Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld; Verteilung der Bundesmittel zur beruflichen Eingliederung 2008
Vorlage
SV-7-1013
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung im Jahre 2008 werden nach erfolgter Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz am 29.04.2008 wie folgt aufgeteilt:

 

 

 

% Anteil am Budget

Vermittlung

1.905.000,00 €

32,05

Jugend (U25)

700.000,00 €

11,78

Beschäftigung (inkl. PLUS-JOBS)

800.000,00 €

13,46

Qualifizierung

1.050.000,00 €

17,67

Feststellung und Orientierung

555.000,00 €

9,34

Soziale Maßnahmen

400.000,00 €

6,73

Sonstige Aufwendungen

533.120,00 €

8,97

Summe

5.943.120,00 €

100,00 %

 

JobPerspektive §16a SGB II

796.340,00 €

 

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.

Begründung:

 

I.   Problem /  II. Lösung

 

Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.

 

Das Eingliederungsbudget für 2008 (Anlage 1) beträgt mit 6.709.460 € insgesamt 1.114.970 €  bzw. 8,3 % mehr als im Vorjahr (5.594,490 €). Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass in dieser Summe bereits ein Teilbudget in Höhe von 796.340 € zur Umsetzung des Sonderprogramms JobPerspektive gemäß § 16a SGB II enthalten ist. Dieses Eingliederungsbudget erhöht sich um kalkulierte Darlehensrückflüsse (PKW / Führerschein-Darlehen) in Höhe von 30.000,00 € auf insgesamt 5.943.120 €.

 

Die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld hat in ihrer Sitzung am 29.04.2008 über die Aufteilung des Eingliederungsbudgets 2008 beraten und den Vorschlag der Verwaltung mit Konsens versehen.  Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV 7-0897 zur Ausschusssitzung vom 21.02.2008 zum Thema „Verteilung der Bundesmittel zur Eingliederung 2008“ verwiesen.

 

 

Erläuterungen zu den einzelnen Teilbudgets 2008

 

1.                  Erläuterung zum Teilbudget Vermittlung

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 nur um ca. 55.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Aufgrund der aktuellen Struktur der SGB II – Leistungsberechtigten wird mit keiner deutlichen Ansteigung der leicht vermittlungsfähigen Personen (Kategorie A / B) gerechnet.

 

 

2.    Erläuterung zum Teilbudget U25

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 um ca. 150.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Ausgleich des Wegfalls der Landesbeteiligung bei den Lohnkostenzuschüssen im Rahmen der Sonderprogramme „Jugend in Arbeit“ sowie „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)“.

 

 

3.    Erläuterung zum Teilbudget Beschäftigung

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 um ca. 14.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Es wird erwartet, dass die geleisteten Plus-Job-Stunden gegenüber dem Vorjahr leicht ansteigen werden.

 

 

4.    Erläuterung zum Teilbudget Qualifizierung

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 um ca. 130.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-        Verstärkter Einsatz der arbeitsmarktbezogenen Einzelqualifizierungen

-        Verstärkte Inanspruchnahme von REHA – Leistungen

 

 

5.    Erläuterung zum Teilbudget Orientierung

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 unverändert geblieben.

 

Gründe:

-        Ein Großteil der hierfür vorgesehenen Leistungsberechtigten haben bereits im Vorjahr an entsprechenden Orientierungs- und Feststellungsmaßnahmen teilgenommen.

 

 

6.    Erläuterung zum Teilbudget Soziale Maßnahmen

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 um ca. 60.000 € erhöht worden.

 

Gründe:

-          Im Zuge der durchgeführten Kategorisierung der arbeitslosen SGB II – Leistungsberechtigten ist ein erhöhter Aktivierungsbedarf im Bereich der Schlüsselqualifikationen festgestellt worden.

 

 

7.    Erläuterung zum Teilbudget Sonstige Aufwendungen

Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für 2008 nur um ca. 67.000 € verringert worden

 

Gründe:

-          Für das Jahr 2008 ist eine Fortführung oder Neuvergabe der Evaluierungsprojekte (Teilnehmerevaluierung / Markterkundung Wirtschaft) nicht vorgesehen.

 

 

8.    Erläuterung zum Teilbudget JobPerspektive § 16a SGB II

Im Zuge des neuen Sonderprogramms JobPerspektive § 16a SGB II ist dieses Teilbudget erstmalig gebildet worden. Es umfasst mit 796.340 € das gesamte Volumen der hierfür vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Sofern nicht alle Mittel dieses Teilbudgets im Rahmen des Sonderprogramms gebunden werden können, stehen diese Mittel zur Ergänzung der anderen Teilbudgets zur Verfügung.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).