Betreff
Regionalstelle "Frau und Beruf" - Beratung für Berufsrückkehrerinnen
Vorlage
SV-7-0985
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beratung von Berufsrückkehrerinnen erfolgt durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 10.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt. Soweit möglich sollen die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Im Rahmen der institutionellen Förderung hatte die Regionalstelle „Frau und Beruf“ des Kreises Coesfeld insbesondere die Aufgabe, berufsrückkehrinteressierte Frauen zu beraten. Diese Beratung erfolgte in Abstimmung mit den gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten durch Mitarbeiterinnen des Kreises oder durch beauftragte Dritte.

 

Aufgrund der Einstellung der institutionellen Förderung durch das Land NRW und der Aussicht, die Arbeit der Regionalstelle durch Projektförderungen des Landes zu finanzieren, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 27.09.06 die Verwaltung beauftragt, die Arbeit der Regionalstelle entsprechend auszurichten und ein neues Konzept vorzulegen (SV-7-0489/1).

 

Das neue Konzept wurde dem Kreistag in seiner Sitzung am 20.12.2006 vorgestellt (SV-7-0567). Danach sollten auf der Grundlage einer projektbezogenen Förderung

 

-        die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert,

-        Berufsrückkehrerinnen beraten und

-        die beruflichen Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt erhöht

 

werden. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, keine ausfallenden Landesmittel durch Kreisgelder zu ersetzen, war Voraussetzung für die Fortführung der Regionalstellenarbeit eine erfolgreiche Bewerbung um Projekte. Hierfür stellte der Kreis ab 2007 zunächst weiterhin in Höhe des bisherigen Eigenanteils an der Regionalstelle Eigenmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel wurden im Produktbereich 02 ausgewiesen und zur Finanzierung einer 0,3 Fachkraftstelle sowie für Sachausgaben eingesetzt.

 

In der Folgezeit waren die Bemühungen um Projektförderungen erfolglos. Der Antrag der Regionalstelle an das Land NRW aus Oktober 2006, mit dessen Bewilligung spätestens bis Anfang 2007 gerechnet worden war, wurde Ende September 2007 abgelehnt. Im Zuge dieser Ablehnung wurde bekannt, dass das Land in seiner Förderpolitik neue Schwerpunkte setzen wolle, wonach eine Förderung von Projekten auf der Grundlage der Neukonzeption der Regionalstelle nicht mehr möglich sein würde. Die Planung weiterer Projekte musste daraufhin eingestellt werden.

 

II.  Lösung

 

1. Beratung für Berufsrückkehrerinnen durch das Zentrum für Arbeit

 

In Abstimmung mit den Gemeinden und den Gleichstellungsbeauftragten soll erreicht werden, dass die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin als erste Anlaufstelle für Berufsrück­kehrerinnen, die diesbezüglich keine speziellen Ansprechpartner haben, zur Verfügung stehen. Eine Beratung dieses Personenkreises wird dann durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit oder die Bundesagentur für Arbeit erfolgen, soweit gegenüber diesen Einrichtungen ein Anspruch besteht. Diejenigen Berufsrück­kehrerinnen ohne einen solchen Anspruch werden von den Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit mitbetreut und beraten. Die Beratungen durch das Zentrum für Arbeit erfolgen vor Ort in den Städten und Gemeinden. Sofern eine Beratung vor Ort nicht ausreichend sein sollte, übernimmt diese das Zentrum für Arbeit in Coesfeld, das auch für die Vernetzung und Koordination der Aktivitäten zuständig ist. Gegebenenfalls ist im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises eine externe Beraterin einzuschalten.

 

Diese Vorgehensweise muss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden noch abgestimmt werden. Der Fachbereichsleiter 2 hat in einem Gespräch mit den örtlichen Gleichstellungsbeauftragten am 13.02.2008 in Nottuln erste  Eckpunkte eines solchen Beratungsangebots für Berufsrückkehrerinnen dargestellt.

 

Zur Voraussetzung für ihre Beteiligung an einem solchen Konzept haben die Gleichstellungsbeauftragten die Einhaltung bestimmter Standards bei der Beratung der Berufsrückkehrerinnen durch das Zentrums für Arbeit gemacht. Hierzu zählen:

 

-           Das Beratungsgespräch wird von einer kompetenten Frau durchgeführt.

-           Es gibt kein vorformuliertes Ziel des Gespräches, der Beratungsausgang ist offen.

-           Beraten werden Frauen unabhängig von SGB II- oder SGB III-Zugehörigkeit.

-           Die Beratung erfolgt interdisziplinär und vernetzt unter Wahrung des Datenschutzes.

-           Der Zeitraum eines Gesprächs ist ausreichend bemessen.

 

Diese Voraussetzungen können vom Zentrum für Arbeit erfüllt werden. Hierbei gilt, dass Berufsrückkehrerinnen im SGB II-Bezug verpflichtet sind, nach den Vorgaben des SGB II an entsprechenden Beratungsgesprächen teilzunehmen. Frauen, die Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten, werden auch von dort beraten.

 

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Jahren 2005 bis 2007 wird ein Beratungsgespräch mindestens 60 Minuten dauern, um in jedem Einzelfall eine passgenaue Hilfeplanung zu erstellen. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass dieser Zeitanteil in Einzelfällen noch überschritten wird, um auch den o.g. Standards gerecht zu werden. Für die Nachbereitung des Gesprächs sind 15 Minuten anzusetzen.

 

Im Jahr 2005 hatten 187 Frauen das Beratungsangebot der Regionalstelle Frau und Beruf vor Ort in Anspruch genommen. In der ersten Hälfte des Jahres 2006 waren es 80 Frauen. In der zweiten Jahreshälfte konnte das Angebot in dieser Form nicht weiter aufrecht erhalten werden. Gleichwohl konnten über das Jahr 2006 weitere 45 Frauen durch die Mitarbeiterinnen der Regionalstelle persönlich am Standort Coesfeld beraten werden. Eine telefonische Beratung wurde bei 46 Frauen in diesem Zeitraum durchgeführt. Ein Teil dieser Frauen war nach dem SGB II leistungsberechtigt.

 

Unter der Annahme, dass

 

-        bis zu 180 Berufsrückkehrerinnen pro Jahr  ohne einen Anspruch auf Beratung nach dem SGB II die Beratung durch das Zentrum für Arbeit in Anspruch nehmen möchten,

-        eine Beratungseinheit 75 Minuten dauert und

-        der Stundenwert 34,10 € beträgt (gemäß Personalkostentabelle 2007/2008 der KGSt für den Verwaltungsdienst, Entgeltgruppe 9 TVöD),

 

wird der Aufwand auf ca. 7.700 €, höchstens aber 10.000 € pro Jahr veranschlagt.

 

Diese Dienstleistung des Zentrums für Arbeit wird getrennt erfasst und gesondert von den hierfür nicht zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln des Bundes zu Lasten des Kreishaushalts nach dem jeweiligen Aufwand abgerechnet. Die Höhe des Gesamtaufwandes ist somit abhängig vom tatsächlichen Beratungsbedarf der berufsrückkehrinteressierten Frauen.

 

Es wird dadurch gewährleistet, dass alle Frauen mit Beratungsbedarf im Rahmen des unter IV. beschriebenen finanziellen Kontingents von Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit eine Beratung erhalten können. Das konkrete Verfahren ist noch abzustimmen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Coesfeld werden in ihrer Sitzung am 29.04.2008 hierzu abschließend Stellung nehmen.

 

 

2. Beratung für Berufsrückkehrerinnen als Existenzgründerinnen durch die wfc

 

Berufsrückkehrerinnen, die eine Selbstständigkeit anstreben, werden durch die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH beraten. Hierbei sollen vorhandene Förderinstrumente des Landes wie beispielsweise der Bildungsscheck (seit 02/08 auch für Berufsrückkehrerinnen) genutzt werden. Ebenso können sich Synergien aus dem Projekt „Familie – Arbeit – Mittelstand im Münsterland (FAMM)“ ergeben (SV-7-0978).

 

Da die wfc mit elf Partnern auf der gesamten Münsterlandebene bei dem Ziel 2-Wettbewerb „Gründung.NRW“ mit dem Projekt „Initiative Unternehmerin“ erfolgreich war, ergeben sich für die Beratung von Gründerinnen weitere Möglichkeiten: Ziel des Projekts ist es, mehr Frauen in der Region zur Selbstständigkeit zu ermutigen und Unternehmerinnen nachhaltig zu unterstützen. Weiteres Unterstützungspotential für Gründerinnen könnte sich im Falle einer erfolgreichen Teilnahme der wfc an dem Ziel 2-Wettbewerb „familien@unternehmen.NRW“ ergeben. 

 

 

3. Weitere Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises

 

Soweit es die personellen Möglichkeiten der Gleichstellungsstelle mit dem verbleibenden Stellenanteil von 0,7 zulassen, ist vorgesehen, 

 

-           die kreisweite Organisation und Begleitung des „Girls’ Day“,

-           die Mitarbeit an den regionalen Seiten des „Mädchenmerkers“,

-           die Aktion „Runder Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“

 

fortzusetzen. An diesen Aufgaben sollen auch die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden soweit wie möglich beteiligt werden.

 

III. Alternativen

 

Sofern die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten diese Konzeption nicht mittragen, soll ein Alternativkonzept entwickelt werden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Für die Beratung von Berufsrückkehrerinnen durch das Zentrum für Arbeit und ggf. externe Beraterinnen werden  Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 €/Jahr bei der Produktgruppe 02 Gleichstellungsstelle als Auftraggeberin veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.