Betreff
Regionalstelle Frau und Beruf
Vorlage
SV-6-0837
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt die Trägerschaft der Regionalstelle unter der Voraussetzung einer 70%igen Finanzierungsbeteiligung an den förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 80.000€, durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Regionalstelle Frau und Beruf für den Kreis Coesfeld wurde zum 31.12.2002 geschlossen, da der bisherige Träger, die Stadt Dülmen, sich vollständig aus der Finanzierung und damit aus der Trägerschaft zurückgezogen hat.

Die berufliche bzw. arbeitsmarktpolitische Situation der Frauen im Kreis Coesfeld ist derzeit auch wegen der insgesamt gestiegenen Zahl der Arbeitslosenzahl besonders schwierig. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, im Kreis Coesfeld möglichst kurzfristig die Aufgaben einer Regionalstelle wieder wahrzunehmen. Dies zeigen auch die verstärkten Nachfragen der Rat suchenden Frauen bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten seit Jahresbeginn 2003. Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld ist seit dieser Zeit bemüht, die dringend erforderlichen Aufgaben der Regionalstelle, wenn auch nur ansatzweise, weiterzuführen.

Zufriedenstellend kann die Arbeit der Regionalstelle jedoch nur auf Dauer wahrgenommen werden, wenn die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, d.h. ein neuer Träger gefunden wird, der auch die Finanzierungsbeteiligung beim Land beantragen kann.

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt die Trägerschaft der Regionalstelle unter der Voraussetzung einer 70%igen Finanzierungsbeteiligung an den förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 80.000€, durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Anbindung der Regionalstelle erfolgt an die bereits bestehende Gleichstellungsstelle bei der Kreisverwaltung Coesfeld. Dazu wird eine neue Organisationseinheit/Abteilung „Gleichstellungs- und Regionalstelle“ gebildet.

Der Regionalstelle werden eigene Räumlichkeiten mit Wartezone im Kreishaus IV zugewiesen unter Einbeziehung der bisher durch die Gleichstellungsstelle genutzten Räume. Diese sind zu erweitern um den Sitzungsraum im Kreishaus IV mit entsprechender Anbindung durch bauliche Maßnahmen.

Für die Aufgabenerledigung ist eine ausreichende quantitative und qualitative Personalausstattung erforderlich.

Vor dem Hintergrund, dass teilweise Aufgaben der Regionalstelle durch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld übernommen werden, ist eine Besetzung mit 1,3 Stellen (eine Fachkraft – BAT IVa sowie 0,3 Verwaltungskraft – BAT VIb) erforderlich. Es ist vorgesehen, die Aufgaben unbefristeten Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung zu übertragen.

Die Aufgabenschwerpunkte der künftigen Regionalstelle orientieren sich an dem Ministeriumserlass vom 22.04.1996.

Für den Kreis Coesfeld sind verstärkt Maßnahmen geplant zu folgenden Themen:

-          Wiedereingliederung

-          Existenzgründung

-          Berufswahlorientierung

 

Auf Anregung der politischen Gremien wurde seitens des Kreises Coesfeld ein Konzept zur Fortführung der Regionalstelle in Trägerschaft des Kreises Coesfeld erarbeitet und dem Land NRW bereits im Frühjahr 2003 vorgelegt.

Der Antrag auf Weiterförderung wurde im Juni 2003 seitens des MGSFF abschlägig mit der Begründung beschieden, dass grundsätzlich in 2003 keine neuen Regionalstellen eingerichtet werden könnten. Diese Grundsatzentscheidung erstreckte sich auch auf evtl. Ersatzförderungen wie im Fall des Kreises Coesfeld.

Für 2004 wurde, vor dem Hintergrund der Einführung einer Höchstbetragsförderung seitens des Landes, erneut ein leicht modifiziertes Konzept vorgelegt.

Im Dezember 2003 hat daraufhin das Ministerium schriftlich mitgeteilt, dass der dem Land vorliegende Antrag des Kreises Coesfeld grundsätzlich förderungsfähig sei. Die entgültige Förderentscheidung könne jedoch erst nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes am 28.01.03 getroffen werden. Gemäß Haushaltsentwurf der Landesregierung kann der Kreis Coesfeld eine Förderung in Höhe von 80.000€ erhalten.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

Ein anderer möglicher Träger für die Regionalstelle im Kreis Coesfeld steht nicht zur Verfügung.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Nach dem vorliegenden Konzept betragen die voraussichtlichen Personal- und Sachkosten für die Regionalstelle ca. 114.300€. Hieran beteiligt sich das Land mit einem Zuschuss in Höhe von  70% der anerkannten Kosten, höchstens jedoch 80.000€. Vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides ist mit der Maximalförderung i.H.v. 80.000€ zu rechnen.

Der verbleibende Eigenanteil des Kreises setzt sich zusammen aus 10.200€ bisheriger Kreiszuschuss zur Regionalstelle sowie den Minderausgaben durch Synergieeffekte an anderen Stellen im Haushalt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 KrO NW zuständig.