Betreff
Haushalt 2008
Vorlage
SV-7-0965
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge  in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen der Produktbereiche 32, 33, 36, 39, 63 und 70 des Budgets 1 – Sicherheit, Bauen und Umwelt – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2008 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 79 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 83 Abs. 5 GO NW ist der Finanzplan dem Kreistag zur Kenntnis vorzulegen; das Investitionsprogramm ist zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit dem Produkthaushalt ist am 12.03.2008 in den Kreistag eingebracht worden. Der Produkthaushalt 2008 wurde dabei erstmalig nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt.

 

Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse werden in der Zeit vom 14.04.2008 bis zum 24.04.2008 über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-7-0039) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.

Die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der dem Budget 01 zugeordneten Produktgruppen und die jeweiligen Produktbeschreibungen sind im Produkthaushalt auf den Seiten 5 bis 88 dargestellt.

 

Im Budget 01 ergeben sich zwischen dem Teilergebnisplan 2008 und den Ansätzen des Verwaltungshaushaltes  2007 im Ergebnis folgende Abweichung:

 

 

Ansatz
2007

Ansatz    2008

Abweichung 2007 / 2008

 

II.         Ergebnis

-5.122.199 €

-2.683.279 €

2.438.920 €

 

Die Veranschlagung der Personalkosten ist gegenüber dem Haushaltsjahr 2007 geändert worden. Den Einzelbudgets sind in 2008, anders als im Haushaltsjahr 2007, u.a. der Aufwand für Versorgungsleistungen, für Beihilfen, Anteile des Aufwandes für Auszubildende etc. nicht zugeordnet, sondern zentral im Budget 11 veranschlagt worden. Bleiben die Personalkosten bei einer vergleichenden Darstellung unberücksichtigt, ergibt sich folgende Abweichung:


 

 

Ansatz
2007

Ansatz    2008

Abweichung 2007 / 2008

 

Ergebnis ohne Personalkosten (budg. Betrag)

5.708.252 €

6.593.938 €

885.686 €

 

 

Die wesentlichen Gründe für diese Abweichung des budgetierten Betrages lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

Veränderungen

positiv

negativ

saldiert

 

a)

Umstellung auf NKF

 

 

473.997 €

NKF-bedingte andere Darstellung einzelner Ertrags- und Aufwandspositionen in den Teilergebnisplänen der kostenrechnenden Einrichtungen "Rettungsdienst" und "Abfallentsorgung" und der "kostenneutral" geführten Fleischbeschau

627.469 €

 

 

 

Anmerkung: Es verbleibt im übrigen bei der Kostenneutralität in Bezug auf die Kreisumlage

NKF -bedingte Änderungen in den übrigen Teilergebnisplänen

 

Veranschlagung Abschreibungen

 

182.956 €

 

Auflösung Sonderposten (durch LZ (teil)finanziertes Anlagevermögen

29.484 €

 

 

 

 

 

 

 

b)

Kommunalisierung Umweltverwaltung

 

 

350.174 €

Veranschlagter Mehraufwand für allgemeinen Geschäftsbedarf etc.

 

15.000 €

 

Weiterleitung vereinnahmter Verwaltungsgebühren aus übernommenen BImSch-Verfahren

 

165.419 €

 

Belastungsausgleich des Landes für Sach- und Umstellungsaufwand

62.074 €

 

 

Belastungsausgleich des Landes für sieben übernommene Beamte

303.100 €

 

 

 

Anmerkung:

 

 

 

 

Dem Belastungsausgleich für das übernommene Personal stehen Personalkosten von hochgerechnet 314.000 € gegenüber, die in den Personalkosten enthalten sind.

 

 

 

Mehreinnahmen Verwaltungsgebühren für übernommene BImSch-Verfahren

165.419 €

 

 

 

 

 

 

c)

Sonstige Abweichungen aus verschiedenen Verbesserungen und Verschlechterungen

61.515 €

 

61.515 €

 

Einzelheiten hierzu werden in der Sitzung erläutert.

 

In die Eröffnungsbilanz sind die vorhandenen Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren der kostenrechnenden Einrichtungen als Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von insgesamt 1.820.535 € eingestellt worden (vgl. Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2008, Ziffer 4.2.3, S. 25).

Die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ und die kostenneutral geführte „Fleischbeschau“ sehen in ihren Gebührensatzkalkulationen für das Jahr 2008 eine Entnahme aus den vorhandenen Überdeckungen der Vorjahre von insgesamt 329.321 € vor. Die erlöswirksame Auflösung der Sonderposten ist, wie nach der Einbringung des Haushalts festgestellt wurde, aus programmtechnischen Gründen unterblieben. Während die Auflösung der sonstigen Sonderposten (Zuwendungen) im System automatisch vorgenommen wurde, wird nur – wie sich erst im Nachhinein im Gespräch mit der Fa. Infoma herausgestellt hat – im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen dieser Vorgang nicht automatisch durchgeführt, sondern ist händisch einzupflegen. Dieses führt im Ergebnis zu einer Umlagebelastung, die nachträglich über die Änderungsliste zu berichtigen ist und somit eine Verbesserung im Teilergebnisplan 39.01 in Höhe von 190.644 € und im Teilergebnisplan 70.01 in Höhe von 138.677 € bedeutet. Mit dieser Veränderung stellen sich die kostenrechnenden Einrichtungen – wie vorgesehen – umlageneutral dar.

 

Wie bereits in der Haushaltsrede angekündigt, sind verschiedene zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit politisch diskutierten Projekten – etwa aus dem „interfraktionellen Leitantrag zum Klimaschutz“ – zu berücksichtigen, die zu zusätzlichen Belastungen gegenüber dem eingebrachten Haushalt führen und für die innerhalb der jeweiligen Produktbereiche keine Deckungen vorhanden sind. Die Verwaltung hat diesbezüglich zugesagt, Deckungsvorschläge zu unterbreiten. Aus dem Budget 1 wird insoweit im Wege der Risikoveranschlagung vorgeschlagen, die Erlösansätze im Teilergebnisplan 36.01 im notwendigen Umfang zu erhöhen. Aufgrund aktueller Einschätzung der Erlösentwicklung im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten (Aufnahme des Messprojekts Eso der Kreispolizeibehörde) und im Bereich Gebühreneinnahmen für die Genehmigung von Schwertransporten (konjunkturelle Entwicklung und Auswirkung zusätzlicher Betriebsansiedelung) wird eine Erhöhung von insgesamt bis zu 200.000 € für vertretbar gehalten.

 

Die genauen Beträge sollten in Kenntnis der Gesamtentwicklung der Aufwandspositionen sowie der Entwicklung der weiteren Beratung in den Fachausschüssen festgelegt und in die Gesamtänderungsliste aufgenommen werden.

 

Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibung und den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.

 

III. Alternativen - IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.