Betreff
Bericht 2008 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs
Vorlage
SV-7-0894
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht 2008 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit am 28.11.2006 wurde über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2006/07 berichtet.

 

Nunmehr liegen die Schülerzahlen 2007/08 vor. Unter Beibehaltung der für die Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs bislang angewandten Parameter wurde schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahre 2020 vorgenommen und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet.

Nach dem sog. Strukturquotenverfahren wurde ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet (Kreis Coesfeld) schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgte auf der Grundlage der aktuellen „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“.

 

Im lfd. Schuljahr wurde in Abstimmung mit der Schulleitung des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs eine Klasse der Unterstufe der Höheren Handelsschule - in erster Linie handelt es sich um Schüler/innen aus Selm – vom Schulort Lüdinghausen zum Schulort Dülmen verlagert. Diese Zuordnung ist auch im kommenden Schuljahr wieder für eine Klasse der Unterstufe der  Höheren Handelsschule vorgesehen. Daher ist zu erwarten, dass sich die Schülerzahlen im Vollzeitbereich in  Lüdinghausen und Dülmen ggf. insoweit abweichend von der Prognose entwickeln werden.    

 

Die Auslastungsquoten von 75 % bzw. 80 % zur Ermittlung des Raumbedarfs (Klassenräume und Fachunterrichtsräume) wurden im Jahr 2004 in Abstimmung mit den Schulleitungen angepasst. Es bestand Einvernehmen, dass die Berechnungsmethoden als für alle Beteiligten verlässliche und verbindliche Grundlage angesehen werden.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den Raumbedarf zu decken.  Der Kreis hat daher durch kurz- und langfristige Anmietungen den aktuellen Schulraumbedarf gedeckt bzw. wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen  Maßnahmen zur Sicherstellung des notwendigen Schulraums ergreifen. Die Übersicht über die Anmietung von Schulraum ist als Anlage 9 zur Sitzungsvorlage beigefügt. 

Für den Planungsbereich I ist vorgesehen, auch im kommenden Schuljahr die vier Räume im Gebäude Holtwicker Straße 9 in Coesfeld zu nutzen. Bislang erfolgt eine Nutzung ausschließlich durch das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg. Im kommenden Schuljahr sollen in Absprache zwischen dem Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und dem Pictorius-Berufskolleg die Räume beiden Schulen zur Verfügung stehen, um den – unter Berücksichtigung der Anmietung der Jakobi-Grundschule und des Pavillons der Landwirtschaftskammer – voraussichtlich noch verbleibenden Fehlbedarf abzudecken.

Für den Planungsbereich II wird davon ausgegangen, dass der für den Schulort Lüdinghausen prognostizierte räumliche Fehlbedarf durch die Verlagerung einer Klasse der Höheren Handelsschule nach Dülmen nicht eintreten wird.    

 

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. Andererseits kann auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden. Daher ist es weiterhin geboten, auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen auch in den nächsten Jahren die Schülerzahlprognose zu aktualisieren.

Durch die Änderung des Schulgesetzes werden die Schulbezirke für die Berufsschulen (Schüler/innen des dualen Systems) zum 01.08.2008 aufgehoben. Danach können die Ausbildungsbetriebe bzw. die Auszubildenden im Rahmen der Aufnahmekapazitäten ihre Berufsschule frei wählen. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welchem Umfang sich diese gesetzliche Änderung auf die Schülerzahl an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld auswirken wird. Auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen 2008/09 wird ggf. eine Modifizierung der Berechnungsmethoden für die Schülerzahlprognose vorgenommen.   

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-          Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-          Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1998 – 2020 (Anlage 2)

 

-          Schülerzahlentwicklung 1999 – 2008 / Prognose des Schüleraufkommens 2009 –2020  (Anlage 3)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2007/08 bis 2019/20 - Planungsbereich I -       (Anlage 4)

 

-          Verteilung des Schüleraufkommens 2007/08 bis 2019/20 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 5)

 

-          Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten (Anlage 6)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2007/08 bis 2016/17 - Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-          Raumbilanz für die Schuljahre 2007/08 bis 2016/17 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 8)

 

-          Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 9)

 

 

Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.