Betreff
Entwurf Produkthaushalt 2008
Vorlage
SV-7-0984/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2008 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Produktbuch Seiten 319 – 322b) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Produktbuch Seiten H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2008 mit dem Produkthaushalt und den dazugehörigen Anlagen wird beschlossen.

 

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld hat die Umstellung seiner Haushaltswirtschaft auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF zum 01. Januar 2008 vorgenommen. Daher musste der Entwurf des Produkthaushaltes 2008 nach den Vorgaben des NKF Einführungsgesetzes NRW und der aktuellen Gemeindehaushaltsverordnung NRW – GemHVO NRW erstellt werden. In dem äußeren Erscheinungsbild ergeben sich gegenüber bisher inhaltlich viele  Änderungen.

 

In Abstimmung mit dem Beirat NKF ist der Entwurf des Produkthaushaltes 2008 auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Produktbuch ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 323 – 352). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit dem Produkthaushalt ist am 12.03.2008 in den Kreistag eingebracht worden. Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse haben in der Zeit vom 14,04,2008 – 24.04.2008 über die ihnen zugeordneten Produktgruppen beraten.

 

Das Ergebnis der Beratungen ist in der Änderungsliste für den Ergebnis- und Finanzplan zusammengefasst und dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 


III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreisausschusses/Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) KrO NRW und der  Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005

 

 

Anlagen: Änderungsliste 2008