Betreff
Förderung freier Träger
hier: Wahrnehmung von ambulanten Hilfen durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld
(früher: Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH)
Vorlage
SV-6-0824
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. wird  die Aufgabe übertragen (bislang Sozialpädagogische Familienhilfe), ambulante erzieherische Hilfen zu leisten. Der bestehende Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte im gegenseitigen Einvernehmen angepasst:

 

1.      Der Caritasverband leistet  ambulante erzieherische Hilfen gem. § 27 SGB VIII i.V. mit §§ 29, 30, 31 SGB VIII für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung.

2.      Der Caritasverband erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen.

3.      Der Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden Personalschlüssels erhält der Caritasverband  für zwei Jahre verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie. Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden Personalschlüssels  werden ausschließlich über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.

4.      Die Vertragslaufzeit wird für zwei Jahre vereinbart. Danach erfolgt die Finanzierung ausschließlich über Entgelte einer Fachleistungsstunde ohne Abnahmegarantie.

5.      Standard der Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik bzw. der Fachschulschulabschluss. Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben gem. dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz  ambulante erzieherische Hilfen zu gewähren, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet  und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

Ambulante erzieherische Hilfen richten sich an Lebensgemeinschaften mit Kindern, an Jugendliche oder junge Erwachsene, deren Lebenssituation durch psychische und soziale Konflikte geprägt ist und deren Eigenkräfte nicht ausreichen, Krisen und Konflikte zu lösen.

 

Nach der bestehenden vertraglichen Vereinbarung sind dem Caritasverband  Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe  übertragen worden. Die Bedarfe der Hilfen haben sich in den letzten Jahren dahingehend entwickelt, dass die Trennschärfen zwischen den einzelnen im Gesetz beschriebenen Hilfeformen nicht mehr auszumachen sind. Öffentliche und freie Träger haben dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Angebote entsprechend angepasst. Die Hilfebedarfe werden differenziert beschrieben, die Aufgaben und Angebote gezielt auf die Bedarfe abgestellt und das verfügbare Personal entsprechend eingesetzt. Das Angebot des Caritasverbandes ist insofern zukünftig weiter zu fassen und impliziert auch Leistungen auf der Grundlage anderer Zuordnungen im SGB VIII, z.B. Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften oder Hilfen für junge Volljährige.

 

Verändert in der Jugendhilfelandschaft hat sich auch die Fördermodalität ambulanter Erziehungshilfen. Mehr und mehr gehen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe von einer pauschalen Finanzierung über zu einer Finanzierung von Fachleistungsstunden. Zu begründen ist dies mit einer größeren Kostentransparenz und einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen unterschiedlicher Träger und Anbieter.

Die exakte Beschreibung der Aufgabenstellungen im Hilfeplan, die genaue Festlegung des Leistungsumfanges und der Laufzeit einer Hilfe  ermöglichen die bessere Kontrolle der Leistungen und stehen für Kostenechtheit und Kostengerechtigkeit.

 

 

II. Lösung

 

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld beabsichtigen die Umstellung von der Pauschalfinanzierung zu einer Finanzierung über Fachleistungsstunden. 

 

Das gesamte Team des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld setzt sich zusammen aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften sowie einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).

 

Der Kreis Coesfeld hat von den 9,5 Fachkräften für Leistungen vor Ort 5 Fachkräfte abgerufen und dafür den entsprechenden Kostenanteil zzgl. der entsprechenden Anteile für  Leitung und  Verwaltungsfachkraft getragen.

 

Die Kosten der Sozialpädagogischen Familienhilfe setzen sich zusammen aus:

-          Personalkosten

-          Sachkosten

-          Gemeinbedarfskosten

 

Die Finanzierung erfolgt aus:

-          Fördermitteln / Entgelten des örtlichen Trägers der Jugendhilfe

-          Eigenmitteln des Trägers

 

Vertreter/innen des Caritasverbandes und der öffentlichen Träger im Kreis Coesfeld haben Gespräche und Verhandlungen geführt, um die Übertragung ambulanter erzieherischer Hilfen neu zu regeln. In diesen Gesprächen konnten Eckpunkte für einen neuen Vertrag ausgearbeitet und nunmehr dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden:

 

1.      Der Caritasverband leistet auch zukünftig ambulante Erziehungshilfen im Auftrag des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld.

 

Zunächst sei darauf verwiesen, dass die drei öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld – Kreis Coesfeld, Stadt Coesfeld und Stadt Dülmen – einen Vertrag über Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe mit dem Caritasverband abgeschlossen haben und auch  den Neuabschluss als Vertragspartner gemeinsam mit dem freien Träger vornehmen wollen. 

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beteiligten  Vertragspartnern und den Betroffenen sowie die besonderen sozialen Beziehungen der Berater/innen zu den Einrichtungen und Personen der Gemeindestrukturen sprechen für die Fortsetzung der Arbeit. Angesichts der Veränderungen der Bedarfslagen ratsuchender Menschen soll die Leistung nicht nur auf die Sozialpädagogische Hilfe beschränkt bleiben, sondern um Leistungen der Sozialen Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft und die Hilfe für junge Volljährige erweitert werden.

 

Angesichts des Kostendrucks wird hinsichtlich des Beratungsstandards eine Anpassung vorgenommen. Der Anteil  der Tätigkeit des Beraters in der Familie wird von 53 % auf  80 % der Arbeit im unmittelbaren Kontakt zur Familie heraufgesetzt. 20 % der Arbeitszeit stehen für Vor- und Nachbereitungen, Dienstgesprächen, Supervision etc. zur Verfügung.

 

2.      Der Caritasverband berichtet zwei Mal unterjährig und zum Jahresabschluss über seine Leistungen auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen

 

 

 

 

 

Ein mit dem Caritasverband vereinbartes Berichtssystem wird einen differenzierten Aufschluss über die Beratungen und den Erfolg der Leistungen geben. Grundlage der Berichterstattung sind die gemeinsam ausgearbeiteten Kennzahlen.

 

3.       Der Caritasverband erhält für die erbrachten ambulanten Leistungen ein Entgelt. Zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten des bestehenden  Personalschlüssels erhält der Caritasverband  für zwei Jahre verbindlich von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine Abnahmegarantie. Weitere 50 % der Leistungen auf der Basis des bestehenden Personalschlüssels  werden ausschließlich über Entgelte nach Fachleistungsstunden honoriert.

 

Für die Laufzeit von zwei Jahren  übernehmen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld eine Abnahmegarantie von 50 % auf der Basis des bestehenden Personalschlüssels. Die andere Hälfte des bisherigen Leistungspotenzials  erbringt der Caritasverband über Fachleistungsstundensätze. Die Akquise der Einzelfälle erfolgt über die Fachkonferenz des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.

Die zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren gewählte Aufteilung des Entgeltes über Pauschalen und Fachleistungsstunden wird vorgenommen, um dem Verband und den Mitarbeiter/innen den Einstieg in die neue Verfahrenspraxis zu ermöglichen und die Arbeitsverträge ggfls. entsprechend anzupassen.

    

Die Finanzierung der ambulanten erzieherischen Hilfe erfolgt gemäß folgender Berechnung:

 

          durchschnittliche Personalkosten nach Kommunal BAT (fiktive Kosten)

          + durchschnittliche Sachkosten (Grundlage 2002)

          + durchschnittliche Verwaltungsgemeinkosten (5 %)

          ________________________________________

         Zwischensumme

         ./. 10 % Trägeranteil

         _________________________________________

         Zwischensumme

         davon 50 % Pauschalfinanzierung

 

 

Die andere Hälfte der anerkennungsfähigen Kosten wird nach Auftragsvergabe über Fachstundensätze abgerechnet.

 

4.      Die Laufzeit des Vertrages wird auf zwei Jahre vereinbart. Nach Abschluss der

Laufzeit werden sämtliche Leistungen ausschließlich über Fachleistungsstunden abgerechnet. Die pauschale Finanzierung unter der Berücksichtigung einer Abnahmegarantie entfällt nach Ablauf des Zeitraumes.

 

     Fachleistungsstunden werden mit 46,05 € abgerechnet.

 

 

 

 

5.      Standard der Personalbesetzung ist das Abschlussdiplom Sozialarbeit / Sozialpädagogik bzw. Abschluss Sozialpäd. Fachschule.

 

Die fachlichen Standards sind in erster Linie über die Qualität der Fachkräfte festzumachen. Die Erfahrungen zeigen, dass aufgrund der Anforderungen überwiegend Fachkräfte mit Fachhochschulabschlüssen zum Einsatz kommen. Allerdings gibt es vereinzelt Bedarfe, die andere Professionen erfordern,  die auch im Bereich der Absolventen von Fachschulen liegen können. Der Träger hat zukünftig stärker darauf zu achten, sein Fachkräftepotenzial hinsichtlich der Ausbildung  stärker nach den Bedarfslagen einzustellen.

 

Das Mitarbeiterteam für alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe besteht aus einer Leitungskraft, 9,5 Fachkräften und einer teilzeitbeschäftigten Verwaltungskraft (0,5).

 

 

III. Alternative:

 

Der jetzt bestehende Vertrag wird nicht angepasst.

 

 

IV. Kosten / Folgekosten:

 

Die Anpassung des Vertrages verursacht für den Kreis Coesfeld Gesamtkosten in Höhe von

 

 

163.086,- Euro, wenn   50 % der Leistung abgenommen wird (Mindestbetrag)

326.172,- Euro, wenn 100 % der Leistung abgenommen wird (Höchstbetrag).

 

Im Haushaltsplan sind für das Jahr 2004 bei der Haushaltsstelle 4550.718000 Sozialpädagogische Familienhilfe insgesamt 780.000 Euro eingeplant. Hiervon sind 255.310 Euro für die Ausgaben der klassischen sozialpädagogischen Familienhilfe laut bisherigem Vertrag mit dem Caritasverband vorgesehen.

 

Soweit dieser Betrag durch den neuen Vertrag überschritten wird, ist die Deckung durch Einsparungen bei der gleichen Haushaltsstelle sicherzustellen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.