hier: Wahrnehmung von ambulanten Hilfen durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld
(früher: Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH)
Beschlussvorschlag:
Dem
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird
die Aufgabe übertragen (bislang Sozialpädagogische Familienhilfe),
ambulante erzieherische Hilfen zu leisten. Der bestehende Vertrag wird unter
Berücksichtigung folgender Eckpunkte im gegenseitigen Einvernehmen angepasst:
1.
Der
Caritasverband leistet ambulante
erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 29, 30, 31 SGB VIII für
alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld auf Grundlage einer
Leistungsbeschreibung.
2.
Der
Caritasverband erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei
unterjährige Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam
vereinbarter Kennzahlen.
3.
Der
Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu
50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden Personalschlüssels erhält
der Caritasverband für zwei Jahre
verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie.
Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden
Personalschlüssels werden ausschließlich
über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.
4.
Die Vertragslaufzeit
wird für zwei Jahre vereinbart. Danach erfolgt die Finanzierung ausschließlich
über Entgelte einer Fachleistungsstunde ohne Abnahmegarantie.
5.
Standard der
Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik bzw.
der Fachschulschulabschluss. Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen Träger
der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und einer
teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).
Begründung:
I. Problem
Die
öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben gem. dem SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfegesetz ambulante
erzieherische Hilfen zu gewähren, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet
und notwendig ist.
Ambulante
erzieherische Hilfen richten sich an Lebensgemeinschaften mit Kindern, an
Jugendliche oder junge Erwachsene, deren Lebenssituation durch psychische und
soziale Konflikte geprägt ist und deren Eigenkräfte nicht ausreichen, Krisen
und Konflikte zu lösen.
Nach
der bestehenden vertraglichen Vereinbarung sind dem Caritasverband Leistungen der Sozialpädagogischen
Familienhilfe übertragen worden. Die
Bedarfe der Hilfen haben sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt,
dass die Trennschärfen zwischen den einzelnen im Gesetz beschriebenen
Hilfeformen nicht mehr auszumachen sind. Öffentliche und freie Träger haben
dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Angebote entsprechend angepasst.
Die Hilfebedarfe werden differenziert beschrieben, die Aufgaben und Angebote
gezielt auf die Bedarfe abgestellt und das verfügbare Personal entsprechend
eingesetzt. Das Angebot des Caritasverbandes ist insofern zukünftig weiter zu
fassen und impliziert auch Leistungen auf der Grundlage anderer Zuordnungen im
SGB VIII, z.B. Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften oder Hilfen
für junge Volljährige.
Verändert
in der Jugendhilfelandschaft hat sich auch die Fördermodalität ambulanter
Erziehungshilfen. Mehr und mehr gehen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe
von einer pauschalen Finanzierung über zu einer Finanzierung von
Fachleistungsstunden. Zu begründen ist dies mit einer größeren
Kostentransparenz und einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen
unterschiedlicher Träger und Anbieter.
Die
exakte Beschreibung der Aufgabenstellungen im Hilfeplan, die genaue Festlegung
des Leistungsumfanges und der Laufzeit einer Hilfe ermöglichen die bessere Kontrolle der
Leistungen und stehen für Kostenechtheit und Kostengerechtigkeit.
II. Lösung
Die öffentlichen Träger
der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld beabsichtigen die Umstellung von der
Pauschalfinanzierung zu einer Finanzierung über Fachleistungsstunden.
Das
gesamte Team des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld setzt sich zusammen
aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften sowie einer teilzeitbeschäftigten
Verwaltungskraft (0,5).
Der
Kreis Coesfeld hat von den 9,5 Fachkräften für Leistungen vor Ort 5 Fachkräfte
abgerufen und dafür den entsprechenden Kostenanteil zzgl. der entsprechenden
Anteile für Leitung und Verwaltungsfachkraft getragen.
Die Kosten der
Sozialpädagogischen Familienhilfe setzen sich zusammen aus:
-
Personalkosten
-
Sachkosten
-
Gemeinbedarfskosten
Die Finanzierung erfolgt
aus:
-
Fördermitteln /
Entgelten des örtlichen Trägers der Jugendhilfe
-
Eigenmitteln des
Trägers
Vertreter/innen
des Caritasverbandes und der öffentlichen Träger im Kreis Coesfeld haben
Gespräche und Verhandlungen geführt, um die Übertragung ambulanter
erzieherischer Hilfen neu zu regeln. In diesen Gesprächen konnten Eckpunkte für
einen neuen Vertrag ausgearbeitet und nunmehr dem Jugendhilfeausschuss zur
Entscheidung vorgelegt werden:
1.
Der
Caritasverband leistet auch zukünftig ambulante Erziehungshilfen im Auftrag des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Coesfeld.
Zunächst sei darauf verwiesen, dass die drei
öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld – Kreis Coesfeld, Stadt
Coesfeld und Stadt Dülmen – einen Vertrag über Leistungen der
Sozialpädagogischen Familienhilfe mit dem Caritasverband abgeschlossen haben
und auch den Neuabschluss als
Vertragspartner gemeinsam mit dem freien Träger vornehmen wollen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den
beteiligten Vertragspartnern und den
Betroffenen sowie die besonderen sozialen Beziehungen der Berater/innen zu den
Einrichtungen und Personen der Gemeindestrukturen sprechen für die Fortsetzung
der Arbeit. Angesichts der Veränderungen der Bedarfslagen ratsuchender Menschen
soll die Leistung nicht nur auf die Sozialpädagogische Hilfe beschränkt
bleiben, sondern um Leistungen der Sozialen Gruppenarbeit,
Erziehungsbeistandschaft und die Hilfe für junge Volljährige erweitert werden.
Angesichts des Kostendrucks wird hinsichtlich des
Beratungsstandards eine Anpassung vorgenommen. Der Anteil der Tätigkeit des Beraters in der Familie
wird von 53 % auf 80 % der Arbeit im
unmittelbaren Kontakt zur Familie heraufgesetzt. 20 % der Arbeitszeit stehen für
Vor- und Nachbereitungen, Dienstgesprächen, Supervision etc. zur Verfügung.
2.
Der
Caritasverband berichtet zwei Mal unterjährig und zum Jahresabschluss über
seine Leistungen auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen
Ein
mit dem Caritasverband vereinbartes Berichtssystem wird einen differenzierten
Aufschluss über die Beratungen und den Erfolg der Leistungen geben. Grundlage
der Berichterstattung sind die gemeinsam ausgearbeiteten Kennzahlen.
3.
Der Caritasverband erhält für die erbrachten
ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten des
bestehenden Personalschlüssels erhält
der Caritasverband für zwei Jahre
verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie.
Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden
Personalschlüssels werden ausschließlich
über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.
Für die Laufzeit von zwei Jahren übernehmen die öffentlichen Träger der
Jugendhilfe im Kreis Coesfeld eine Abnahmegarantie von 50 % auf der Basis des
bestehenden Personalschlüssels. Die andere Hälfte des bisherigen
Leistungspotenzials erbringt der
Caritasverband über Fachleistungsstundensätze. Die Akquise der Einzelfälle
erfolgt über die Fachkonferenz des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.
Die zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren
gewählte Aufteilung des Entgeltes über Pauschalen und Fachleistungsstunden wird
vorgenommen, um dem Verband und den Mitarbeiter/innen den Einstieg in die neue
Verfahrenspraxis zu ermöglichen und die Arbeitsverträge ggfls. entsprechend
anzupassen.
Die Finanzierung der ambulanten erzieherischen Hilfe
erfolgt gemäß folgender Berechnung:
durchschnittliche Personalkosten nach
Kommunal BAT (fiktive Kosten)
+ durchschnittliche Sachkosten
(Grundlage 2002)
+ durchschnittliche
Verwaltungsgemeinkosten (5 %)
________________________________________
Zwischensumme
./. 10 % Trägeranteil
_________________________________________
Zwischensumme
davon 50 % Pauschalfinanzierung
Die andere Hälfte der anerkennungsfähigen Kosten wird
nach Auftragsvergabe über Fachstundensätze abgerechnet.
4.
Die Laufzeit des
Vertrages wird auf zwei Jahre vereinbart. Nach Abschluss der
Laufzeit werden sämtliche Leistungen ausschließlich
über Fachleistungsstunden abgerechnet. Die pauschale Finanzierung unter der
Berücksichtigung einer Abnahmegarantie entfällt nach Ablauf des Zeitraumes.
Fachleistungsstunden werden mit 46,05 €
abgerechnet.
5.
Standard der
Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik bzw.
Abschluss Sozialpäd. Fachschule.
Die fachlichen Standards sind in erster Linie über
die Qualität der Fachkräfte festzumachen. Die Erfahrungen zeigen, dass aufgrund
der Anforderungen überwiegend Fachkräfte mit Fachhochschulabschlüssen zum
Einsatz kommen. Allerdings gibt es vereinzelt Bedarfe, die andere Professionen
erfordern, die auch im Bereich der
Absolventen von Fachschulen liegen können. Der Träger hat zukünftig stärker darauf
zu achten, sein Fachkräftepotenzial hinsichtlich der Ausbildung stärker nach den Bedarfslagen einzustellen.
Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen Träger der
Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und einer
teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).
III. Alternative:
Der
jetzt bestehende Vertrag wird nicht angepasst.
IV. Kosten / Folgekosten:
Die
Anpassung des Vertrages verursacht für den Kreis Coesfeld Gesamtkosten in Höhe
von
163.086,-
Euro, wenn 50 % der Leistung abgenommen
wird (Mindestbetrag)
326.172,-
Euro, wenn 100 % der Leistung abgenommen wird (Höchstbetrag).
Im
Haushaltsplan sind für das Jahr 2004 bei der Haushaltsstelle 4550.718000
Sozialpädagogische Familienhilfe insgesamt 780.000 Euro eingeplant. Hiervon
sind 255.310 Euro für die Ausgaben der klassischen sozialpädagogischen
Familienhilfe laut bisherigem Vertrag mit dem Caritasverband vorgesehen.
Soweit
dieser Betrag durch den neuen Vertrag überschritten wird, ist die Deckung durch
Einsparungen bei der gleichen Haushaltsstelle sicherzustellen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung:
Aufgrund
der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.