Betreff
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2006 und 2007
Vorlage
SV-7-1014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2006 und 2007 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem/II. Lösung

Nach § 22 Abs. 3 Heimgesetz besteht für den Kreis Coesfeld die Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht zu erstellen und diesen zu veröffentlichen. Der dritte Tätigkeitsbericht, der sich auf den Zeitraum 2006 bis 2007 bezieht, wurde in der Sitzung der Pflegekonferenz am 15.05.2008 vorgestellt.

 

Nach dem Heimgesetz ist ein regelmäßiges Berichtswesen durch die Information der politischen Gremien und der Bevölkerung vorgesehen. Der Tätigkeitsbericht über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner im Kreis Coesfeld sowie das Aufzeigen aktueller Entwicklungen im Heimbereich sind ein wichtiger Beitrag für ein Mehr an Transparenz und Objektivität bezogen auf einen Bereich, der von einer deutlichen demographischen Entwicklung geprägt ist.

 

Der Tätigkeitsbericht 2006/2007 wurde in einer informativen textlichen Darstellung aufbereitet und gedruckt (Anlage 1).

 

Jeweils ein Exemplar erhalten die Institutionen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die voll- und teilstationären Einrichtungen und die Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecher/innen sowie die Städte und Gemeinden. Zudem wird der Bericht dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt werden.

 

Die Öffentlichkeit soll durch die örtlichen Pressemedien über die Herausgabe des Tätigkeitsberichtes informiert werden. Auch besteht für Interessenten die Möglichkeit, den Bericht auf der Homepage des Kreises einzusehen und herunterzuladen.

 

Fragen und Anregungen zum Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht werden in der Sitzung beantwortet bzw. entgegengenommen.

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die Beratung zuständig.