Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im bisherigen Stellenumfang werden der AWO Unterbezirk West-Münsterland und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. im Jahre 2008 Zuwendungen in der Höhe wie im Jahre 2007 als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2008 befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit den Trägern abzuschließen und bei Verhandlungen über vertragliche Neuregelungen die Veränderungen der Landesförderung und die Entwicklungen der Suchtberatung und psychosozialen Betreuung im Rahmen des SGB II mit ihren Erfordernissen zu berücksichtigen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit der AWO West-Münsterland und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. sind Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen geschlossen worden, die gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 (s. SV-7-0540) neben anderen Neuregelungen eine befristete Laufzeit vom 01.01. bis zum 31.12.2007 und feste Förderbeträge für den Jahreszeitraum beinhalten.

 

Zur vorläufigen Haushaltsführung im Jahre 2008 hat der Kreistag mit Beschluss am 19.12.2007 (s. SV-7-0840) die Verwaltung ermächtigt, Auszahlungen von Kreiszuschüssen, für die keine rechtliche (gesetzliche oder laufende vertragliche) Verpflichtung besteht, maximal in Höhe der hierfür im Haushaltsjahr 2007 veranschlagten Mittel unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und der Haushaltsberatungen für den Produkthaushalt 2008 vorzunehmen.

 

Der o.a. Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 zur Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtvorbeugung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen in Trägerschaft von AWO bzw. Caritasverband bezog sich ebenso wie die Laufzeit der Zuwendungsverträge nur auf das Jahr 2007. Für die verbindliche Zuwendung von Kreiszuschüssen im Jahre 2008 ist daher ein entsprechender Beschluss des Kreistages und seiner zuständigen Ausschüsse notwendig.

 

Nach dem Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Thema "untere Gesundheitsbehörde" hat der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit mit Beschluss am 27.11.2007 und der Rechnungsprüfungsausschuss mit Beschluss am 10.12.2007 dem Kreistag empfohlen, u.a. einen Prüfauftrag für die Verwaltung zu beschließen, um die Auswirkungen einer Kürzung von 20 % der Zuwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben der Sucht- und Drogenberatung, der Suchtvorbeugung und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen durch AWO bzw. Caritasverband sowie der Zuschüsse für die Sucht-Selbsthilfegruppen von Kreuzbund e.V. und Freundeskreis Dülmen e.V. ab 2009 aufzuzeigen (s. SV-7-0820 und SV-7-0820/1). Nach dem die Entscheidung darüber in der Sitzung des Kreistages vom 19.12.2007 zurückgestellt wurde, soll darüber in den o.a. Ausschüssen erneut beraten werden.

 

Kommunalisierung und Pauschalierung der Landesförderung

 

Nach Entscheidung des Landtags vom 24.01.2007, im Rahmen der Landesförderung zu den o.a. Stellen die Vergabe der Landesmittel zur Bekämpfung der Suchtgefahren mit bestimmten Maßgaben (fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz 2007 i.V.m. § 24 Gemeindefinanzierungsgesetz 2007) in die Hände der Kreise und kreisfreien Städte zu legen, sind auf der Grundlage des o.a. Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2006 in die Verträge auch entsprechende Regelungen über die Zuwendung der Fördermittel des Landes aufgenommen worden (s. Mitteilungen zu den Sitzungen des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit vom 21.02.2007 und vom 26.11.2007).

 

Für das Jahr 2008 hat der Landtag mit der Verabschiedung des Haushalts- sowie des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2008 am 20.12.2007 beschlossen, die Landesmittel für den Kreis Coesfeld in dieser Sache unverändert wie im Jahr 2007 zu gewähren.

 

Zudem hat das zuständige Landesministerium die Kreise und kreisfreien Städte darum gebeten, die Förderung der einzelnen Träger der Präventions- und Hilfemaßnahmen in 2008 auf der Grundlage der Übergangsregelung zur Landesförderung in 2007 vorzunehmen, d.h. die Mittel wie im Vorjahr einzusetzen. Dieser Bitte hat sich der Landkreistag in einer Empfehlung angeschlossen.

 

Nach Angaben des Ministeriums hat sich der geplante Abschluss einer Landesrahmenvereinbarung zur Kommunalisierung der Landesförderung in den Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden verzögert. Die Vereinbarung wird von dort nun im Laufe des Jahres erwartet und demnach voraussichtlich insbesondere Art, Inhalt und Umfang der Aufgabenwahrnehmung, die Steuerungs- und Planungsverantwortung der Kommunen sowie die Höhe der Förderpauschale betreffen. Die neuen landesweiten Regelungen würden danach Modifikationen der bisherigen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen in den o.a. Zuwendungsverträgen erforderlich machen.

 

Suchtberatung und psychosoziale Betreuung im Rahmen des SGB II

 

Seit dem 01.01.2005 übernehmen die Suchtberatungsstellen von AWO und Caritasverband sowie die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen der AWO auch Leistungen der Suchtberatung bzw. psychosozialen Betreuung nach SGB II. Die Vertragsvereinbarungen enthalten dazu vorsorglich die Maßgabe, bei der Aufgabenwahrnehmung den entsprechenden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Rahmen des SGB II Vorrang einzuräumen.

 

Nach den vorläufigen Angaben von AWO und Caritasverband zum Jahr 2007 und den Statistiken zu den Jahren 2005 und 2006 war den Fachstellen bei jährlich rund 30 % ihrer kreisweit zusammen fast 700 Beratungsklienten pro Jahr bekannt, dass sie Empfänger von SGB II – Leistungen waren. Von diesen Leistungsbeziehern suchte in 2007 weiterhin die Mehrzahl ohne Vermittlung oder Verpflichtung durch das Zentrum für Arbeit die Hilfe bei den örtlichen Suchtberatungsstellen. Sie gelangten überwiegend freiwillig und auf anderen Zugangswegen zu den Beratungskräften (s. Anlage 1).

 

Allerdings hat sich hier im Rahmen des SGB II den Berichten und Zahlen nach in der zweiten Jahreshälfte 2007 eine Trendwende eingestellt: Die Zentren für Arbeit im Kreis schließen verstärkt Eingliederungsvereinbarungen mit den Langzeitarbeitslosen zur regelmäßigen Inanspruchnahme von Hilfen der Suchtberatungsstellen ab, um offensichtliche Suchtprobleme für die Eingliederung in Arbeit auf diesem Wege in den Griff zu kriegen.

Während in den Jahren 2005 und 2006 jeweils weniger als 10 Fälle mit einer Eingliederungsvereinbarung die Suchtberatung in Anspruch nahmen, wurde im Jahre 2007 bereits bei 71 der insgesamt 210 Beratungsklienten mit Bezug von SGB II – Leistungen die Hilfe der Suchtberatungsstellen von den Zentren für Arbeit durch dieses Instrument systematisch angefordert und die kontinuierliche Inanspruchnahme der Beratungs- und Betreuungsleistungen verpflichtend vereinbart und kontrolliert.

 

Trotz der jüngsten Entwicklungen liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die vorrangige Inanspruchnahme der Suchtberatungsstellen und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung für substituierte Drogenabhängige durch Empfänger von SGB II – Leistungen zu eingeschränkten Angeboten und Leistungen zu Lasten anderer dort hilfesuchender Personenkreise führt.

 

Weitere Informationen zu den Leistungen dieser Stellen können in der Anlage den letzten Jahresberichten der AWO (s. Anlage 4) oder des Caritasverbandes (s. Anlage 5) entnommen werden.

 

II.  Lösung

Die Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, der Suchtprävention und der psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld durch die AWO Unterbezirk West-Münsterland und den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird im Jahre 2008 im gleichbleibenden Stellenumfang wie im Jahre 2007 weitergeführt und durch Zuwendungen in der Höhe wie im Jahre 2007 gefördert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vom Kreistag am 20.12.2006 hierzu beschlossenen Eckpunkte (s. SV-7-0540) und im Anschluss an die bisherigen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen im Jahr 2007 mit den Trägern bis zum 31.12.2008 befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung abzuschließen.

 

Die Geschäftsführer der AWO und des Caritasverbandes haben dem Angebot vorbehaltlich der Entscheidungen des Kreistages und des Landtages bereits zugestimmt, die Aufgabenwahrnehmung mit vertraglichen Regelung im Jahre 2008 im gleichen Stellenumfang und bei gleicher Förderhöhe wie im Jahre 2007 weiterzuführen.

 

Die Weiterführung im bisherigen Umfang umfasst die Weiterförderung der Angebote und Leistungen der folgenden Stellen im Kreisgebiet:

-  in Trägerschaft der AWO Unterbezirk West-Münsterland:

        Sucht- und Drogenberatungsstelle

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 0,5 Stelle Verwaltungskraft),

        Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

(1,0 Fachstelle (Sozialarbeit));

-  in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

        Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

(5,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 1,5 Stellen Verwaltungskräfte),

        Fachstelle für Suchtvorbeugung

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit)).

 

Zur Prüfung und Weiterentwicklung der Angebote und Leistungen ist in den Zuwendungsverträgen für das Jahr 2007 mit den Trägern bereits vereinbart worden, nach gemeinsamer Auswertung der vorzulegenden Jahresberichte und Dokumentationen je nach Bedarf Zielvereinbarungen über Art, Inhalt, Umfang, Ergebnisse und Qualität der Aufgabenwahrnehmung zu schließen. Die Daten zum Jahr 2007 sind bis zum 15.03.2008 vorzulegen.

 

Zudem ist vertraglich vereinbart, unter Berücksichtigung der geplanten Landesrahmenvereinbarung steuerungsrelevante Kennziffern in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe unter Federführung des Kreises zu entwickeln. Nach Vorlage der aktuellen Daten zum Jahresabschluss 2007 und nach Klärung der Rahmenvereinbarung soll die Entwicklung fortgesetzt werden.

 

Bei der Prüfung der Leistungen und bei Verhandlungen über vertragliche Neuregelungen sind insbesondere die sich ergebenden Erfordernisse bei Veränderungen der Landesförderung und bei Entwicklungen im Rahmen des SGB II aufgrund ihrer erheblichen finanziellen und rechtlichen Bedeutung zu berücksichtigen.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung der o.a. Stellen werden im Jahre 2008 wie im Jahre 2007

    der AWO Unterbezirk West-Münsterland

-            als Kreiszuschuss eine Zuwendung in Höhe von 165.400 € und

-            als Landesförderung (fachbezogene Pauschale) eine Zuwendung in Höhe von 46.100 € gewährt und

    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.

-            als Kreiszuschuss eine Zuwendung in Höhe von 380.200 € und

-            als Landesförderung (fachbezogene Pauschale) eine Zuwendung in Höhe von 76.800 € zur Verfügung gestellt.

 

Nach der Finanzierungsregelung in den o.a. Zuwendungsverträgen für das Jahr 2007 ist gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 die Gesamtsumme der berücksichtigungsfähigen pauschalen und kommunalen Kosten eines Arbeitsplatzes nach Werten und Verfahren der "KGSt" (Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung/ Verwaltungsmanagement) die Grundlage der Finanzierung.

 

Getrennt für beide Träger sind in der Anlage die Ergebnisse der Kostenermittlung (s. Anlagen 2a und 3a) und der Finanzierungsplanung (s. Anlagen 2b und 3b) im Vergleich zu den Ist-Kosten nach aktualisierten Angaben der Träger zu den Jahren 2004 - 2009 dargestellt.

 

Im Vergleich der Pauschalwerte nach KGSt und der Ist-Kosten nach Angaben der Träger fällt auf, dass die voraussichtlichen Ist-Kosten in der Summe höher als die kommunalen Pauschalen liegen und damit die von den Trägern zur Finanzierung einzusetzenden Eigenmittel absolut und prozentual deutlich höher veranschlagt werden als hinsichtlich der Gesamtsumme der berücksichtigungsfähigen kommunalen und pauschalen Kosten nach KGSt.

 

Die o.a. Landesförderung wird dem Kreis nach der Haushaltsentscheidung des Landtags als fachbezogene Pauschale nach § 29 Haushaltsgesetz 2008 vom Land zugewiesen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

Anlagen:

 

  1. Tabelle: Suchtberatung und psychosoziale Betreuung im Rahmen des SGB II

2a. Tabelle: Kostenermittlung Aufgabenwahrnehmung AWO

2b. Tabelle: Finanzierungsplanung Aufgabenwahrnehmung AWO

3a. Tabelle: Kostenermittlung Aufgabenwahrnehmung Caritasverband

3b. Tabelle: Finanzierungsplanung Aufgabenwahrnehmung Caritasverband

4.   AWO: Suchtbericht 2006 der Sucht- und Drogenberatung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

5.   Caritasverband: Jahresbericht 2006 der Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen