Betreff
Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien - Vernetzung und Einrichtung sozialpädagogischer und sozialmedizinischer Beratungs- und Unterstützungsangebote
(Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme)
Vorlage
SV-7-0910
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem weiteren Vorgehen im Projekt „Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ zu.

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Honorarvertrages die modellhafte Kooperation mit den Hebammen des Kreisverbandes Coesfeld zu realisieren (siehe Anlage 1 der SV).

 

Ferner wird sie ermächtigt, Ausgaben für das Projekt „Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2008 in Höhe bis max. der eingeplanten Haushaltsmittel gemäß dem Konto 543100 – Geschäftsaufwendung vorzunehmen.

 

Da entsprechende Haushaltmittel im Jahr 2008 erstmals für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden, ist ein entsprechender gesonderter Beschluss zu fassen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In seiner Sitzung am 10. Mai 2007 hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, die Möglichkeiten eines sozialen Frühwarnsystems im Bereich werdender und „junger“ Familien zu prüfen und exemplarisch zu erproben, gegebenenfalls einzurichten.

 

II.  Lösung

Die bisherigen Ergebnisse der Arbeit in dem Projekt „Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ dokumentieren das grundsätzliche Erfordernis, dass eine systematische Verzahnung der Angebote und Dienste der Gesundheits- und Jugendhilfe auch im Kreis Coesfeld notwendig ist. Besonders im Bereich der werdenden und jungen Familien sind die Akteure aus dem Bereich der Gesundheitshilfe in der Regel die ersten professionellen Ansprechpartner.

 

Das Jugendamt hat mittlerweile mit vielen Diensten und Institutionen aus dem sozialpädagogischen sowie aus dem medizinischen Bereich das Thema erörtert und mit verschiedenen Partnern Kooperationsmöglichkeiten angedacht und teilweise bereits entwickelt.

 

 

Ausgehend von der Zielgruppe der Schwangeren und der „jungen“ Familien mit Kindern unter drei Jahren sind folgende konkrete Kooperationen vorgesehen.

 

Kooperation mit dem Kreisverband der Hebammen

Hebammen erfüllen durch ihre Betreuung von Schwangeren und jungen Familien  ein präventives, vorbeugendes Angebot in Form der Geh-Struktur. Dieses soll im Rahmen des Projektes genutzt werden, um Familien schon vor einer Gefährdung des Wohlergehens des Kindes/der Kinder zu erreichen und zu unterstützen, um somit Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern entgegenzuwirken.

Durch ein Projekt in Form einer engen Zusammenarbeit des Jugendamtes, insbesondere der Projekt-Sozialarbeiterin Abteilung „Frühe Hilfen“ und ausgewählter Hebammen im Kreis Coesfeld soll es gelingen, belastete Eltern, wie etwa sehr junge und allein erziehende Mütter, früh zu unterstützen, um Überforderung in der Familie zu vermeiden.

 

Hierzu wurden mit einem Team des Hebammenkreisverbandes seit Herbst 2007 vorbereitende Gespräche geführt hinsichtlich Erwartungen, Abläufen sowie Arbeitsfelder und Aufgaben der „Projekt-Hebammen“.

Vier Hebammen, die im Bereich Senden und Ascheberg tätig sind, haben Interesse am Projekt mitzuarbeiten. Es werden sich zwei Hebammen-„Tandems“ bilden, die sich bei Krankheit, Urlaub oder Verhinderung vertreten. Es liegt nun ein gemeinsam abgestimmter Entwurf eines Honorarvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld -Jugendamt und den jeweils zwei staatlich geprüften Hebammen aus den ausgewählten Gemeinden Senden und Ascheberg vor.

 

Das Projekt soll im März in die Praxis gehen. Der Vertragsentwurf eines Honorarvertrages ist dieser Sitzungsvorlage zur Kenntnis und Entscheidung beigefügt (siehe Anlage 1).

 

Die am Projekt beteiligten Hebammen werden durch psychosoziale Weiterbildungsbausteine qualifiziert, wie z. B. Ansätze der Beratung und Begleitung nach sozialpädagogischen Methoden.

 

Die interdisziplinäre Kooperationsform zwischen Hebammen und Jugendamt soll in bestehende Regelstrukturen eingebunden werden. Die Beauftragung der Hebammen erfolgt durch fallbezogene Direktbeauftragung durch das Jugendamt (Projekt), durch vorherige Meldung interner Dienste (z. B. Amtsvormundschaft, ASD, Schwangerenberatung) oder aus der bisherigen Tätigkeit der Hebammen heraus bzw. durch Selbstmelder. Die Beratungen und Betreuungen der Familien durch die „Projekt-Hebammen“ werden durch regelmäßige kollegiale Beratungen mit der Projekt-Sozialarbeiterin gestützt. Diese steht den Hebammen als fachliche Beraterin bzw. Case-Managerin im Rahmen der Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Verfügung.

 

Kooperation mit dem Caritasverband Coesfeld

Die Qualifizierungsmaßnahmen für die Hebammen werden zur Zeit vom Caritasverband des Kreises Coesfeld, Erziehungsberatung, konzipiert. Zunächst soll eine ca. 20 Stunden umfassende Einführungsreihe mit einer Tagesveranstaltung Ende März/Anfang April 2008 starten. Im April und Mai sollen dann halbtägige Veranstaltungen folgen.

 

Thematische Schwerpunkte sind hier das Einbeziehen von Grundlagen der (klinischen) Entwicklungspsychologie, Berücksichtigung der Erkenntnisse hinsichtlich des Kinderschutzes und Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung, Einsatz von Gesprächsführungstechniken, Erkennen der eigenen Grenzen sowie Arbeiten im Netzwerk der Frühen Hilfen für Schwangere und "junge" Familien.

 

Kooperation mit dem Gesundheitsamt

Es wird eine verbindliche Zusammenarbeit mit der Schwangeren(konflikt)-beratung der Unteren Gesundheitsbehörde durch Meldung und fachlichen Austausch bei einer möglichen Fallarbeit im Rahmen des Hebammen-Projektes angestrebt.

 

Weiterhin soll ein multiprofessioneller Arbeitskreis auf Kreisebene gebildet werden, an dem Fachkräfte aus den sozialpädagogischen und sozialmedizinischen Arbeitsfeldern teilnehmen. Vergleichbare Gremien existieren bereits auf lokaler Ebene; beispielsweise in der Stadt Coesfeld.

 

Kooperation mit Familienbildungsstätten

Ausgehend von dem Projekt „Informierte Eltern haben es leichter“ ist in allen Städten und Gemeinden vorgesehen, Mitarbeiterkreise von Ehren- bzw. Nebenamtlichen zu gründen, die „junge“ Familien im Rahmen eines persönlichen Besuchkontaktes zur Geburt eines Neugeborenen aufsuchen, verschiedene unterstützende Hilfen anbieten und lokale familienrelevante Informationen weitergeben. Erste positive Erfahrungen liegen bereits in den Städten Billerbeck und Olfen vor.

 

Die Qualifizierung und Begleitung dieser Besucherpersonen soll durch die Familienbildungsstätten realisiert werden.

 

Darüber hinaus ist der ergänzende Ausbau der ortsnaher Angebote der Familienbildung insbesondere für „junge“ Familien mit der Unterstützung der Familienbildungsstätten vorgesehen. Eine niederschwellige Zugänglichkeit zu den Bildungsveranstaltungen soll über die Familienzentren erreicht werden.

 

Die Umsetzung weiterer Kooperationsakzente im Frühjahr 2008 wird mit folgenden Partnern vorbereitet.

 

Kooperation mit Kinderärzten

Bereits im Herbst 2007 ist der Obmann der Kinderärzte im Kreis Coesfeld über das Projekt „Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ informiert worden. Das Interesse einer Zusammenarbeit wurde artikuliert.

In der kommende Sitzung des sog. „Qualitätszirkels Pädiatrie“ wird das o.g. Konzept erstmalig einer Vielzahl von Kinderärzten vorgestellt. Gemeinsam sollen dann Möglichkeiten und Erfordernisse der Zusammenarbeit und Vernetzung eruiert werden.

 

Kooperation mit Tageseinrichtungen und Familienzentren

Auch hier stehen Information und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zentralen Focus. Darüber hinaus sollen diese Einrichtungen bei der Bildung von Netzwerkstrukturen im unmittelbaren Sozialraum unterstützt werden.

 

 

Der Kreishaushaltes 2008 wird aufgrund der Umstellungsarbeiten auf das Neue Kommunale Finanzmanagement frühestens am 07.05.2008 verabschiedet. Aufgrund des sich anschließenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Münster wird der Kreishaushalt 2008 voraussichtlich erst im Juni 2008 in Kraft treten.

 

Bis zum Inkrafttreten erfolgt die Abwicklung des Kreishaushaltes somit im Rahmen der sog. vorläufigen Haushaltsführung.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Erfüllung der genannten Aufgaben im Rahmen des Projektes „Frühe Hilfen für Schwangere und "junge" Familien“ während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2008 Ausgaben bis max. in Höhe der eingeplanten Haushaltsmittel vorzunehmen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Durchführung der im Jahr 2008 vorgesehenen Aufgaben und Kooperationen sind Haushaltsmittel in Höhe 30.000.- EUR eingeplant worden (Konto 543100 Geschäftsaufwendungen).

 

Kosten entstehen max. in dem Umfang, wie im Haushaltsplan 2008 veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.