Betreff
Antrag der Stadt Olfen auf Gewährung eines Kreiszuschusses zu den Sanierungskosten der Fassade des Jugendcafé Auszeit vom 22. April 2008
Vorlage
SV-7-1086
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Olfen wird für die Renovierung der Aussenmarkise des Jugendcafés ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 362.-  EUR gewährt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Seit dem Jahr 2005 unterhält die Stadt Olfen ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Jugendeinrichtung Auszeit, einem ehemaligen Ladenlokal in der Innenstadt von Olfen.

 

Für diese Jugendeinrichtung ist bereits im Jahr 2004 ein Kreiszuschuss in Höhe von 4.281.- EUR zu den Umbau- und Einrichtungskosten gewährt worden (vgl. SV-7-183).

 

Eine ca. 15 Jahre alte und marode Markise im Eingangsbereich ist reparaturbedürftig und soll saniert werden.

 

II.  Lösung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier: Förderungsposition 7 - Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit werden gefördert;

-         der Neu- und Erweiterungsbau, der Umbau, die Erneuerung und der zusätzliche Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischer Anlagen, der Erwerb von Gebäuden und/oder die Erst-, Ergänzungs- bzw. Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen von

-         a) Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,

-         b) Jugend- und Familienbildungsstätten, sofern sie mit Landesmitteln gefördert werden oder

-         c) Jugendgruppenräumen oder Vereins- bzw. Verbandsheimen, sofern der Bedarf nachgewiesen werden kann.

 

Voraussetzung für die Förderung ist es, dass die Maßnahme geeignet ist, die Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit zu erfüllen und nach Maßgabe der Ergebnisse der Jugendhilfeplanung notwendig ist.

 

Die Finanzierung stellt sich vorläufig wie folgt dar:

 

voraussichtliche Gesamtkosten                              1.805,52 EUR

berücksichtungsfähige Gesamtkosten                   1.805,52 EUR

Kreiszuschuss i.H.v.bis zu 20%                                     362.- EUR

Eigenmittel der Stadt Olfen                                      1.443,52 EUR

 

 

Eine endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

III. Alternativen

keine

 

IV.       Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Sachkonto 531 200 zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII (KJHG) in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.