Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an der zweiten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ ab dem 01.08.2008 sollen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Tageseinrichtungen benannt werden:
DRK-Kindergarten „Am Schloss“ Senden
Verbund der Kath. Tageseinrichtungen „St. Hildegardis“ und „St. Benedikt“, Ascheberg-Herbern
Verbund der DRK-Tageseinrichtungen „Im Rott“ und „Stadtfeld“, Lüdinghausen
Kath. Kindergarten „St. Dionysius“, Havixbeck
Begründung:
I. Problem
Mit Erlass vom 31.01.2008 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Jugendämter gebeten, Tageseinrichtungen für Kinder für die Teilnahme an der zweiten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentren“ zu benennen. Auf Grundlage der Zahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren wurden den Jugendämtern Kontingente für Familienzentren zugewiesen. Insgesamt soll der Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld bis 2012 voraussichtlich 29 Familienzentren erhalten. Bisher wurden bereits 12 Familienzentren ausgewählt. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 sind weitere 4 Familienzentren vorgesehen.
Für die Auswahl der einzelnen Familienzentren ist wie im vergangenen Jahr ein Beschluss des Jugendhilfeausschuss erforderlich.
Laut Vorgaben des Ministeriums ist bei der Auswahl wie bisher eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Außerdem sollen die zukünftigen Familienzentren so ausgewählt werden, dass sie innerhalb eines Jahres die Kriterien des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ erreichen können.
Die näheren Auswahlkriterien sind auf Ortsebene festzulegen.
Dem Kreisjugendamt liegen für die vier weiteren Familienzentren 12 Bewerbungen vor (4 Bewerbungen als Verbund von zwei Tageseinrichtungen).
Die ausgewählten Tageseinrichtungen sind bis zum 01.06.2008 an das Land zu melden.
II. Lösung
Nach Beratung in der Unterausschusssitzung Jugendhilfeplanung am 10.03.2008, wurden die nachfolgend dargestellten Auswahlkriterien zur Berücksichtigung von Bewerbungen für ein Familienzentrum abgestimmt:
1) Die Proporzverteilung der bis 2012 zu erwartenden Familienzentren auf die einzelnen Orte erfolgt nach Maßstab der Anzahl Kinder von 0 bis 6 Jahren.
Das bedeutet bis 2012 vorerst folgende Verteilung:
Lüdinghausen 5 Familienzentren
Senden, Nottuln je 4 Familienzentren
Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Rosendahl je 3 Familienzentren
Olfen, Nordkirchen je 2 Familienzentren
In dem Auswahlverfahren 2008 erhält ein Ort maximal ein weiteres Familienzentrum.
2) Die
Auswahlkriterien Gütesiegel und soziale Komponente gehen jeweils zu 50 % in die
Auswahlentscheidung ein. Bei Punktegleichstand folgt eine Entscheidung nach
Platzanzahl des Bewerbers. Grundlage sind die Planungsdaten 2008/2009. Bei
weiterem Gleichstand folgt eine Entscheidung nach Standortfaktor, bei dem der
nicht versorgte Ortsteil den Zuschlag erhält. sofern auch danach Gleichstand
gegeben ist, folgt eine Entscheidung nach dem Kriterium der Trägervielfalt.
3) Bei
der Bewertung nach den Gütesiegelkriterien werden vorhandene und geplante
Maßnahmen gleichrangig gewertet.
4) Verbünde werden wie eine Einrichtung gewertet.
In Anlage 1 ist die für die Auswahl der Familienzentren zugrundegelegte Punkte-Wertung erläutert. Die Leistungsbeschreibung und die sozialen Strukturen (auf Grundlage der Meldebogen-Statistik) wurden bei der Punktewertung gleich gewichtet. Die Ergebnisse der Bewertung sind als Anlagen 2.1-2.4 beigefügt. Nach Auswertung hinsichtlich der Gütesiegelkriterien besteht für alle 12 vorliegenden Bewerbungen Gleichstand, so dass nach den bisher festgelegten Auswahlkriterien die soziale Komponente entscheidend ist.
III. Alternativen
Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren soll durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr erfolgen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der ministerielle Erlass vom 31.01.2008 in Verbindung mit dem ministeriellen Erlass vom 05.02.2007 sieht eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor.
Anlagen: