Betreff
Förderung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
Vergabekriterien für Fördermittel
Vorlage
SV-7-0895
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die zur Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" im Rahmen der Hilfe zur Pflege bereitstehenden Fördermittel in Gesamthöhe von 100.000 Euro werden nach den in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Förderkriterien vergeben.

 

Über die Förderung entscheidet im Einzelfall der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Politik und Verwaltung des Kreises Coesfeld möchten, dass die älteren Menschen in unserem Kreis so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben können. Nach vielen Untersuchungen in Deutschland entspricht dies auch dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, selbst dann noch, wenn man hilfe- oder pflegebedürftig wird.

 

Das 2005 vom Kreis gegründete Projekt „ambulant vor stationär“ beschäftigt sich mit der Frage, welche Strukturen und Angebote zur Umsetzung dieses Wunsches erforderlich sind. Die Arbeit der Projektmitglieder wurde wiederholt im Ausschuss vorgestellt, u.a. wird in der Sitzung am 21.02.2008 über die einjährige Tätigkeit der Zentralen Pflegeberatung berichtet.

 

Die Idee des Projektes fand großen Anklang im Rahmen der Prüfung durch die GPA. Die Zielrichtung des Projektes wurde ausdrücklich bestätigt und als „Beste Praxis “ bewertet. Weiter wurde auch der bereits erreichte hohe Anteil der ambulanten Hilfen an der Gesamtheit der Hilfen zur Pflege herausgestellt.

 

Gleichwohl hat die Gemeindeprüfungsanstalt folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

„Wirtschaftliche Vorteile können durch Steuerungsinstrumente der individuellen Hilfeplanung für Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege wie die Förderung

 

-          psychosozialer Leistungen

-          pflegeergänzender Leistungen

-          komplementärer Leistungen

 

erzielt werden. Das Potential liegt bei insgesamt 856.200 Euro und 3,87 Euro je Einwohner.“

 

Die Projektarbeit und die Arbeit der Zentralen Pflegeberatung haben ebenfalls zum Ergebnis, dass es noch Versorgungslücken im Kreis Coesfeld gibt. Allerdings wird bezweifelt, dass es allein durch den Ausbau der Angebote tatsächlich zu Einsparungen in Höhe von mehr als 800.000 Euro kommen kann. Eine  Dämpfung der Kostenentwicklung im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege wird aber auf jeden Fall für erreichbar gehalten.

 

II.  Lösung

 

Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und zur Umsetzung der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt wird für 2008 ein Fördertopf in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, so der Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung am 19.12.2007. Eine Vergabe der Mittel erfolgt nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren.

 

Über diesen Beschluss wurden die Mitglieder der Pflegekonferenz und die Mitglieder der Projektgruppe unterrichtet. Sie wurden gleichzeitig gebeten,  Vorschläge für Vergabekriterien und Projekte zu machen. Soweit Antworten eingegangen sind, sind diese als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Vergabe der Mittel folgende Kriterien zu beachten:

 

Förderziel

Die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Bereich der Hilfe zur Pflege im Kreis Coesfeld.

 

Förderschwerpunkte

 

  1. Prävention zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit
  2. Entwicklung neuer Hilfeformen als Ergänzung des ambulanten und

teilstationären Angebotes

           - allgemein

           - speziell für Demenzkranke

  1. Weiterentwicklung neuer alters- und pflegegerechter Wohnformen
  2. Entlastung pflegender Angehöriger
  3. Förderung des freiwilligen Engagements zur Unterstützung der Pflege
  4. sonstige Maßnahmen, die ebenfalls zur Dämpfung der Kostensteigerungen

im Bereich der stationären Pflege beitragen.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen  mindestens einem der genannten Förderschwerpunkte entsprechen. Die Aufzählung stellt dabei keine Rangfolge dar.

 

Auswahlkriterien

 

  1. Trägt das Angebot zur Verwirklichung einer der vorgenannten

Förderschwerpunkte im Kreis Coesfeld bei?

  1. Wirkt das Angebot langfristig und nachhaltig?
  2. Sind die Kosten angemessen im Verhältnis zum Nutzen?
  3. Wird eine angemessene Eigenbeteiligung erbracht?
  4. Wie realistisch ist die Umsetzung?
  5. Hat das Angebot eine kreisweite Wirkung oder kann es zumindest

in mehreren Orten des Kreises Coesfeld umgesetzt werden?

 

Förderfähig sind sowohl Projekte von natürlichen als auch juristischen Personen.

 

Förderbeginn

Die vorgeschlagenen Projekte sollten zumindest in 2008 beginnen.

 

Förderart

Es handelt sich zunächst um eine einmalige  Projektförderung (Anschubfinanzierung). Ob über das Jahr 2008 hinaus Mittel bereitgestellt werden, ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 gesondert zu entscheiden.

 

Die Förderung erfolgt

 

-          freiwillig

-          ohne einen Rechtsanspruch zu begründen

-          im Rahmen des vorhandenen Budgets von 100.000 Euro

-          aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit,

Soziales und Senioren.

 

Förderanträge können sowohl für Personal- als auch für Sachkosten gestellt werden.

 

Verwendungsnachweis

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachzuweisen.

 

Es gelten im Übrigen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Kreises Coesfeld (Anlage 2).

 

III. Alternativen

 

Es werden andere Förderkriterien erstellt.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Haushalt 2008 sind bei dem Produkt 50.02.01 – Leistungen für Pflegebedürftige - Mittel in Höhe von 100.000 Euro zu veranschlagen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Vergabe der Mittel ist laut Beschluss des Kreistages vom 19.12.2007 der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.