Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2008 - Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen
Vorlage
SV-7-0940
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit Anlagen zur Kenntnis und verweist ihn ohne Aussprache zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008  wird in den Kreistag eingebracht.

 

Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Auf der Grundlage dieses Gesetzes haben Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens für das Jahr 2009 ihre Haushalte nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement – NKF – aufzustellen, die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen sowie Vermögen und Schulden in einer Eröffnungsbilanz darzustellen.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ist erstmals nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt worden. Er wird in der Kreistagssitzung am 12.03.2008 eingebracht.

Darüber hinaus ist eine Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 bis zum 31.03.2008 vorzulegen. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz wird ebenfalls in der Kreistagssitzung am 12.03.2008 (SV-7-0939) vorgelegt.   

 

Das alte kamerale Haushaltsrecht findet insoweit keine Anwendung mehr. Die Gemeindeordnung NRW, die Kreisordnung NRW und die Gemeindehaushaltsverordnung NRW sind jetzt ohne Einschränkungen in ihren jeweils neuesten dem NKF angepassten Fassungen anzuwenden. Das hat zur Folge, dass sich der Produkthaushalt 2008 im Inhalt und Aufbau, in der Darstellung und seinen Begrifflichkeiten sowie in seinen Ergebnissen erheblich vom Produkthaushalt der Vorjahre unterscheidet. Vergleiche mit den Daten des Vorjahres verbieten sich daher bzw. sind dort, wo es möglich und sinnvoll erscheint besonders zu erläutern. Insofern wird auf den Vorbericht und die einzelnen Erläuterungen im Produkthaushalt 2008 verwiesen.

 

Der Produkthaushalt 2008 enthält entsprechend der Bestimmungen des § 79 Abs. 1 GO NRW alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Kreises voraussichtlich

  1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,
  3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement wird es im Haushalt eine Bilanz, eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung geben. Man spricht hier von einem „Drei-Komponenten-System“. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan gegliedert. Eine Aufteilung nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gibt es in der Doppik nicht mehr.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die Zusammenhänge zwischen den drei Komponenten

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanz-

 

Vermögens-

Rechnung

 

Ergebnis-

Rechnung

 

(Bilanz)

 

Rechnung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

Erträge

 

 

Vermögen

Eigenkapital

 

 

./.

 

 

 

 

./.

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

Aufwendungen

=

 

 

 

 

=

Liquiditätssaldo

 

Liquide Mittel

Fremdkapital

 

   Ergebnissaldo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ergebnisplan lehnt sich an die kaufmännische Gewinn- und Verlustrechnung an und ist als Planungsinstrument der wichtigste Bestandteil des neuen Haushalts. Hier werden periodengerecht die Erträge und Aufwendungen des Kreises gegenübergestellt (Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen). Rechengrößen sind Erträge (Wertezuwachs) und Aufwand (Werteverzehr). Der Saldo der Ergebnisrechnung wird als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals des Kreises ab.

 

Der Finanzplan stellt alle Ein- und Auszahlungen (Geldverbrauch und Geldaufkommen) einer Periode dar. Der Saldo der Finanzrechnung entspricht daher der Änderung des Zahlungsmittelbestandes.  

 

Die Bilanz weist das gesamte bewertete Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital nach. Das Anlage- und Umlaufvermögen der Kommune wird auf der Aktivseite der Bilanz, das Eigenkapital sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite ausgewiesen.

 

Die im Finanzplan ausgewiesenen Auszahlungen und Einzahlungen werden in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit differenziert. Der Finanzplan weist damit u.a. auch die Ermächtigungen für investive Einzahlungen und Auszahlungen aus.

 

Zur Frage der Ergebnisse im Ergebnisplan und Finanzplan wird auf den Haushaltsplanentwurf verwiesen. Auf eine Darstellung in dieser Sitzungsvorlage wurde verzichtet, da sich bis zur Drucklegung des Produkthaushalts 2008 noch geringfügige Änderungen ergeben können, die aber das Gesamtergebnis mit Blick auf die Kreisumlage nicht verändern werden.

 

 

 

Kreisumlage allgemein

 

Soweit die sonstigen Erträge eines Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage nach den hierfür geltenden Vorschriften von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW). Die Kreisumlage ist für jedes Jahr neu festzusetzen. Nach den Festsetzungen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008 (GFG 2008) liegen die Umlagegrundlagen bei der Kreisumlage allgemein für 2008 bei 211.471.427 €. Gegenüber dem Ansatz 2007 steigen diese um rd. 21 Mio. € oder 11 %. Bei einem unveränderten Hebesatz würden daraus Mehrerträge in Höhe von rd. 7,4 Mio. € (sogenannter Mitnahmeeffekt) resultieren. Dieser Verbesserung stehen in 2008 zwar Verschlechterungen bei einigen  Haushaltspositionen (z.B. Landschaftsumlage, Bereich der Sozialen Sicherung usw.) gegenüber. Dennoch ist im Ergebnis eine deutliche Senkung der Kreisumlage allgemein möglich. Nach Aufrechnung der Erträge und Aufwendungen ergibt sich für 2008 ein Aufkommen von 69.693.904 € und ein Hebesatz von 32,96 %-Punkten. Das entspricht einer Hebesatz-senkung gegenüber dem Vorjahr von 2,22 % –Punkten.

 

 

Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt

 

Zur Deckung der Kosten des kreiseigenen Jugendamtes erhebt der Kreis Coesfeld eine Mehrbelastung nach § 56 Abs. 5 KrO NRW. Diese Mehrbelastung ist  von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt (also nicht von den Städten Coesfeld und Dülmen) aufzubringen. Der Zuschussbedarf des kreiseigenen Jugendamtes liegt für das Haushaltsjahr 2008 bei rd. 23,8 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen ergibt sich ein Hebesatz von 18,55 %-Punkten. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 bedeutet dies einen Anstieg des Hebesatzes um 0,64 %-Punkte.  

 

 

Landschaftsumlage

 

Für das Haushaltsjahr 2008 liegen die Umlagegrundlagen für die Landschaftsumlage bei 236.925.612 €. Gegenüber dem Ansatz 2007 ist hier eine Steigerung von rd. 25,4 Mio. €  oder 12 % zu verzeichnen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in den jüngsten Presse-mitteilungen eine Senkung des Hebesatzes für das Jahr 2008 um 1 %-Punkt angekündigt. Bei seiner Haushaltsaufstellung 2008 ist der Kreis Coesfeld daher von einem Hebesatz von 14,60 %-Punkten (Vorjahr: 15,60 %-Punkte) ausgegangen.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachkosten sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 80 Abs. 2 GO NRW.