Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung im Jahre 2008 werden nach erfolgter Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz am 29.04.2008 wie folgt aufgeteilt:
|
€ |
% Anteil am
Budget |
Vermittlung |
1.905.000,00 € |
32,05 |
Jugend (U25) |
700.000,00 € |
11,78 |
Beschäftigung (inkl. PLUS-JOBS) |
800.000,00 € |
13,46 |
Qualifizierung |
1.050.000,00 € |
17,67 |
Feststellung und Orientierung |
555.000,00 € |
9,34 |
Soziale Maßnahmen |
400.000,00 € |
6,73 |
Sonstige Aufwendungen |
533.120,00 € |
8,97 |
Summe |
5.943.120,00 € |
100,00 % |
JobPerspektive §16a SGB II |
796.340,00 € |
|
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung in der Arbeitsmarktkonferenz möglich.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Die Finanzierung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.
Das Eingliederungsbudget für 2008 (Anlage 1) beträgt mit 6.709.460 € insgesamt 1.114.970 € bzw. 8,3 % mehr als im Vorjahr (5.594,490 €). Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass in dieser Summe bereits ein Teilbudget in Höhe von 796.340 € zur Umsetzung des Sonderprogramms JobPerspektive gemäß § 16a SGB II enthalten ist. Dieses Eingliederungsbudget erhöht sich um kalkulierte Darlehensrückflüsse (PKW / Führerschein-Darlehen) in Höhe von 30.000,00 € auf insgesamt 5.943.120 €.
Die Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld hat in ihrer Sitzung am 29.04.2008 über die Aufteilung des Eingliederungsbudgets 2008 beraten und den Vorschlag der Verwaltung mit Konsens versehen. Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV 7-0897 zur Ausschusssitzung vom 21.02.2008 zum Thema „Verteilung der Bundesmittel zur Eingliederung 2008“ verwiesen.
Erläuterungen
zu den einzelnen Teilbudgets 2008
1.
Erläuterung zum
Teilbudget Vermittlung
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 nur um ca. 55.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Aufgrund
der aktuellen Struktur der SGB II – Leistungsberechtigten wird mit keiner
deutlichen Ansteigung der leicht vermittlungsfähigen Personen (Kategorie A / B)
gerechnet.
2. Erläuterung zum Teilbudget U25
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 um ca. 150.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Ausgleich
des Wegfalls der Landesbeteiligung bei den Lohnkostenzuschüssen im Rahmen der
Sonderprogramme „Jugend in Arbeit“ sowie „Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
(EQJ)“.
3. Erläuterung zum Teilbudget Beschäftigung
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 um ca. 14.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Es
wird erwartet, dass die geleisteten Plus-Job-Stunden gegenüber dem Vorjahr
leicht ansteigen werden.
4. Erläuterung zum Teilbudget Qualifizierung
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 um ca. 130.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Verstärkter
Einsatz der arbeitsmarktbezogenen Einzelqualifizierungen
-
Verstärkte
Inanspruchnahme von REHA – Leistungen
5. Erläuterung zum Teilbudget Orientierung
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 unverändert geblieben.
Gründe:
-
Ein
Großteil der hierfür vorgesehenen Leistungsberechtigten haben bereits im
Vorjahr an entsprechenden Orientierungs- und Feststellungsmaßnahmen
teilgenommen.
6. Erläuterung zum Teilbudget Soziale Maßnahmen
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das
Teilbudget für 2008 um ca. 60.000 € erhöht worden.
Gründe:
-
Im
Zuge der durchgeführten Kategorisierung der arbeitslosen SGB II –
Leistungsberechtigten ist ein erhöhter Aktivierungsbedarf im Bereich der
Schlüsselqualifikationen festgestellt worden.
7. Erläuterung zum Teilbudget Sonstige Aufwendungen
Gegenüber den Ist-Ausgaben in 2007 ist das Teilbudget für
2008 nur um ca. 67.000 € verringert worden
Gründe:
-
Für
das Jahr 2008 ist eine Fortführung oder Neuvergabe der Evaluierungsprojekte
(Teilnehmerevaluierung / Markterkundung Wirtschaft) nicht vorgesehen.
8. Erläuterung zum Teilbudget JobPerspektive § 16a SGB II
Im Zuge des neuen Sonderprogramms JobPerspektive § 16a SGB II ist dieses Teilbudget erstmalig
gebildet worden. Es umfasst mit 796.340 € das gesamte Volumen der hierfür vom
Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Sofern nicht alle Mittel dieses
Teilbudgets im Rahmen des Sonderprogramms gebunden werden können, stehen diese
Mittel zur Ergänzung der anderen Teilbudgets zur Verfügung.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich
aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).