst im Jahre 2008 zu sanieren. Wegen der Einzelheiten wird auf die Sitzungsvorlage 7-0954 mit dem dort beigefügten interfraktionellen Leitantrag zum Klimaschutz, Abschnitt II. 1 mit den „Konkrete(n) Handlungsanweisungen“ verwiesen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf ca. 340.000 € geschätzt. Ein entsprechender Ansatz ist in voller Höhe für den Haushalt 2008 vorgesehen worden. Ferner wurde bereits im September 2007 ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln zur Denkmalförderung gestellt, um die entsprechenden Antragsfristen zu wahren.

 

Durch die Minimierung des Wärmeverlustes sind – bei derzeitiger Marktlage auf dem Erdgassektor – Einsparungen von ca. 6.000 € p.a. zu erwarten. Dies entspricht nach einer Nutzungsdauer von 30 Jahren einem Barwert der Einsparungen von ca. 100.000 €.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 13 Nr. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss bei Maßnahmen ab einem Auftragswert von 150.000 € für den Baubeschluss zuständig.