Betreff
Ersatzwahl zum Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren, zum Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung und zum Unterausschuss "Jugendhilfeplanung"
Vorlage
SV-7-0982
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Für das bisherige Mitglied Ulrich Lammers (s.B.) wird der sachkundige Bürger Roland Hericks als Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren und für das bisherige Mitglied Ktabg. Dr. Stefan Stocks wird Ktabg. Ulrich Röttger als Mitglied in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ gewählt.

Ferner wird im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung der Ktabg. Franz-Josef Schulze Zumkley für den Ktabg. Ludger Dinkler zum 2. Stellvertreter für das Mitglied Ktabg. Anne Dabbelt gewählt.

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der sachkundige Bürger Ulrich Lammers gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren an. Aus persönlichen Gründen hat Herr Lammers mit Schreiben vom 01.04.2008 seinen Ausschusssitz niedergelegt und steht somit für eine Mitgliedschaft im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nicht mehr zur Verfügung.

Bei der Beschlussfassung über die Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien in der Kreistagssitzung am 12.03.2008 war für den Ktabg. Dr. Stocks der Ktabg. Röttger als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt worden. Hierbei wurde übersehen, auch im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ eine entsprechende Umbesetzung vorzunehmen. Außerdem wird eine Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung beantragt.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Der sachkundige Bürger Ulrich Lammers, der Ktabg. Dr. Stefan Stocks und der Ktabg. Ludger Dinkler waren auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in den genannten Ausschüssen. Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 14.04.2008 Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.