Betreff
Kommunalwahl 2009; hier: Einteilung des Wahlgebietes in Kreiswahlbezirke
Vorlage
SV-7-1070
Aktenzeichen
15 74 00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Wahlgebiet des Kreises Coesfeld wird in 27 Kreiswahlbezirke eingeteilt. Es werden folgende Wahlbezirke gebildet:

 

(siehe Anlage 2)

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) teilen die Wahlausschüsse der Gemeinden und Kreise das jeweilige Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter/innen gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG in Wahlbezirken zu wählen sind. Die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlbezirke richtet sich nach der Einordnung der Gemeinden und Kreise in Größenklassen im Sinne von § 3 Abs. 2 KWahlG, wobei gemäß Satz 2 dieser Vorschriften Gemeinden und Kreise spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter/innen um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern können; die Zahl von 20 Vertretern darf jedoch nicht unterschritten werden.

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch gemacht.

Für den Kreis Coesfeld mit einer Bevölkerungszahl von über 200.000, aber nicht über 300.000 Einwohnern, sind daher gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe b) KWahlG insgesamt 54 Vertreter, davon 27 in Wahlbezirken, zu wählen.

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG hat der Wahlausschuss nachfolgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:

 

-          Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG),

-          Einhaltung einer etwa vorhandenen Bezirkseinteilung i.S. der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 KWahlG),

-          eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken, Höchstabweichungsgrenze (+/- 25 vom Hundert) von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (§ 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG),

-          bei verbundenen Wahlen keine Durchschneidung der Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinden durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises (§ 4 Abs. 3 KWahlG).

 

Die maßgeblichen Bevölkerungszahlen für die Wahlbezirkseinteilung in den Gemeinden und Kreisen richten sich gem. § 78 Abs. 1 KWahlO nach der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordhein-Westfalen (LDS NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode veröffentlicht ist. Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2007, veröffentlicht vom LDS NRW im November 2007, maßgeblich. Danach betrug die Bevölkerungszahl im Kreis Coesfeld 221.467. Es errechnet sich daraus eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk von 8.202 (221.467 : 27). Der zulässige Abweichungsrahmen bei der Größe des Wahlbezirkes (Abweichung von +/- 25 vom Hundert) bewegt sich daher zwischen einer Bevölkerungszahl von 10.253 und 6.151. Die Verteilung der Wahlbezirke auf die Gemeinden im Rahmen der maßgeblichen Bevölkerungszahlen ist aus der Anlage 1 ersichtlich.

II.  Lösung

Nach der Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 1 KWahlG beträgt die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten (bisher 33 1/3 v.H.). Eine durchgeführte Modellrechnung macht aufgrund dieser Änderung der Höchstabweichungsgrenze für den Kreis Coesfeld eine entsprechende Änderung von Wahlbezirken erforderlich. So wird es bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke zwischen Billerbeck und Rosendahl, Ascheberg und Nordkirchen, Havixbeck und Nottuln und Lüdinghausen und Olfen zu Überschneidungen der Gemeindegrenzen kommen.

Da die Kreiswahlbezirksgrenzen gemäß § 4 Abs. 3 KWahlG die Gemeindewahlbezirksgrenzen nicht durchschneiden dürfen, wurden die Gemeinden auf der Grundlage der vorgegebenen Anzahl von Wahlbezirken um einen Vorschlag gebeten, welche Gemeindewahlbezirke – unter Beachtung der zulässigen Einwohnerzahlen und der Wahrung räumlicher Zusammenhänge – zu Kreiswahlbezirken zusammengefasst werden sollten.

Für die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu Kreiswahlbezirken wird der Vorschlag nach Anlage 2 gemacht. Dabei wurden die Vorschläge der Wahlausschüsse der Gemeinden – bis auf die Vorschläge der Stadt Lüdinghausen und der Gemeinde Nottuln bzw. Havixbeck – übernommen.

Der Wahlausschuss der Stadt Lüdinghausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 die Bildung von drei Kreiswahlbezirken nur aus Gemeindewahlbezirken aus dem Bereich der Stadt Lüdinghausen vorgeschlagen, ohne auf die Problemlage der Stadt Olfen einzugehen. Da die Stadt Olfen nach der LDS-Statistik vom 30.06.2007 eine Einwohnerzahl von 12.301 hat und sie bei einem Kreiswahlbezirk die Abweichungsgrenze von 10.253 überschreitet und bei zwei einzurichtenden Kreiswahlbezirken (12.301 : 2 = 6.150,50) die Abweichungsgrenze von 6.151,86 unterschreitet, ist es notwendig, dass ein Lüdinghauser Gemeindewahlbezirk mit Olfener Gemeindewahlbezirken zur Bestimmung der zwei Kreiswahlbezirke zusammengelegt werden muss. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen sowohl der Gemeindewahlbezirk 10 als auch der Gemeindewahlbezirk 18 (siehe beigefügter Kartenausschnitt). Beim Vorschlag zur Wahlbezirkseinteilung wurde der Gemeindewahlbezirk 10 berücksichtigt. Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung des Wahlausschusses.

Beim Vorschlag des Wahlausschusses der Gemeinde Nottuln wurde der räumliche Zusammenhang nicht gewahrt (siehe beigefügter Kartenausschnitt). Weitere Erläuterungen auch  hierzu erfolgen in der Sitzung des Wahlausschusses.

 

III. Alternativen

Dem Wahlausschuss des Kreises Coesfeld bleibt eine andere Einteilung der Kreiswahlbezirke, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, unbenommen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG ist der Wahlausschuss des Kreises Coesfeld eigenverantwortlich für die Einteilung der Kreiswahlbezirke zuständig.