Beschlussvorschlag:
Die aktualisierten Richtlinien zum Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ werden beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 09.04.2003, Mittel des Kreisfonds „Hilfe für Schwangere und junge Mütter zum Schutze ungeborenen Lebens“ in der bisherigen Höhe auch über das Jahr 2003 hinaus zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus beschloss der Kreistag in der gleichen Sitzung, die Zugriffsmöglichkeiten der Beratungsstellen der Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Kreis Coesfeld auf den Kreisfonds zu verändern. Demnach können Mittel des Fonds, die in 2003 und in den weiteren Jahren nicht von den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Anspruch genommen werden, im jeweiligen Folgejahr ausschließlich von den Beratungsstellen der Sozialdienste Katholischer Frauen vergeben werden, soweit die Voraussetzungen zur Gewährung von Hilfen im Einzelfall vorliegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Richtlinien den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
II. Lösung
Die Richtlinien werden aktualisiert.
III. Alternativen
Keine.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Anpassung der Richtlinien verursacht keine Änderung hinsichtlich der Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Verabschiedung und Änderung von Richtlinien ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 Buchstabe A KrO).
Anlagen:
1. Richtlinien zum Kreisfonds vom 28.03.1979
2. Neufassung der Richtlinien zum Kreisfonds