Betreff
Richtlinien zum Kreisfonds "Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutz ungeborenen Lebens"
Vorlage
SV-6-0715
Aktenzeichen
153.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die aktualisierten Richtlinien zum Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ werden beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 09.04.2003, Mittel des Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ in der bisherigen Höhe auch über das Jahr 2003 hinaus zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus beschloss der Kreistag in der gleichen Sitzung, die Zugriffsmöglichkeiten der Beratungsstellen der Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Kreis Coesfeld auf den Kreisfonds zu verändern. Demnach können Mittel des Fonds, die in 2003 und in den weiteren Jahren nicht von den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Anspruch genommen werden, im jeweiligen Folgejahr ausschließlich von den Beratungsstellen der Sozialdienste Katholischer Frauen vergeben werden, soweit die Voraussetzungen zur Gewährung von Hilfen im Einzelfall vorliegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Richtlinien den aktuellen Erfordernissen anzupassen. 

 

II.  Lösung

Die Richtlinien werden aktualisiert.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Anpassung der Richtlinien verursacht keine Änderung hinsichtlich der Kosten.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Verabschiedung und Änderung von Richtlinien ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 Buchstabe A KrO).

Anlagen:

 

1. Richtlinien zum Kreisfonds vom 28.03.1979

 

2. Neufassung der Richtlinien zum Kreisfonds