Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-7-0908 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 13.02.2008 | ||
Betreff: | Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), hier: Untere Gesundheitsbehörde |
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 26.02.2007, dass eine besondere Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kreistages den komplexen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorberät. In ihrer Sitzung am 24.04.07 beschloss diese Arbeitsgruppe „GPA Prüfbericht“ die Einrichtung einer verwaltungsseitig besetzten Arbeitsgruppe, die eine Stellungnahme für den Bereich der unteren Gesundheitsbehörde erarbeiten soll. Den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise in den entsprechenden Sitzungsvorlagen SV-7-0820 bzw. SV-7-0820/1 folgten der Fachausschuss am 27.11.2007 und der Rechnungsprüfungsausschuss am 10.12.2007 inhaltlich mit der Ergänzung, dass die Verwaltung dem Fachausschuss nach Ablauf eines Jahres über den Sachstand der Umsetzung der Vorschläge berichten wird.
Der Kreistag stellte die Entscheidung über die Vorschläge der Verwaltung zum Bereich der unteren Gesundheitsbehörde am 19.12.2007 zurück. Die in der SV-7-0820 von Seiten der Verwaltung geäußerte Kritik am Bericht der GPA sollte zuvor mit dieser besprochen werden.
Zur Klärung des Sachverhalts fand am 23.01.2008 ein Gespräch zwischen den Beteiligten statt.
Das Gespräch führte dazu, dass methodische Herangehensweisen und Auswertungs-modalitäten durch die GPA erläutert und Erwartungshaltungen geklärt werden konnten. Die Ergebnisse sind dem beiliegenden Protokoll vom 31.01.2008 zu entnehmen (vgl. Anlage 7).
Die Verwaltung schlägt vor, den Teilbericht zum Thema „untere
Gesundheitsbehörde“ der GPA NRW sowie die Bewertung der Verwaltung (Anlagen 1 –
6) zur Kenntnis zu nehmen und den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren
Vorgehensweise (gemäß den Anlagen 2 und 3) zuzustimmen.
(Anmerkung: Zur Darstellung des kompletten Sachverhalts in dieser
Sitzungsvorlage sind die Anlagen der SV-7-0820 bzw. SV-7-0820/1 noch einmal
beigefügt. Der jetzige Beschluss-vorschlag entspricht inhaltlich den
Beschlussvorschlägen SV-7-0820 und SV-7-0821)
Darüber hinaus aktualisierte die Verwaltung noch einmal unter Berücksichtigung inzwischen vorliegender Daten (z.B. Ergebnisse aus 2007) und Berichte (z.B. neuester Bericht der KGST zu den „Kosten eines Arbeitsplatzes“) fiskalische Verbesserungen des ÖGD. Diese Ergebnisse wurden ebenfalls im Protokoll der gemeinsamen Sitzung mit der GPA vom 23.01.2008 festgehalten.
Zur Sitzung wurde Herr Mölders (GPA NRW) von der Verwaltung eingeladen.
Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus den §§ 53 und 26 Abs. 1 lit. I der KrO sowie § 94 Abs. 1 (a.F.) und § 105 Abs. 5 S. 2 der GemO.
Anlagen:
Anlage 1 Ergebnisprotokoll des Gesprächs zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 31.01.2008
Kreis Coesfeld Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Der Landrat
Zwischen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) und dem
Landrat des Kreises Coesfeld bestanden unterschiedliche Auffassungen zur
Bewertung des Prüfberichts der GPA hinsichtlich der unteren Gesundheitsbehörde.
Zur Klärung des Sachverhalts wurde am 23.01.2008 ein ausführliches persönliches
Gespräch zwischen den Beteiligten geführt. Dieses führte dazu, dass
verschiedene Blickwinkel und Methoden erläutert und Missverständnisse
weitgehend geklärt werden konnten. Die Ergebnisse werden nachfolgend
festgehalten.
Das methodische Verfahren
der GPA ist so ausgerichtet, dass auch neuere Erkenntnisse über Expertenrunden
und Facharbeitskreise eingearbeitet werden. Auch das Gespräch mit dem Kreis
Coesfeld hat dazu beigetragen, dass das Verfahren zukünftig optimiert werden
wird.
Der GPA-Bericht gibt
Anregungen für weitere Entscheidungen im Kreis Coesfeld.
Ziel der GPA Untersuchung
war es auch, vergleichbare Aufgabenprofile und Kennzahlen hinsichtlich der
Zuweisungen und Zuschüsse der jeweiligen ÖGD’s zu ermitteln. Dazu war die GPA
zwingend auf Informationen der beteiligten Kommunen angewiesen. Es wurden in
allen Kreisen aufwändige Gespräche mit dem Ziel geführt, festzustellen, in
welchem Umfang Aufgaben, Zuweisungen und Zuschüsse den Kosten des jeweiligen
ÖGD zuzuordnen sind. Hierbei kam es zu Bereinigungen, so dass grundsätzlich
festzustellen ist, dass einzelne Haushaltspositionen nicht ohne nähere Prüfung
vollständig übernommen werden können. Jede Datenerhebung enthält aber auch
Unwägbarkeiten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass einzelne Positionen
nicht aufgenommen wurden.
Coesfeld, Herne 31.01.2008
Im Auftrag
gez. Schütt
gez. Mölders
Kreis Coesfeld
Gemeindeprüfungsanstalt