Hier: Freigabe des Kofinanzierungsanteils des Kreises für eine Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld nach § 33 Satz 2 SGB III „Vertiefende Berufsorientierung"
Beschlussvorschlag:
- Die unter dem Sachkonto 531857 „KRZ Jugend-Sozialarbeit/-Berufshilfen“ (Produktnummer 51.01.02) im Haushalt 2008 veranschlagten Mittel i.H.v. 30.000 € werden als Ko-Finanzierungsanteil für die Förderung der Maßnahme BOS (Berufsorientierung an Schulen) im Schuljahr 2008/09 gem. § 33 Satz 2 SGB III freigegeben.
- Mit der Durchführung der Maßnahme wird der Verein „Havixbecker Modell e.V.“ beauftragt.
- Als Grundlage soll eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Havixbecker Modell abgeschlossen werden.
I. Problem
Bereits in den vergangenen Jahren erfolgte die Umsetzung des Projektes BOS in Trägerschaft des Havixbecker Modells. Dessen Finanzierung erfolgte anteilig aus ESF/Landesmitteln, Kreismitteln, Mitteln der Arbeitsagentur und einem Eigenanteil des Trägers. Eine Vorstellung der Maßnahme im Jugendhilfeausschuss erfolgte zuletzt am 19.01.2006 (SV-7-0316). Dort wurde der Kreiszuschuss i.H.v. insgesamt 22.500 € (15.500 € je Haushaltsjahr) bewilligt.
Die letzte Förderung endete am 31.12.2007. Bereits seit Anfang 2007 sucht der Träger auch mit Unterstützung des Kreises Coesfeld nach Möglichkeiten der Fortführung der Maßnahme.
Gem. § 13 SGB VIII „Jugendsozialarbeit“ soll „Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“.
Aufgrund der Freiwilligkeit der konkreten Inanspruchnahme und eines wenig individualisierten Ansatzes bleiben schwache oder schwierige Schüler durch die Regelangebote der Berufsorientierung unterversorgt bzw. werden nicht erreicht. Für diese Zielgruppe bedarf es auch weiterhin der vertiefenden Berufsorientierung (siehe Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans für das KJA Coesfeld).
II. Lösung
Gemäß § 33 Satz II kann die „Agentur für Arbeit Schüler allgemein
bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung
fördern (Berufsorientierungsmaßnahme). ....
. Voraussetzung ist, dass sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der
Förderung beteiligen.“
Unter Bezugnahme auf diese Regelung und nach den hierzu bereits
geführten Abstimmungsgesprächen mit der Arbeitsagentur Coesfeld hat der Kreis
Coesfeld für das Projekt der individuellen Berufsorientierung (BOS) an Schulen
im Schuljahr 2008/09 eine solche Förderung in Höhe von 29.999 € beantragt
(Antrag als Anlage1 ).
Das Projekt „BOS“ soll in Trägerschaft des Kreises Coesfeld umgesetzt
werden. Der Kreis fungiert daher auch als Antragsteller. Die Durchführung der
Maßnahme soll in enger Abstimmung mit dem Kreis an das Havixbecker Modell
vergeben werden. Diese Möglichkeit der
freihändigen Vergabe – so wurde es durch die Abteilung 14 Rechnungsprüfung im
Vorfeld befunden – besteht, da sich ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des
Havixbecker Modells in Bezug auf die Maßnahmeumsetzung ergibt. Mit Schreiben
vom 31.07.2008 (Anlage 2) teilt der Träger mit, dass er für das
Präventionsangebot an Schulen vom LWL, Landesjugendamt aus Mitteln des
Landesjugendplans für das Jahr 2008 eine Bewilligung erhalten hat. Diese
umfasst eine Höhe von jährlich maximal 24.600 €, richtet sich aber nach der
Laufzeit der Maßnahme. Damit wäre für das Jahr 2008 anteilig von einem
Förderbetrag i.H.v. 4100 € auszugehen.
Die Wahrscheinlichkeit, eine Förderung auch im Jahr 2009 zu erhalten, wird vom
Träger als hoch eingeschätzt.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll das Havixbecker Modell e.V. über
eine Leistungsvereinbarung beauftragt werden. Grundzüge sind dem
Vereinbarungsentwurf zu entnehmen (Anlage 3).
Es ist vorgesehen die Maßnahme unmittelbar nach Freigabe der Kreismittel
zu beginnen und bis zum Ende des Schuljahres 2008/09 abzuschließen.
Die Teilnahme von Schulformen wird begrenzt auf Haupt-, Gesamt- und Förderschulen (SEK I) im Zuständigkeitsbereich der Kreisjugendamtes (Ausnahme: Teilnahme eines Stadtjugendamtes mit entsprechender Maßnahmeaufstockung). Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen ist eine flächendeckende Beteiligung aller Schulen – das erwartete Interesse voraus gesetzt - ggf. nicht leistbar. Dann muss eine Auswahl unter Schulen erfolgen. Folgende Kriterien sollen dabei zu Grunde gelegt werden:
§ Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass bei den Schulen die Bereitschaft zur Teilnahme besteht.
§ Schulen, die den Zuschlag für eine Teilnahme am Kompetenzfeststellungsverfahren (Modul 3) der Initiative „Zukunft fördern“ erhalten haben oder die am ebenfalls geplanten Projekt „Berufsnavigator“ teilnehmen, sollen nachrangig berücksichtigt werden.
§ Schulen, die nicht oder weniger oft an der bisherigen Maßnahme BOS des Havixbecker Modells teilgenommen haben, erhalten Vorrang.
§ Die Förderschule „Erziehung“ soll Vorrang vor Hauptschulen haben. Hauptschulen ist wiederum der Vorrang vor Förderschulen „Lernen“ einzuräumen.
§ Schulen mit bestehendem sozialpädagogischen Angeboten werden nachrangig behandelt.
§ Abschließend und bei einer dann noch bestehenden Konkurrenzsituation kann sich die Schulauswahl am Sozialstrukturindex aus dem Kinder- und Jugendförderplan orientieren.
Die Abstimmung dieser Kriterien und der Inhalte der
Leistungsvereinbarung ist zwischen der Kreisverwaltung und der Arbeitsagentur
Coesfeld erfolgt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
- Im Kreishaushalt 2008 wurde unter dem Sachkonto 531857 „KRZ Jugend-Sozialarbeit/-Berufshilfen“ (Produktnummer 51.01.02) eine Summe von 30.000 € eingestellt. Der Ansatz wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Voraussetzung für die Aufhebung ist die Bereitstellung der Finanzierungsmittel gem. § 33 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit. Die bei der Arbeitsagentur beantragte Summe umfasst 29.999 €. Es wird davon ausgegangen, dass bis zum Beratungstermin eine konkrete Zusage zur Bereitstellung der Mittel durch die Arbeitsagentur vorliegt.
- Zusätzlich wird die Förderung des Landesjugendamtes für das Havixbecker Modell, die in Abhängigkeit zur Maßnahmedauer steht (je Maßnahmemonat 2050 € und bereits bewilligt Maßnahmemonate im Jahr 2008), vollständig eingebracht.
Die mögliche Fortführung der Maßnahme im Schuljahr 2009/10 unter
vergleichbaren Finanzierungsbedingungen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen
2009 abzustimmen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).
Anlagen:
1) Antrag auf Förderung nach § 33 Satz 2 SGB III „Vertiefende Berufsorientierung“ vom 26.06.08
2) Entwurf einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Havixbecker Modell zur Durchführung der Maßnahme
3) Schreiben des „Havixbecker Modells e.V.“ zu Förderbewilligung nach Landesjugendplan vom 31.07.2008
4) Projektbeschreibung BOS- „Berufsorientierung für Schüler/innen“ des Havixbecker Modell e.V.