Betreff
Anträge Investitionskostenförderung für U3-Betreuung
Vorlage
SV-7-1092
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 3 aufgeführten Anträge zu den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ werden befürwortend an das Landesjugendamt weitergeleitet.

Begründung:

 

I.   Problem

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 09.05.2008 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ den Landesjugendämtern zugeleitet. Die Richtlinien sind als Anlage 1, eine zusammenfassende Übersicht zu den Fördervoraussetzungen und -beträgen als Anlage 2 beigefügt.

Über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Richtlinien habe ich die Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, die seit dem 18.10.2007 eine Erlaubnis zur Ausübung von Kindertagespflege erhalten haben, informiert.

Für eine Förderung in den Kalenderjahren 2008 und 2009 müssen die Anträge bis zum 29.08.2008 beim Landesjugendamt vorliegen; für die darauffolgenden Jahre jeweils bis zum 30.06. des Vorjahres.

Für 2008 wurden 34 Förderanträge für Kindertageseinrichtungen und einer von einer Tagesmutter, für 2009 ein Förderantrag für eine Kindertageseinrichtung eingereicht. Eine Übersicht zu den Anträgen – Stand 11.08.2008 - liegt als Anlage 3 bei. Insgesamt werden damit Zuschüsse in Höhe von fast 820.000 EUR für Investitionen von rd. 910.000 EUR beantragt.

Bei Bewilligung der Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 10 %.

II.  Lösung

Damit die Förderung nach den o.a. Richtlinien in Anspruch genommen werden kann, ist eine Zusammenstellung und Weiterleitung der Anträge an das Landesjugendamt erforderlich. Bewilligte Mittel sind zu vereinnahmen und an die Träger weiterzuleiten.

Eine Bezuschussung des Eigenanteils von 10 % der förderfähigen Kosten durch den Kreis Coesfeld erfolgt in den Jahren 2008 und 2009 nicht. Wegen der ungleichen Ausgangslagen (unterschiedliche Nachfragequoten, bauliche Voraussetzungen und Anzahl von Plätzen) und der Möglichkeit einzelner Städte und Gemeinden, eigene Jugendämter einzurichten, sollte von einer umlagefinanzierten Bezuschussung der Investitionskosten abgesehen werden. Dieses schließt eine finanzielle Unterstützung der geplanten Maßnahmen durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde nicht aus.

Damit der Kindergartenbedarfsplanung 2009/10 durch die Träger nicht vorgegriffen wird, erfolgt die ggü. dem Landesjugendamt abzugebende Bestätigung, dass die Anerkennung des Bedarfs aus jugendhilfeplanerischer Sicht vorliegt, nur im Rahmen der Plätze, die Gegenstand des Kindergartenbedarfsplans 2008/09 sind. Für darüber hinaus vom Träger angegebene geplante Plätze für Kinder unter drei Jahren ist der Abschluss der Planungsgespräche je Ort/Ortsteil abzuwarten.

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bei den Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. Mittel, die vom Landesjugendamt an mich und von mir an die Antragsteller weitergegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 Ziffer 3 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Ziffer 2, Buchstabe f der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.