Betreff
Musikfreizeit - Erhöhung der Teilnehmerbeiträge
Vorlage
SV-6-0839
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Teilnehmerbeiträge für die Musikfreizeit Nordkirchen werden ab 2004 wie folgt  festgesetzt:

 

Teilnehmer(-innen) aus dem Kreis Coesfeld

sowie aus dem Kreis Ostprignitz-Ruppin       155,00 €

Teilnehmer(-innen) aus dem Umland             180,00 €.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Teilnehmerbeiträge waren bisher wie folgt festgelegt:

                              Teilnehmer(-innen) aus dem Kreisgebiet:                        130,00 €

                              Teilnehmer(-innen) aus dem Umland:                              160,00 €

                              Teilnehmer(-innen) aus Ostprignitz-Ruppin:                    105,00 €

 

Bisher ergab sich ein Kostendeckungsgrad von lediglich ca. 55%. Der Zuschussbedarf des Kreises Coesfeld betrug durchschnittlich ca. 9.000,00 €. Zur weiteren Haushaltskonsolidierung sollte eine höherer Kostendeckungsgrad und insoweit eine Verringerung des Zuschussbedarfs des Kreises angestrebt werden.

 

 

II.  Lösung

Als weitere Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung wird eine Erhöhung der Teilnehmerbeiträge vorgeschlagen.

Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Teilnehmerbeiträge, vorausgesetzt die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Honorare usw. ändern sich nicht, wird ein höherer Kostendeckungsgrad von ca. 65 % erreicht. Der Zuschuss des Kreises Coesfeld würde sich entsprechend auf ca. 6.000,00 € verringern.

 

 

III. Alternativen

Die bisherigen Teilnehmerbeiträge werden beibehalten.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Durch Erhöhung der Teilnehmerbeiträge würde sich der Zuschuss des Kreises für die Musikfreizeit verringern. Diese Budgetverbesserung ist im Haushaltsansatz bereits berücksichtigt.  

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig ist der Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. h) Kreisordnung