Betreff
Änderungen des Kindergartenbedarfsplanes 2008/09 wg. 45-Stunden-Buchungen
Vorlage
SV-7-1102
Aktenzeichen
51.2.3 -3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Eine Änderung des Kindergartenbedarfsplanes aufgrund der Anträge der kath. Kirchengemeinde St. Benedikt,  Ascheberg, der kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg, Havixbeck,  sowie des DRK-Ortsvereins Olfen e.V., Olfen, erfolgt nicht.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 12.03.2008 wurde der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 durch den Kreistag beschlossen. Der Kindergartenbedarfsplan ist Grundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz. Durch ihn werden sowohl die Gruppentypen und damit die Altersgruppen der betreuten Kinder als auch die jeweilige Anzahl der Plätze mit einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden in den Kindertageseinrichtungen geplant. Nach § 18 KiBiz ist Grundlage für die Berechnung der finanziellen Förderung der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können beim Abschluss des Vertrages zwischen den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Betreuungszeiten wählen, soweit diese als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung als bedarfsgerecht angeboten werden.

Drei Träger von Kindertageseinrichtungen haben nun mitgeteilt, dass die Planungsdaten für 45-Stunden-Plätze in jeweils einer ihrer Tageseinrichtungen nach oben überschritten werden sollen und bitten um Genehmigung dieser Abweichung durch eine Änderung des Kindergartenbedarfsplanes, damit die Abweichungen beim sog. Einrichtungsbudget Berücksichtigung finden können (Anlage 1).

Beim kath. Kindergarten St. Benedikt in Ascheberg-Herbern wurden 20 Kinder für die im Kindergartenbedarfsplan vorgesehenen 15 45-Stunden-Plätze angemeldet. Beim kath. Von-Galen-Kindergarten in Havixbeck wurden 11 Kinder für 6 45-Stunden-Plätze und im DRK-Kindergarten Traumland, Olfen, 19 Kinder für 15 45-Stunden-Plätze angemeldet.

 

II.  Lösung

Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen Umsetzungsempfehlungen zur Umsetzung des KiBiz im Verhältnis zwischen den Jugendämtern und den Einrichtungsträgern erarbeitet. Diese sind – ebenso wie Erläuterungen des Landkreistages hierzu (Rundschreiben 659/08) – als Anlage 2 beigefügt. Mit dem Verfahren bei Abweichungen von den Plandaten und damit von den Einrichtungsbudgets bei der Finanzierung befassen sich die Ziffer 2 der Empfehlungen und Seite 11 des Landkreistag-Rundschreibens.

Mit Schreiben vom 10.06.2008 (Anlage 3) hatte ich die Träger der Tageseinrichtungen über das von hier vorgesehene Verfahren bei größeren Abweichungen von den Planungsdaten informiert. Zu diesem Zeitpunkt war mir die gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände noch nicht bekannt. Mit Vorliegen der gemeinsamen Empfehlungen ist meine spezielle Regelung für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld hinfällig geworden. Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge kann auf Grundlage der Empfehlungen der Spitzenverbände erfolgen.

Da in den Empfehlungen – abgesehen von den Fällen der Verschiebung von Kindpauschalen zwischen den Einrichtungen bis zum 01.08.2008 – nur für den Fall Regelungen enthalten sind, dass der 10-%-Korridor nach § 19 Abs. 3 Satz 4 KiBiz über-/unterschritten wird, kann hergeleitet werden, dass alle anderen Abweichungen grundsätzlich im Rahmen dieses Korridors möglich sind, eine Änderung des Kindergartenbedarfsplans nicht erfordern und auch nicht zu zusätzlichen finanziellen Leistungen für die Einrichtungen führen sollen.

Um die verbindlich und in Absprache mit den Trägern erfolgte Kindergartenbedarfsplanung 2008/09 nicht durch Einzelentscheidungen bereits zu Beginn des Kindergartenjahres auszuhöhlen, sollte eine ausdrückliche Planänderung für den Abschluss zusätzlicher 45-Stunden-Plätze nicht erfolgen, wenn dieses im Rahmen des 10-%-Korridors beim sog. Einrichtungsbudget abgewickelt werden kann.

Dieses nach den bisher vorliegenden Daten bei den drei Antragstellern der Fall (siehe Anlage 4).

 

III. Alternativen

Den Anträgen wird entsprochen. Die Planungsdaten für die genannten Tageseinrichtungen werden hinsichtlich der Betreuungszeiten wie folgt verändert:

Kindergarten St. Benedikt, Herbern: 20 x 45 Stunden, 59 x 35 Stunden, 16 x 25 Stunden

Von-Galen-Kindergarten, Havixbeck: 11 x 45 Stunden, 42 x 35 Stunden, 12 x 25 Stunden

Traumland-Kindergarten, Olfen: 20 x 45 Stunden, 49 x 35 Stunden, 1 x 25 Stunden

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Mit dem unter „Lösung“ dargestellten Verfahren sind Mehrkosten für den Kreis Coesfeld nicht verbunden. Bei dem unter „Alternativen“ dargestellten Vorgehen wären zusätzliche Betriebskosten, die ansonsten in den sog. 10-%-Korridor fallen würden, zu refinanzieren. Dieses würde für die drei Tageseinrichtungen zusätzliche Zuschüsse von rd. 31.000 EUR bedeuten. Eine Co-Finanzierung des Landes bei diesem Betrag ist ausgeschlossen, da die Abweichungen von der Planung innerhalb des 10-%-Korridors abgewickelt werden können.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für Entscheidungen über den Kindergartenbedarfsplan ist nach § 5 der Satzung für das Jugendamt der Jugendhilfeausschuss zuständig.