Betreff
Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans für den Kreis Coesfeld –Jugendamt:
Stellungnahmen der Städte und Gemeinden sowie der freien Träger der Jugendhilfe aus dem Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.      folgende Grundlagen zu verwenden:

a.      Die Planungsergebnisse gem. Ziffer 6 des Entwurfs (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bewertung zu den vorgelegten Stellungnahmen (Anlage 2)

b.      die Schwerpunkte (Anlage 4) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bürgermeisterkonferenz (5)

 

2.      folgende Auswertungen vorzunehmen:

a.      Die Ziele und Kennzahlen entsprechend den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagement zu erarbeiten,

b.      das voraussichtliche Finanzvolumen ab 2009 in Anlehnung an die formulierten Ziele und Kennzahlen für den zukünftigen Kinder- und Jugendförderplan zu ermitteln,

c.      entsprechende Förderbestimmung für den Kinder- und Jugendförderplan zu formulieren.

 

 

 

I.   Problem

Gemäß § 15 Abs. 1 des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW (KJFöG) sollen die örtlichen Träger der Jugendhilfe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gewährleisten und/oder zur Verfügung stellen.

In diesem Kontext ist auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII) ein Förderplan zu erarbeiten, der jeweils für eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 29.09.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der betroffenen freien Träger der Jugendhilfe einen Kinder- und Jugendförderplan zu erarbeiten (SV-7-0249).

 

In der Sitzung am 22. Nov. 2007 wurde dem JHA die Entwurfsfassung eines Kinder- und Jugendförderplans zur Kenntnisnahme vorgelegt. (SV-7-0789). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Städte und Gemeinden sowie die freien Träger der Jugendhilfe aus dem Zuständigkeitsbereich anzuhören und um Stellungnahme zu bitten.

 

Das Manuskript ist den Städten und Gemeinden sowie den freien Trägern der Jugendhilfe (hier den Kirchengemeinden, den Dachorganisation der Jugendverbände sowie den im Kreisjugendamtsbezirk anerkannten freien Träger der Jugendhilfe) im Januar 2008 zugeleitet worden.

Darüber hinaus ist der Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans in vier sozialpolitischen Kommunalgremien vorgestellt und mehrfach in der Bürgermeisterkonferenz beraten worden.

 

Insgesamt sechs Kommunen sowie elf freie Träger der Jugendhilfe aus dem Zuständigkeitsbereich haben eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. Die Originalstellungnahmen sowie die Ergebnisse, welche in einer kommentierten Übersicht zusammengefasst sind, liegen der Sitzungsvorlage bei. Zudem sind die Verwaltungsvorlage und die Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Bürgermeisterkonferenz vom 02.06.2008 dieser Anlage beigefügt.

 

 

II.  Lösung

 

Kinder und Jugendliche befinden sich in ständiger Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Perspektiven junger Menschen werden hauptsächlich durch Faktoren wie die politische und wirtschaftliche Situation, Bildungserfolge oder -misserfolge und das soziale Umfeld beeinflusst.

Zentrale Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist es daher, die gesellschaftliche Teilhabe aller jungen Menschen zu ermöglichen und zu sichern.

 

Nach Aus- und Bewertung der vorliegenden Erklärungen und Anregungen der Kommunen und freien Träger kristallisieren sich verschiedene Akzente heraus.

Diese Anregungen sowie Fachmeinungen sollen adäquat in einem zukünftigen Kinder- und Jugendförderplan realisiert werden. Die notwendigen und ergänzende Ressourcen sind bereit zustellen.

 

 

Für die untersuchten Handlungsfelder Kinder- und Jugendarbeit, Verbandsjugendarbeit und Jugendsozialarbeit ergeben sich folgende richtungsweisenden Perspektiven;

a)      Sofern Angebote, Dienste und Einrichtungen von Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe nicht ausreichen, sind bedarfsgerecht Maßnahmen durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe einzurichten.

b)      Zukünftige Kreiszuschüsse für Angebote gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld sollen wegen der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden.

c)      Neben einer Grundförderung sind weitere finanzielle Mittel im Rahmen einer gesonderten Förderung für zeitlich befristete Projekte und/oder neue Bedarfe im notwendigen Umfang für den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bereitzustellen. Eine Orientierung nach Maßgabe des Sozialstrukturindexes ist vorzusehen.

d)      Die Förderung von Bildungsmaßnahmen und internationalen Jugendbegegnungen sind zukünftig wieder Akzente im Kinder- und Jugendförderplan. Die Ausbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit ist von besonderer Bedeutung.

e)      Jugendsozialarbeit mit seinen vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen ist mit den unterschiedlichen Akteuren wie Arbeitsverwaltung, Zentrum für Arbeit, Schule, freien Trägern der Jugendhilfen usw. abzustimmen und zu koordinieren. Die Entwicklung und Förderung bedarfsnotwendiger Angebote und Maßnahmen sind vorzunehmen.

 

 

Diese Akzente werden in den zukünftigen Förderbestimmungen beschrieben und konkretisiert.

 

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die notwendigen finanziellen Ressourcen sollen im Rahmen der Haushaltsplanung 2009 in Zusammenhang mit den Förderbestimmungen des Kinder- und Jugendförderplans vorgestellt und beraten werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1           Kap. 6  des Entwurfs für den Kinder- und Jugendförderplan

1.1         Stellungnahmen zum Planungsentwurf incl. Bewertung

1.2         Schwerpunkte der Planung

1.3         Bewertung der Bürgermeisterkonferenz