Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2009/10
Vorlage
SV-7-1100
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Kindergartenjahr 2009/10 wird bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren ein Planungswert von 570 Plätzen vorgesehen.

2. Ein Ausbau von Ganztagsplätzen erfolgt orientiert am Bedarf vor Ort.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Tageseinrichtungen und der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern Abstimmungsgespräche zur Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2009/10 aufzunehmen.

 

4. Kommt ein Konsens zur Bedarfsplanung auf Ortsebene nicht zustande,

 

a) erfolgt die Planungsentscheidung auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den Kreistag.

 

b) werden Plätze für Kinder unter drei Jahren auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses ebenfalls durch den Kreistag (soweit zeitlich umsetzbar nach vorheriger Beratung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung) eingerichtet. Der Vorschlag der Verwaltung zur Platzverteilung soll neben der Bedarfsorientierung auch pädagogische Aspekte berücksichtigen. Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder hat weiterhin Vorrang und ist auch bei der Auswahl von Gruppen zur Umwandlung zu U3-Gruppen und der Ansiedlung von U3-Gruppen zu berücksichtigen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Bis zum 15.03.2009 ist der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/2010 zu verabschieden, damit er als Grundlage für Betriebskostenabrechnung 2009/10 genutzt werden kann. In der Planung zu berücksichtigen ist ein weiterer Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, um das nach dem SGB VIII vorzuhaltende bedarfsgerechtete Betreuungsangebot für diese Altersgruppe ab Oktober 2010 auch tatsächlich anbieten zu können.

Als Anlage 1 ist eine Gegenüberstellung beigefügt, aus der die vom Land (20 % bis Oktober 2010) bzw. Bund (35 % bis 2013) vorgesehenen durchschnittlichen Betreuungsquoten – umgerechnet zu Plätzen – sowie die aktuell vorhandenen Plätze für Kinder unter drei Jahren zu entnehmen sind. Zu dieser Übersicht ist folgendes ergänzend anzumerken:

-          der Ausbaustand an Plätzen für Kinder unter drei Jahren im Zuständigkeitsbereich ist – gemessen an den o.g. Durchschnittsquoten – sehr unterschiedlich

-          die Nachfrage ist von Ort zu Ort verschieden; dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass diese auch häufig vom Angebot abhängig ist (wenn den Eltern bekannt ist, dass kein oder nur ein begrenztes Betreuungsangebot vorhanden ist, verzichten diese erfahrungsgemäß häufig auf eine - dann vergebliche - Nachfrage).

-          in einigen Orten sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um zum Kindergartenjahr 2010/11 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für jüngere Kinder einzurichten, da nicht überall frei werdende Plätze anderer Altersgruppen umgewandelt werden können oder adäquate Räumlichkeiten vorhanden sind.

 

Damit eine „Leitlinie“ für die beginnende und zeitlich sehr knapp bemessene Planungsphase sowie eine Grundlage für die Gespräche mit Bürgermeistern und Trägervertretern vorhanden ist, ist es aus Sicht der Verwaltung wichtig, zu folgenden Fragestellungen möglichst verbindliche Aussagen zu erhalten:

 

-          Welche Ausbauquote der Plätze für Kinder unter drei Jahren soll im Kindergartenjahr 2009/10 (Quote und Anzahl Plätze) vorgesehen werden?

-          Wie kann/soll die regionale Verteilung aussehen?

 

Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht gibt die voraussichtliche Belegung der Kindertageseinrichtungen im aktuellen Kindergartenjahr wieder. Diese kann als erste Orientierung zur Bedarfsentwicklung bei den 2- bis 6jährigen Kindern Verwendung finden. Abgefragt wurden bei den Kindertageseinrichtungen auch die Daten der Wartelisten. Diese belegen ein gestiegenes Interesse von Eltern nach Plätzen für jüngere Kinder. Eine Zusammenfassung von voraussichtlicher Belegung und Wartelisten ist als Anlage 3 beigefügt. Diese kann als erste Orientierung auch zur Ausbauplanung U3 genutzt werden; allerdings ist bei der Deutung im Hinblick auf mögliche Doppelmeldungen Vorsicht geboten, da eine namentliche Erfassung von Kindern nicht erfolgt ist. Zu diesem Punkt sind daher auch Erfahrungswerte aus vergangenen Planungszeiträumen zu berücksichtigen.

 

Die Einführung der neuen Regelungen des KiBiz muss immer noch als ein sich entwickelnder Prozess betrachtet werden. Ausführungsvorschriften zum KiBiz liegen weiterhin nur eingeschränkt vor. Allerdings hat das Landesjugendamt im Zusammenhang mit der Erteilung von Betrieberlaubnissen inzwischen Vorgaben zur Zusammensetzung und Größe von Gruppen erstellt. Diese stimmen nicht immer mit der im vergangenen Jahr von Seiten des Landes zugesagten Planungsfreiheit der Jugendämter hinsichtlich Altersmischung und Kombinierbarkeit verschiedener Betreuungszeiten und Gruppentypen überein. Auch die Regelungen zur Förderung der gemeinsamen Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder durch das Landesjugendamt weichen von den Regelungen des KiBiz ab bzw. schränken diese ein.

Es sind daher im Vergleich zum Vorjahr weitere, die Planungsmöglichkeiten einschränkende Vorgaben bei der Planung zu berücksichtigen. Auch sollten im Vorjahr gewonnene Erkenntnisse (z.B. zur Berücksichtigung des Gruppentyps I bei der Kontingentierung der U3-Plätze durch das Ministerium oder zu Unwägbarkeiten bei der vorausschauenden Planung von Plätzen für behinderte Kinder) bei der Planung berücksichtigt werden.

 

Die Neuheit und Unvollständigkeit der vorhandenen Regelungen, die Vielzahl der zu beteiligenden Akteure (9 Gemeinden, 76 Kindertageseinrichtungen) und die zu berücksichtigenden teilweise diametralen Interessenslagen lösen einen ungemein hohen Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit dem Planungsprozess aus. Dies macht einen konsequenten, an festen Zielen ausgerichteten Ablauf unabdingbar. Hierbei ist aus Sicht der Verwaltung auch eine zeitnahe Begleitung und Bewertung der Planungsschritte durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung sinnvoll, um einen effizienten Informationsaustausch mit der Politik zu gewährleisten.

Die Entwurfsfassung des Kindergartenbedarfsplans 2009/2010 wird definitiv nicht bis zur nächsten planmäßigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses Ende November 2008 gelingen können. Die Festlegung von Platzzahlen für die Altersgruppen 3- bis 6jährige Kinder (Gruppentyp III), 2- bis 6jährige Kinder (Gruppentyp I) und Kinder unter drei Jahren (Gruppentyp II) je Einrichtung bis zum Jahresbeginn 2009 ist jedoch zwingend erforderlich, damit die Anmeldewochen Anfang 2009 geordnet durchgeführt werden können. Die Notwendigkeit von Beratungs- und Entscheidungsterminen der politischen Gremien werden bei der Planung des Sitzungskalenders 2009 Berücksichtigung finden.

 

In der 37. KW wurde ein weiteres „Planungsproblem“ bekannt. Das Land beabsichtigt, sich am weiteren Platzausbau für Kinder unter drei Jahren zum Kindergartenjahr 2009/10 nur eingeschränkt finanziell zu beteiligen. Vorgesehen ist nach ersten Informationen landesweit ein Ausbau von lediglich 11.000 weiteren 25-Stunden-Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Dieses entspricht einer Steigerung von nur rd. 25 % gegenüber 2008/09 (44.600 Plätze) und zudem einer Beschränkung auf den geringst möglichen Betreuungsumfang. Ob und in welchem Umfang sich das Land am bis Oktober 2010 von dort vorgesehenen Ausbau der Plätze auf landesweit 90.000 beteiligen wird, ist noch nicht bekannt.

II.  Lösung

 

1. Für das Kindergartenjahr 2009/10 wird bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren eine Ausbauquote anvisiert, die dem Mittelwert zwischen dem aktuell (2008/2009) vorhandenem Angebot (rd. 440 Plätze) und dem im Oktober 2010 nach dem SGB VIII (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) erforderlichen Platzangebot (rd. 700 Plätze) entspricht. Dies ergäbe in dem anvisierten Zwischenschritt einen Planungswert von 570 Plätzen für 2009/10 bzw. eine Steigerung der Platzzahlen um 130. Die Versorgungsquote läge dann bei etwa 16,4 % (aktuell 12,6 %).

2. Ein Ausbau von Ganztagsplätzen sollte individuell – orientiert am Bedarf vor Ort – erfolgen. § 20 Abs. 6 Satz 2 KiBiz, wonach ein bedarfsentsprechendes Angebot an Ganztagsplätzen auch für Kinder, deren Eltern von einem Elternbeitrag befreit sind, zu gewährleisten ist, wird berücksichtigt. Allerdings sollten auch die Möglichkeiten des KiBiz, Öffnungszeiten und Betreuungsumfang individuell, am Bedarf orientiert zu gestalten, genutzt werden (z.B. Kombination von Blocköffnung und Nachmittagsbetreuung oder Blocköffnung als Alternative zur Ganztagsbetreuung) um die Finanzierung von 45-Stunden-Plätzen, wenn nur 35-Stunden genutzt werden zu vermeiden. Dies würde auch den Eltern durch flexible Nutzung der Öffnungszeiten vermeidbare Mehrkosten bei den Elternbeiträgen ersparen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Tageseinrichtungen und der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern Abstimmungsgespräche zur Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2009/10 aufzunehmen.

 

Kommt ein Konsens zur Bedarfsplanung auf Ortsebene nicht zustande,

 

a) erfolgt die Planungsentscheidung auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses durch den Kreistag.

 

b) werden Plätze für Kinder unter drei Jahren auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses ebenfalls durch den Kreistag (soweit zeitlich umsetzbar nach vorheriger Beratung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung) eingerichtet. Der Vorschlag der Verwaltung zur Platzverteilung soll neben der Bedarfsorientierung auch pädagogische Aspekte berücksichtigen. Die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder hat weiterhin Vorrang und ist auch bei der Auswahl von Gruppen zur Umwandlung zu U3-Gruppen und der Ansiedlung von U3-Gruppen zu berücksichtigen.

III. Alternativen

- keine -

 

Das erwähnte Planungsrisiko, aktuell noch keinen Kenntnisstand über die konkrete Landesbeteiligung am weiteren Ausbau der U3-Plätze zu haben, lässt sich nicht gänzlich ausräumen. Es besteht allerdings keine Möglichkeit, das angestrebte Ausbauziel an die Bedingung Co-Finanzierung durch das Land zu knüpfen. Dies kann allein aus zeitlichen Gründen nicht greifen. Verlässliche Aussagen des Landes sind, wie oben ausgeführt, erst Anfang des Jahres 2009 zu erwarten. Zu diesem Zeitpunkt muss im Hinblick auf die Anmeldungen in den Kindertageseinrichtungen bereits ein (vorläufig) verbindlicher Angebotsrahmen für die Einrichtungen gewährleistet sein. Dieser kritische Punkt wurde mit der Bürgermeisterin/den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes in einer Besprechung am 26.09.2008 im Kreishaus besprochen. Es bestand Konsens, die Planungen im vorgeschlagenen Sinne voranzutreiben. Dies in der Annahme, dass das Land sich entsprechend der bisherigen Ankündigungen an dem Erreichen des Ausbauzieles bis 2010 in ausreichendem Umfang beteiligt.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Plätze

Anzahl

Kosten/Platz

(Annahme: durchschnittliche Kosten 35 Stunden/Woche)

Mehrkosten/Einsparungen
(bez. auf Kindergartenjahr 2009/2010)

U 3

+ 130

12.000 EUR

+ 1.560.000 EUR

3 – 6
(Rückgang abs. 450 – 500 Kinder der Altersgruppe, aber verstärkte Nachfrage beim hineinwachsenden Jahrgang)

- 200

4.300 EUR

- 860.000 EUR

Summe der erwarteten zusätzlichen Betriebskosten:
(durchschn. Anteil KJA 53 v.H., Land 36 v.H., Träger 11 v.H.)

+ 700.000 EUR

 

Verteilung der zusätzlichen Betriebskosten nach Kostenträgern und erweiterte Kalkulation für den Fall, dass Landesmittel (schlechtester Fall) nicht zur Verfügung gestellt werden:

Die Ankündigung des Landes, im kommenden Jahr den weiteren Ausbau in evtl. nur in eingeschränktem Rahmen mitzufinanzieren, kann in das Kostenfolgeszenario nicht verlässlich eingeplant werden (von welchem Bestand wird ausgegangen?, wie wird die Verteilung in der Fläche des Landes erfolgen??? u.a.m.) Die angestellten Berechungen sind daher als sehr vage zu betrachten

 

Im Normalfall, von dem ausgegangen wird, (d.h. incl. Landesmittel) wäre zu kalkulieren:

Auswirkung auf Betriebskosten

Anteil Land
(durchschn. 36 v.H.)

Anteil Kreis

(durchschn. 53 v.H.)

Anteil Träger

(durchschn. 11 v.H.)

zus. BK 1.560.000 EUR

Einsparung BK 860.000 EUR

verbl. Mehrausg. 700.000 EUR 

561.600 EUR

309.600 EUR

252.000 EUR

826.800 EUR

455.800 EUR

371.000 EUR

171.600 EUR

94.600 EUR

77.000 EUR

Belastung Kreis ohne Landesförderung:

Auswirkung auf Betriebskosten

Anteil Land
(durchschn. 36 v.H.)

Anteil Kreis

(53 v.H + Anteil Land 36 v.H. bei zus. BK)

Anteil Träger

(durchschn. 11 v.H.)

zus. BK 1.560.000 EUR

Einsparung BK 860.000 EUR

verbl. Mehrausg. 700.000 EUR 

0 EUR

309.600 EUR

-309.600 EUR

1.388.400 EUR

   455.800 EUR

932.600 EUR

171.600 EUR

94.600 EUR

77.000 EUR

= zusätzlicher Einsatz von Mitteln Jugendamtsumlage:


561.600 EUR

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Kindergartenbedarfsplanung ist der Kreistag für die Beschlussfassung zuständig.