Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien;
hier: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-7-1012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion werden gewählt:

 

Ktabg. Hülk als 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die      ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als 2. stellv. Mitglied im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

SB Klingauf als 1. stellv. Mitglied im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als 3. stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als 2. stellv. Mitglied im Wahlprüfungsausschuss für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfeplanung für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Hülk als stellv. Mitglied im Polizeibeirat für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

 

Ktabg. Rampe als stellv. Mitglied in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die ausgeschiedene Ktabg. Neumann

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreistagsabgeordnete Eva Neumann hat mit Ablauf des 17.04.2008 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Frau Neumann gehörte als Mitglied dem Jugendhilfeausschuss und dem Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ an. Ferner war Frau Neumann stellv. Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren, im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit, im Wahlprüfungsausschuss und im Polizeibeirat. Daneben war Frau Neumann noch Stellvertreterin in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Die Kreistagsabgeordnete Eva Neumann war auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in verschiedenen Ausschüssen und Gremien.

Die SPD-Kreistagsfraktion hat einen Vorschlag zur Besetzung bzw. Umbesetzung verschiedener Ausschüsse und Gremien vorgelegt.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse bzw. für die Vertretung des Kreises Coesfeld in Organen ist gem. § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe b) und c) und Abs. 5 KrO NRW der Kreistag.