Betreff
Änderung des Kindergartenbedarfsplanes 2008/09 wegen der Fusion der Kindergärten St. Urban und St. Theresa
Vorlage
SV-7-1104
Aktenzeichen
51.2.3 - 92.10 und 92.11
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Seite 62 des Kindergartenbedarfsplans 2008/09 wird für den Ortsteil Senden-Ottmarsbocholt - wie in Anlage 1 dargestellt – geändert.

Begründung:

 

I.   Problem

Am 12.03.2008 hat der Kreistag den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 beschlossen. Dieser bildet nach § 18 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 KiBiz die Grundlage für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen. Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden.

Die Kindertageseinrichtungen St. Urban und St. Theresa, Senden-Ottmarsbocholt, werden seit dem 01.08.2008 als Kindertageseinrichtung St. Urban unter einer Leitung geführt. Eine neue Betriebserlaubnis wurde bereits beantragt. Da die Fusion der Tageseinrichtungen im Vorfeld bei einem Ortstermin mit der zuständigen Fachberaterin des Landesjugendamtes besprochen wurde, ist davon auszugehen, dass die beantragte Betriebserlaubnis auch erteilt wird.

Die Kirchengemeinde St. Urban hat die Fusion als Reaktion auf die geänderten personellen Vorgaben  durch das KiBiz gewählt. Beide Gebäude werden weiterhin genutzt.

Damit die bisher für zwei eigenständige Tageseinrichtungen im Ortsteil Senden-Ottmarsbocholt im Kindergartenbedarfsplan vorgesehenen Planungsdaten auch für die jetzt mit 5 Gruppen betriebene Kindertageseinrichtung St. Urban als Finanzierungsgrundlage anwendbar sind, ist eine Änderung des Kindergartenbedarfsplans erforderlich.

 

II.  Lösung

Seite 62 des Kindergartenbedarfsplans wird -  wie in Anlage 1 dargestellt – geändert.

 

III. Alternativen

keine.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die am 29.05.2008 beschlossene Gewährung der zusätzlichen Pauschale für eingruppige Tageseinrichtungen für den Kindergarten St. Theresa, Ottmarsbocholt, ist mit der Fusion der Tageseinrichtungen St. Urban und St. Theresa hinfällig geworden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan ist nach § 5 der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss zuständig. Da der Kindergartenbedarfsplan 2008/09 durch den Kreistag beschlossen wurde, muss die Änderung ebenfalls durch den Kreistag beschlossen werden.