Betreff
Bildung einer Aufgabenträgerorganisation für die Münsterlandkreise
Vorlage
SV-6-0834
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Münsterlandkreisen die Gründung einer Regieeinheit vorzubereiten, die die Managementaufgaben der Aufgabenträger des Münster­landes gem. § 3 ÖPNVG NRW gebündelt abwickelt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach dem ÖPNVG NRW sind die Kreise Aufgabenträger und haben die Verantwortung für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Teile dieser Aufgaben wurden bisher von der RVM wahrgenommen (z.B. Angebotsplanung, Marktforschung). Diese Aufgaben müssen zukünftig wettbewerbsneutral wahrgenommen werden, d.h. von dem Aufgaben­träger selbst bzw. von einer verkehrsunternehmensunabhängigen Einheit. Im Zusammen­hang mit der Ausschreibung von Verkehrsleistungen muss der Kreis als Aufgabenträger sich außerdem auf zusätzliche Aufgaben einstellen (z.B. Linienbündelung, Ausschreibung, Vertrags­controlling).

Schon die Südstadt AG/BVNT hatte in ihrem Gutachten vorgeschlagen, ein „Drei-Ebenen-Modell“ im Münsterland umzusetzen. Insbesondere die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Sommer 2003 hat die Notwendigkeit verdeutlicht, ein sog. Besteller-Ersteller-Prinzip aufzubauen und den eingeschlagenen Weg konsequent weiter­zugehen.

Das bedeutet:

-    Unter dem 3-Ebenen-Modell versteht man die Trennung der Aufgabenwahrnehmung in den Ebenen Besteller (Aufgabenträger) – Management (Regie) – Ersteller (Verkehrs­unternehmen). Die RVM ist zur Zeit in allen 3 Ebenen tätig. Diese Aufgaben müssen entkoppelt werden, so dass die Aufgabenträger ihre ureigenen Aufgaben selbst wahr­nehmen (Bedarfsprüfung – Planung – Bestellung). Das Verkehrsunternehmen muss sich auf seine eigenen Aufgaben (Fahrbetrieb) konzentrieren. In der Regieebene be­finden sich Einheiten, die Managementaufgaben im Auftragsverhältnis für die Aufga­ben­träger oder für die Verkehrsunternehmen wahrnehmen.

-    Die Finanzierung der RVM ist neu zu regeln. Die nachträgliche Defizitabdeckung ist zu ersetzen durch eine kreisspezifische Abrechnung. Außerdem sind künftig die für den ÖPNV notwen­digen Mittel kalkulierbar zu gestalten, also das finanzielle Risiko ist zu minimieren. Zu diesem Zweck sind zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Verkehrsverträge über die Fahrleistungen und die zu zahlenden Entgelte zu verein­baren.

-       Als Anteilseigner müssen die Kreise dafür sorgen, dass der Fahrbetrieb der RVM wett­bewerbsfähig wird. Dazu ist mit Nachdruck die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu optimieren. Vor diesem Hintergrund wird z.Z. der Abschluss eines Unter­nehmens­vertrages vorbereitet.

II.  Lösung

Bisher hat die RVM für die Münsterlandkreise zum Teil Aufgabenträgeraufgaben für ihr Bedienungsgebiet wahrgenommen. Diese müssen die Kreise zukünftig selbst in eigener Verantwortung übernehmen und sie wettbewerbsneutral darstellen. Das bedeutet nicht, dass jeder Kreis eine neue eigene Verwaltungseinheit dafür bilden muss. Gerade vor dem Hintergrund, das ÖPNV-Angebot im Münsterland möglichst einheitlich zu gestalten, drängt sich die Möglichkeit auf, mit den anderen drei Münsterlandkreisen eine gemeinsame Aufgabenträgereinheit zu bilden. Durch die Bündelung der Aufgaben­wahr­nehmung für mehrere Kreise kann außerdem die Effizienz gesteigert werden. Das Münsterland stellt in sich einen sehr homogenen Verkehrsraum dar, der auch in seiner Größe durch eine gemeinsame Aufgabenträgereinheit gut zu beplanen ist. Eine größere Raumeinheit würde schon eher wieder zu Ineffizienzen führen, wie sie auch schon 1999 durch ein Gutachten der Hamburg Consult z.B. bei der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) aufgezeigt wurden. Die Aufgaben­trägereinheit könnte personell einerseits mit Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen, die heute in den Kreisverwaltungen beschäftigt sind sowie mit Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der RVM bzw. WVG, die heute mit Aufgabenträgeraufgaben beschäftigt sind, besetzt werden. Die gesellschafts­rechtliche Form der Aufgabenträgergesellschaft muss dabei noch festgelegt werden. In der Auf­bau­phase ist auch denkbar, dass zunächst eine nach außen hin präsente institutionalisierte Arbeitsgemeinschaft die erforderlichen Prozesse vorbereitet.

 

Aufgaben der Regieeinheit werden zunächst sein:

-    Fahrzeugförderung

-    Ausgestaltung der Fahrleistungsverträge

-    Aufbau und Weiterentwicklung der Controllings und des Berichtswesens

-    Inhaltliche Vorbereitung von Verwaltungsaufgaben der Kreise

-    Vorbereitung und ggf. Durchführung erster Ausschreibungen

-    Kontinuierliche Bearbeitung der Nahverkehrsplanung

Langfristig können weitere Aufgaben hinzukommen, beispielsweise:

-    Durchführung von Ausschreibungen

-    Vertragscontrolling einschließlich nötiger Modifikationen im laufenden Geschäft

-    Angebotsplanung

-    Unternehmensneutrales Marketing einschließlich Marktforschung

-    Wettbewerbsneutrale Vorhaltung der Infrastruktur (Haltestellen)

Wichtig für den Aufbau der Regieeinheit ist die unternehmensneutrale Ausgestaltung, um damit gegenüber allen Verkehrsunternehmen die Unabhängigkeit zu dokumentieren. Die Details für die Umsetzung der Regieeinheit (Vereinbarungen über die personelle Zusammen­setzung bzw. Abordnung, Aufgabenstellungen, Kompetenzverteilungen, Kontrollgremien, Standort etc.) werden erst nach entsprechenden Beschlüssen untersucht und zur weiteren Entscheidung vorbereitet.

Die politische Entscheidungskompetenz der Kreise hinsichtlich der strategischen Vorgaben, der Maßnahmen- und Finanzplanung wird dadurch nicht beschnitten. Auch muss die Koordination und die Vorbereitung der politischen Beschlüsse weiterhin in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungen bleiben.

Der Entwurf eines Organigramms mit der Darstellung des Drei-Ebenen-Modells ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 zeigt die Neuzuordnung der Aufgabenverteilung nach Bildung der Regieeinheit.

 

III. Alternativen

Bildung einer eigenen Kreisverkehrsgesellschaft.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Kreis Coesfeld muss sich an den Einrichtungskosten und lfd. Unterhaltungskosten (Miete) beteiligen. Das Personal der Regieeinheit soll sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen bzw. der RVM/WVG rekrutieren, so dass zusätzliche Personalkosten nicht entstehen.

 

Die Kosten sind abhängig von Zeitpunkt und Ausbaugrad der Aufgabenträgergesellschaft. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Einrichtung der Regieeinheit im Zusammen­hang mit der verfolgten Restrukturierung der RVM im Endeffekt als kostensparend erweisen wird.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach Beschluss des Kreistags vom 20.10.1999 (Regelung der Ausschüsse) ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Vorberatung des Budgets I einschließlich der Angelegenheiten des ÖPNV zuständig.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Organigramm

Anlage 2: Aufgabenverteilung