Betreff
Abberufung eines Prüfers und Bestellung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt
Vorlage
SV-7-1081
Aktenzeichen
11 23 00 14
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Herr Josef Wolber wird mit Beendigung der Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld als Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.

 

  1. Frau Helga Robert wird mit Wirkung vom 01.10.2008 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Herr Kreisbauamtsrat Josef Wolber ist seit Jahren jeweils mit einem Stellenanteil von 0,5 in den Abteilungen 14 und 63 tätig. In der Abteilung 14 stehen zz. wichtige Aufgaben an, insbesondere die Prüfung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld. Dies macht einen vollständigen Einsatz des Herrn Wolber in der Abteilung 14 erforderlich. Ich habe Herrn Wolber deshalb für die Dauer von ca. 6 Monaten mit seinem Stellenanteil aus der Abteilung 63 in die Abteilung 14 umgesetzt.

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der Einsatz in den Abteilungen 14 und 63 für Herrn Wolber mit einer hohen Belastung verbunden ist. Ich werde Herrn Wolber deshalb nach Ablauf der oben dargestellten befristeten Umsetzung vollständig in die Abteilung 63 umsetzen. Es ist deshalb über die Nachfolge im Umfang einer halben Planstelle im Bereich der (technischen) Rechnungsprüfung zu entscheiden.

 

 

II.  Lösung

Die Nachfolge für Herrn Wolber in der technischen Prüfung soll Frau Kreisbauamtfrau Helga Robert (teilzeitbeschäftigt zu 50 %) antreten. Ich werde die Beamtin deshalb mit Wirkung vom 01.10.2008 in das Rechnungsprüfungsamt umsetzen. Die mit Schreiben vom 23.07.2008 an Frau Robert gerichtete Umsetzungsverfügung wurde unter den Vorbehalt gestellt, dass sie bis zur Bestellung durch den Kreistag Prüfungstätigkeiten nicht eigenverantwortlich ausüben darf. Die Umsetzung erfolgt schon zum 01.10.2008, um eine Einarbeitung von Frau Robert und eine geordnete Übergabe sicherzustellen.

 

Der Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld hat der Personalmaßnahme zugestimmt. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde angehört.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Personalausgaben sind aus den im Personaletat zur Verfügung gestellten Mitteln zu decken.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gemäß § 26 Abs. 1 Buchst. p) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen für die Abberufung bzw. Bestellung von Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes zuständig.