hier: Vertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld
Beschlussvorschlag:
Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird weiterhin die Aufgabe übertragen, die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Lüdinghausen und Coesfeld für zwei Jahre zu unterhalten. Der bestehende Vertrag wird unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte angepasst:
- Der Caritasverband
leistet im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2005 Aufgaben der Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche auf Grundlage einer
Leistungsbeschreibung mit den Tätigkeitsschwerpunkten gem. Anlage 1.
- Die Beratungsstelle
erstattet dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe zwei unterjährige
Berichte und einen Jahresabschlussbericht auf der Basis gemeinsam
vereinbarter Kennzahlen.
- Die Beratungsstelle
und der öffentliche Träger der Jugendhilfe legen nach Abschluss des
Jahresberichtes die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungsarbeit für das
jeweils folgende Jahr fest.
- Der Caritasverband
erhält für die von der Beratungsstelle erbrachten Leistungen eine
Förderung. 80 % der anerkennungsfähigen Kosten werden pauschal finanziert.
Weitere 20 % der anerkennungsfähigen Kosten werden als einzelfallbezogene
„Hilfe zur Erziehung“ über Fachleistungsstunden erstattet.
- Der Vertrag läuft
über zwei Jahre. Mit einer 6-Monatsfrist kann der Vertrag von jedem
Partner zum 31.12.2004 gekündigt werden. Bis zum 30.06.2005 verhandeln die
Partner über eine Verlängerung des Vertrages für die Folgejahre.
- Der Standard zur
Personalbesetzung ist auszurichten an der „Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Familien- und Lebensberatungsstellen des
Landes NW“. Ein Mitarbeiterteam besteht demnach aus einer Fachkraft mit
dem Abschlussdiplom Psychologie, einer Fachkraft mit dem Abschlussdiplom
Sozialarbeit/Sozialpädagogik und
einer pädagogisch-therapeutischen Fachkraft, ebenso mit dem
Abschlussdiplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie eine Teilzeit
beschäftigte Verwaltungskraft (0,5).
Wird die Landesförderung weiter gekürzt, erfolgt eine
entsprechende Reduzierung des Personalstandards.
- Die zurzeit
unbesetzte Planstelle wird nur nach vorheriger Zustimmung des öffentlichen
Trägers mit einem/einer Sozialarbeiter/in besetzt. Vorausgesetzt wird die
weitere Förderung des Landes NW.
Begründung:
I. Problem
Die
öffentlichen Träger der Jugendhilfe haben gem. dem SGB VIII – Kinder- und
Jugendhilfegesetz – Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger zu
erbringen.
Die
Leistungen einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche richten
sich insbesondere an Personen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind,
sich in schwierigen persönlichen Lebenssituationen befinden, Beratung in
Erziehungsfragen benötigen oder deren Kinder Leistungsschwierigkeiten haben.
Der
größte Anteil der Ratsuchenden wendet sich unmittelbar an die Beratungsstelle
und findet somit einen Zugang zur Beratungsstelle. In wenigen Fällen erfolgte
bislang Zugang nach dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren
gem. § 36 SGB VIII.
Die
Aufgaben der Erziehungsberatung sind von den drei öffentlichen Trägern der
Jugendhilfe im Kreis Coesfeld an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.
V. delegiert worden. Durch jeweils ein Mitarbeiterteam in Lüdinghausen, Dülmen
und Coesfeld erbringt der Caritasverband die notwendigen Beratungsleistungen.
Die
Teams bestehen aus je drei Beratungsfachkräften und einer halben Stelle
Verwaltungsfachkraft. Sie sind interdisziplinär mit Sozialarbeitern,
pädagogisch-therapeutischen Fachkräften und Psychologen besetzt. Mit dieser
qualitativen und quantitativen Personalanforderung genügt der Caritasverband
dem Förderstandard des Landes NW.
Die Kosten einer Beratungsstelle
für Eltern, Kinder und Jugendliche setzen sich zusammen aus:
n Personalkosten
n Sachkosten
n Gemeinbedarfskosten
Die
Finanzierung der Leistung erfolgt aus:
n Fördermitteln des Landes NW
n Fördermitteln des örtlichen Trägers der Jugendhilfe
n Eigenmitteln des Trägers.
Der
Caritasverband hat erklärt, dass die enormen Kostensteigerungen nicht mehr
durch Anhebung der Eigenmittel ausgeglichen werden können. Der Verband hat den
Antrag an die drei öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld
gerichtet, die Förderung zu erhöhen. Nur damit sei die Qualität und der
Leistungsumfang der Erziehungsberatung weiter aufrecht zu erhalten.
Wie
die Lücke zwischen den Kosten einerseits und den Zuschussgewährungen andererseits
entstanden ist, wird nachfolgend erklärt:
Personalkosten/Eingruppierung
des Personals:
Der
Caritasverband hat sein Personal entsprechend des kirchlichen Tarifes AVR
einzugruppieren. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes BAT hat im Vergleich
zum kirchlichen Tarifvertrag Eingruppierungen vorzunehmen, die in den
Aufgabenfeldern einer Beratungsstelle
unter dem des AVR-Tarifvertrages liegen. Die öffentlichen Träger setzten
an diese Stelle das Prinzip des Besserstellungsverbotes an und erkennen die
höheren tariflichen Abschlüsse der Mitarbeiter und Mitarbeiter des
Caritasverbandes nicht an. Alleine aus dieser Differenz ergibt sich eine
erhebliche Abweichung zulasten des Caritasverbandes.
Personalkosten/Pauschalen
nach den Grundsätzen der Kostenrechnung der KGSt:
Die
Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes im bisherigen Vertrag mit dem
Caritasverband basiert auf Grundsätzen der Kostenrechnung eines Arbeitsplatzes
der KGSt (fiktiv ermittelte Beträge nach dem Kommunal-BAT). Diese Formel errechnet
Mittelwerte der Personalkosten u. a. aus Dienstaltersstufen, Lebensalter,
Familienstand, Anzahl der Kinder. Beim Caritasverband wird dieser Mittelwert
durch das beschäftigte Personal deutlich überschritten. Auch diese Entwicklung
hat die Lücke zwischen Kosten und Finanzierung der Beratungsstellen weiterhin
vergrößert.
Personalkosten/Qualifizierung
des Personals:
Punktuell ist der Caritasverband mit Psychologen-Planstellenanteilen über die Qualitätsstandards der Förderrichtlinie des Landes NW hinausgegangen. An diesem Punkt wird die Differenz der Kosten zwischen einer Psychologenstelle und einer Soz.-Päd.-Stelle spürbar deutlich. Allerdings ist durch einen Personalwechsel zum 31.12.2003 dieses Thema zu großen Teilen „heilbar“.
Der
Caritasverband wird die zum 01.01.2004 frei gewordene Psychologenstelle bis zur
Klärung des Vertragsverhältnisses unbesetzt lassen.
Reduzierung
der Fördermittel:
Während
die öffentlichen Träger der Jugendhilfe ihre Förderung den Kostenentwicklungen
des Arbeitsplatzes nach der Formel der KGSt angepasst haben, sind die
Landesmittel nicht nur nicht angepasst, sondern auch gekürzt worden. Es ist
damit zu rechnen, dass die Landesmittel weiter gekürzt und möglicherweise
völlig entfallen werden. Zu der Entwicklung wegfallender Landesmittel haben die
kommunalen Gebietskörperschaften die grundsätzliche Entscheidung getroffen,
ausfallende Landesmittel nicht durch kommunale Förderungen zu ersetzen. Auch
hier bahnt sich ein finanzielles Desaster für den Caritasverband und die öffentlichen
Träger der Jugendhilfe an.
Zusammenfassend
bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass zwischen Kosten und Finanzierung der
Beratungsstellen eine Lücke klafft, die der Caritasverband durch Eigenmittel
nicht ersetzen kann. Auch dem öffentlichen Träger ist es unter den gegenwärtigen
Haushaltszwängen nicht möglich, die entstandene Finanzlücke durch eine Erhöhung
der Förderung zu schließen.
II. Lösung
In der gebotenen Form und
mit der notwendigen Dringlichkeit haben Vertreter/innen des Caritasverbandes
und der öffentlichen Träger der Jugendhilfe Gespräche und Verhandlungen
aufgenommen, um diese prekäre Lage zu lösen. Soweit möglich, konnten von den Beteiligten
folgende Eckpunkte zu einem Kompromiss zur Fortsetzung der Arbeit ausgearbeitet
und den Jugendhilfeausschüssen nunmehr zur Entscheidung vorgelegt werden:
- Der Caritasverband soll auch zukünftig die
Erziehungsberatung im Auftrag der öffentlichen Träger der Jugendhilfe
wahrnehmen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Beratungsstelle und den Klienten und auch zu den Sozialen Diensten der öffentlichen Träger der Jugendhilfe spricht für eine Fortsetzung des Vertrages. Ebenso die sozialraumbezogenen Kenntnisse des Personals und die Verwurzelungen der Beratungsstellen in die Gemeindestrukturen lassen an einer Fortsetzung der Arbeit festhalten.
- Die
Beratungsstelle übernimmt für das Jahr 2004 Aufgaben mit folgenden
Tätigkeitsschwerpunkten:
Für das kommende Haushaltsjahr haben sich der
Caritasverband und die örtlichen Träger der Jugendhilfe darauf verständigt, die
Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungsarbeit gemäß den Anlagen 2, 4 festzulegen.
Die Änderungen beruhen auf einer gemeinsamen
fachlichen Einschätzung. Im kommenden Jahr ist ein stärkeres Engagement im
Bereich der Hilfen zur Erziehung mit dem Zugang über das Hilfeplanverfahren
durch das Jugendamt vorgesehen. Der Anteil der Hilfen zur Erziehung an den
gesamten Leistungen der Erziehungsberatung soll 2004 20 % betragen.
- Der
Caritasverband berichtet zweimal unterjährig und zum Jahresabschluss über
seine Leistungen auf der Basis gemeinsam vereinbarter Kennzahlen.
Ein mit dem Caritasverband vereinbartes Berichtssystem wird einen differenzierten Aufschluss über die Beratungen und den Erfolg der Leistungen geben. Grundlage der Berichterstattung sind die die Erziehungsberatung betreffenden Kennzahlen. Weitere Kriterien der Evaluation mit dem Ziel der Wirksamkeitsprüfung werden im Laufe des Jahres 2004 zwischen dem Caritasverband und dem öffentlichen Träger aufgestellt. Darüber hinaus findet einmal jährlich auf Kreisebene ein Austausch über die Wirksamkeit der Leistungen der Beratungsarbeit statt.
- Der
Caritasverband und die öffentlichen Träger der Jugendhilfe legen nach
Vorlage des Jahresberichtes die inhaltlichen Schwerpunkte der
Beratungsarbeiten für das jeweils kommende Haushaltsjahr fest.
Der
Jahresabschlussbericht dient als Grundlage, die Tätigkeitsschwerpunkte der
Beratungsleistungen für das nächste Berichtsjahr festzulegen.
- Der
Caritasverband erhält für die erbrachten Beratungsleistungen vom
öffentlichen Träger der Jugendhilfe einen jährlichen Förderbetrag. Der
Förderbetrag setzt sich zu 80 % auf der Grundlage anerkennungsfähiger
Kosten als Pauschale und zu 20 % aus einzelfallbezogenen
Fachleistungsstundensätzen zusammen.
Beratungsleistungen werden auf der Grundlage anerkennungsfähiger Kosten – mit der Ausnahme der Hilfen zur Erziehung – zu 80 % pauschal gefördert.
Zu
20 % werden Leistungen einzelfallbezogen nach Fachleistungsstundensätzen
gefördert, die dem Tätigkeitsschwerpunkt der „Hilfen zur Erziehung“ nach dem
Hilfeplanverfahren zuzuordnen sind.
Die Beratungsstellen werden sich zukünftig stärker in
dem Bereich der Hilfen zur Erziehung bewegen. Damit übernehmen sie Aufgaben,
die bislang durch andere Träger der Jugendhilfe vergeben wurden und einen
entsprechenden Entgeltaufwand erforderten.
In der Folge wird sich das bisherige Leistungsangebot
verändern müssen.
So wird sich zum Beispiel die Wartezeit von
Ratsuchenden mit unmittelbarem Zugang bis Beginn der Beratung verlängern
können.
Die Finanzierung der Leistung mit unmittelbarem Zugang
erfolgt gemäß folgender Berechnung:
Durchschnittliche Personalkosten je Beratungsstelle
nach Kommunal-BAT
+ durchschnittliche Sachkosten je Beratungsstelle
(Grundlage 2002)
+ durchschnittliche Verwaltungsgemeinkosten je
Beratungsstelle (5 %)
Zwischensumme
./. 10 Trägeranteil
Zwischensumme
davon 80 % Pauschalfinanzierung
Die Finanzierung der Leistungen mit dem Zugang über
das Jugendamt – Hilfen zur Erziehung – werden für das Jahr 2004 mit je 52,04
Euro je Fachleistungsstunde abgerechnet.
- Die
Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Kündigungsklauseln ermöglichen eine
Auflösung des Vertrages.
- Standard der
Personalbesetzung
Der Standard hinsichtlich der Qualität und der Quantität des einzusetzenden Personals ist auszurichten
an der Förderrichtlinie des Landes.
Demnach setzt sich ein Team einer Beratungsstelle wie
folgt zusammen:
1 Fachkraft mit Abschlussdiplom in Psychologie
1 Fachkraft mit Abschlussdiplom
Sozialarbeit/Sozialpädagogik
1 pädagogisch-therapeutische Fachkraft mit
Abschlussdiplom Sozialarbeit/Sozialpädagogik
1 Teilzeit-Verwaltungskraft (0,5 Planstelle).
Wird die Landesrichtlinie hinsichtlich der Standards verändert, ist die personelle Ausstattung umgehend anzupassen
- Wiederbesetzung
der vakanten Planstelle
Die zum 01.01.2004 frei gewordene Planstelle – Fachkraft Psychologie – wird zunächst nicht besetzt. Erst wenn die Landesförderung im bisherigen Rahmen weiterhin erfolgt, kann nach ausdrücklicher Zustimmung der öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Stelle mit einer Fachkraft Sozialarbeit/Sozialpädagogik besetzt werden.
III. Alternativen
Der
alte Vertrag bleibt bestehen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Entsprechend
der regionalen Verteilung der Inanspruchnahme übernimmt der Kreis Coesfeld die
Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle in Lüdinghausen in vollem Umfang und
die Finanzierung der Erziehungsberatungsstelle in Coesfeld zu 50 %.
Ergibt die tatsächliche Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstelle in Coesfeld über ein Jahr eine Abweichung, verhandeln Stadt und Kreis erneut über die prozentuale Aufteilung.
Die
finanzielle Belastung für den Kreis sieht demnach wie folgt aus:
Zuschuss
für Leistungen mit unmittelbarem Zugang (= 80 %) 186.669,00 €
für
1,5 Beratungsstellen
Entgelt
für die Leistungen, die vom Jugendamt
im
Rahmen der Hilfeplanung
festgelegt
werden (= 20 %)
für
1,5 Beratungsstellen 53.076,60
€
-----------------
insgesamt: 239.745,60 €
===========
Im Haushaltsplan 2004 sind bei der Haushaltsstelle 4650.718000 KRZ Erziehungsberatungsstelle 200.000,00 Euro eingeplant. Der Restbetrag von 39.745,60 Euro ist durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 4550.718000 sozialpädagogische Familienhilfe (ambulante Betreuungen) zu decken.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der finanziellen
Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.