Betreff
Anträge § 20 Abs. 3 KiBiz (zusätzliche Förderung eingruppige Tageseinrichtungen)
Vorlage
SV-7-1010
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergruppe Billerbeck e.V. und der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, wird für ihre eingruppigen Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2008/09 eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von jeweils 15.000 EUR - abzüglich gesetzlichem Trägeranteil - unter der Voraussetzung gewährt, dass ein Berufspraktikant/eine Berufspraktikantin eingesetzt wird.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann für eingruppige Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung des Trägeranteils ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR zu den Betriebskosten geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann.

Mehrere eingruppige Tageseinrichtungen haben diesen zusätzlichen Pauschalbetrag zunächst formlos beantragt. Von der Jugendamtsverwaltung wurden in diesen Fällen ergänzende Unterlagen zur Prüfung angefordert. Entsprechende Unterlagen haben die Kindergruppe Billerbeck e.V. und die kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, vertreten durch die Zentralrendantur Lüdinghausen, für ihre Tageseinrichtungen (KiBi und St. Theresa) eingereicht.

Es ist in diesen Fällen nun jeweils eine Entscheidung, ob der zusätzliche Betrag gewährt werden kann, zu treffen.

 

a)      Kindergruppe Billerbeck - Kibi

Eine Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat ergeben, dass nach derzeitiger Einschätzung der Elterninitiative im Kindergartenjahr 2008/09 ein Fehlbetrag von rd. 24.500 EUR ggü. den KiBiz-Pauschalen entsteht. Das KiBiz sieht die Förderung von Betriebskosten in Höhe von rd. 180.700 EUR (davon 4 % Trägeranteil) vor. Dem stehen nach Angaben der Kindergruppe Billerbeck voraussichtliche Ausgaben für das Kindergartenjahr 2008/09 von rd. 205.200 EUR gegenüber.

Die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung ist nach den vorgelegten Unterlagen der Elterninitiative vor allem auf folgende Kostenfaktoren zurückzuführen:

-          Beschäftigung eines Berufspraktikanten (rd. 17.600 EUR)

-          Mehrkosten aufgrund des Tarifabschlusses 2008 (rd. 5.100 EUR)

-          Springerin für Vertretungsfälle nach Bedarf (rd. 6.240 EUR)

 

b)      kath. Kindergarten St. Theresa, Senden-Ottmarsbocholt

Die von der Zentralrendantur Lüdinghausen vorgelegten Unterlagen weisen voraussichtliche Betriebskosten für 2008/09 von rd. 133.200 EUR nach. Die KiBiz-Pauschalen sehen eine Finanzierung von 116.200 EUR (davon 12 % Trägeranteil) vor. Es zeichnet sich demnach (ohne die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz) ein Fehlbetrag von rd. 17.000 EUR ab.

Die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung ist nach den vorgelegten Unterlagen der Zentralrendantur vor allem auf folgende Kostenfaktoren zurückzuführen:

-          Beschäftigung eines Berufspraktikanten (rd. 19.000 EUR)

-          Mehrkosten Personal für Orientierung an den Vorgaben der Anlage zu § 19 KiBiz (anteilige Freistellung der Leiterin mit 7,7 Wochenstunden und zusätzliches Personal für 35- und 45-Stunden-Betreuung; zusammen rd. 12.200 EUR)

 

II.  Lösung

Nach § 20 Abs. 3 KiBiz kann ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR gewährt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK - zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann.

Die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung ergibt sich in den beiden oben genannten Kindertageseinrichtungen jeweils durch die Berücksichtigung eines Berufspraktikanten. Die Kosten für die Beschäftigung eines Berufspraktikanten sind nach dem GTK (§ 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 6 Personalvereinbarung) refinanzierbar. Demnach kann in einer eingruppigen Einrichtung grundsätzlich ein Berufspraktikant/eine Berufspraktikantin zusätzlich eingesetzt werden.

 

Die Ausbildung von Erziehern/Erzieherinnen sollte auch mit Inkrafttreten des KiBiz weiterhin unterstützt werden. Der Einsatz von Berufspraktikanten kann gerade bei eingruppigen Einrichtungen außerdem dazu beitragen, Kosten für Vertretungskräfte zu reduzieren. Berufspraktikanten können ggf. die Aufgaben von Ergänzungskräften übernehmen und stehen so z.B. bei krankheitsbedingtem Ausfall von Personal auch kurzfristig zur Aufrechterhaltung der Mindestbesetzung einer Tageseinrichtung zur Verfügung.

 

Unter der Voraussetzung, dass die zusätzlich gewährte Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in Höhe von 15.000 EUR abzgl. Trägeranteil für den Einsatz eines Berufspraktikanten oder einer Berufspraktikantin Verwendung findet, sollte den Anträgen der Kindergruppe Billerbeck und der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Ottmarsbocholt, daher entsprochen werden. 

III. Alternativen

Ablehnung der Anträge oder Reduzierung der Fördersumme

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Anteil des Kreises Coesfeld an der zusätzlichen Pauschale beträgt bei der Kindergruppe Billerbeck 57,5 % bzw. 8.625 EUR und beim Kindergarten St. Theresa 51,5 % bzw. 7.725 EUR. Das Land beteiligt sich mit 38,5 % bzw. 36,5 % an den Kosten des zusätzlichen Pauschalbetrages von 15.000 EUR. Der verbleibende Anteil (4 bzw. 12 %) ist vom Träger zu finanzieren.

 

In der Haushaltsplanung für 2008 wurde die zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 KiBiz in voller Höhe für sämtliche zur Zeit bereits vorhandenen eingruppigen Tageseinrichtungen berücksichtigt. Auch entsprechende Landesmittel wurden beantragt und am 16.04.2008 vom Landesjugendamt bewilligt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über freiwillige Förderungen ist nach § 5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig.