Betreff
Vertragsnaturschutz
Vorlage
SV-7-0988
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreis Coesfeld unterstützt das Programm –  Stärkung und Entwicklung der Arten und deren Vielfalt im Kreis Coesfeld - der Naturfördergesellschaft in den nächsten 5 Jahren mit bis zu 20.000 Euro/ anno.

 

Die Maßnahmen zur „Biotoppflege im Kreis Coesfeld“ werden mit bis zu 5.000 Euro/anno unterstützt.

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung werden in der Sonderrücklage Naturschutz 125.000 Euro für die v.g. Unterstützungsaktion ausgewiesen.

 

Begründung:

 

 

 

I-III.

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und öffentliche Ordnung am 26.02.2008 ist einvernehmlich und einstimmig die Absicht geäußert worden, den Vertragsnaturschutz im Kreisgebiet zu stärken.

 

Ziel dieser Aktion ist der Erhalt und die Steigerung der Artenvielfalt und Biodiversität in unserem Kulturraum. Aus den Bemühungen der letzten Jahre im Bereich des Vertragsnaturschutzes hat sich gezeigt, dass die bestehenden Programmkulissen des durch EU-Mittel kofinanzierten Vertragsnaturschutzes für den Kreis Coesfeld nicht ausreichend sind. Insbesondere wirken sich die Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – hier besonders die gestiegenen Futtermittel-, Pachtpreise, der Bedarf an Energiepflanzen, Wegfall der Flächenstilllegung, etc. auf die Bereitschaft zum Vertragsabschluss negativ aus. Um dennoch einen aktiven Beitrag zum Arten-/ Naturschutz zu leisten, wurde die Verwaltung beauftragt, in Ergänzung zu den bestehenden Vertragspaketen des Landes ein ergänzendes kreiseigenes Programm zur Förderung aufzustellen, in dem die lokalen Besonderheiten eine besondere Berücksichtigung erhalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte wegen bestehender Förderaktivitäten und der dortigen Einbindung sonstiger potentieller Multiplikatoren das Programm durch die Naturfördergesellschaft umgesetzt werden.

 

Nach ersten Überlegungen und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien der Naturfördergesellschaft sind folgende Kriterien und Inhalte vorgesehen:

 

-          flexible Vertragszeit (Jahresverträge bis zu 3 Jahre)

-          Gebietskulisse ist das gesamte Kreisgebiet

-          einfache Vertragsinhalte ( Anlage 1)

-          angemessene, regionalbezogene Besonderheiten berücksichtigende finanzielle Förderung

-          intensive, individuelle fachliche Beratung und Betreuung im Team

-          größere Flexibilität

-          einfaches Monitoring

-          max. 1ha / pro Betrieb

 

Mit der Beschlussfassung wird die Naturfördergesellschaft umgehend eine aktive Bewerbung des Programms durchführen.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass in 2008 die ersten Verträge/Vereinbarungen eingeworben werden können und sich erste vorbereitende Aktivitäten auch schon in 2008 in der Landschaft zeigen werden.

 

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können bei einem angedachten ha-Satz von max. 800  Euro 25  ha über Verträge für den Naturschutz bereitgestellt werden. Seitens der Kreisjägerschaft als auch der Landwirtschaft wird signalisiert, dass auch diese Institutionen dies Projekt ihrerseits fachlich als auch finanziell unterstützen wollen, wobei die Fördersätze aber nicht geändert werden sollen.

 

Neben diesem Programm ist beabsichtigt, die bestehenden und gut angenommenen Vertragspakete der Naturfördergesellschaft weiter zu stärken. Hierzu sollen in den nächsten 5 Jahren entsprechende Mittel für Pflegearbeiten zum Erhalt der Münsterländischen Kulturlandschaft (5.000 Euro/anno) bereitgestellt werden. Mit diesen Mitteln werden die  NFG-Programme zur „Biotoppflege im Kreis Coesfeld“.

 

-          Kleingewässerpflege

-          Kopfbaumpflege

-          Heckenpflege

-          Anlage von Landschaftselementen (Hecken, Feldgehölze, Alleen, etc.)

 

gestützt, so dass auch in diesen Segmenten mehr Verträge abgeschlossen werden können.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

IV. Finanzierung:

 

Der Kreis Coesfeld ist verpflichtet, die ihm überlassenen Ersatzgelder für Maßnahmen des Naturschutzes innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auszugeben. Neben dem Maßnahmenschwerpunkt „Aufwertung/ Umgestaltung der Fließgewässer und deren Auen“ ist der Vertragsnaturschutz mit Maßnahmen zum Arten- und Naturschutz prioritär für den Einsatz von Ersatzgeldern vorgesehen.

 

Bei einem derzeitigen Kassenstand von ca. 260.000 Euro (Stand 31.12.2007) ist beabsichtigt, ca. 50% der Mittel für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes in der Förderperiode 2008 – 2012 vorzusehen.

 

Erste kassenwirksame Auswirkungen ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2009.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 Nr. r der Kreisordnung der Kreistag.