Beschlussvorschlag:
1. Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld wird
Herr Christoph Kossin, Coesfeld zum Vorsitzenden
und
Herr Wolfgang Janzen, Coesfeld zum Stellvertreter des Vorsitzenden
der Einigungsstelle beim Kreis Coesfeld bestellt.
2. Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld wird die Zahl der Beisitzer (m/w) auf zwölf festgesetzt, von denen je sechs durch den Kreistag und den Personalrat bestellt werden.
3. Der Kreistag bestellt folgende Beisitzer:
3.1 ________________________________________
3.2 ________________________________________
3.3 ________________________________________
3.4 ________________________________________
3.5 ________________________________________
3.6 ________________________________________
Begründung:
I. Problem
Die Wahlperiode des Personalrates der Kreisverwaltung Coesfeld endete mit Ablauf des 30.06.2008. Damit erlosch auch die Existenz der Einigungsstelle. Die Beschäftigten der Kreisverwaltung haben einen neuen Personalrat gewählt, dessen Wahlperiode am 01.07.2008 begann. Gemäß § 67 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) ist für die Amtszeit des Personalrates, die bis zum 30.06.2012 dauert, eine neue Einigungsstelle zu bilden.
II. Lösung
Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden je zu Hälfte von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung bestellt.
Anmerkung: Hochschullehrer, Lehrbeauftragte sowie weitere in § 5 Abs. 4 LPVG NW genannte Personen, die an Hochschulen bzw. Fachhochschulen beschäftigt sind, gelten nicht als Beschäftigte i. S. des LPVG NW und sind damit nicht in die Einigungsstelle wählbar.
Vor diesem Hintergrund schlage ich im Einvernehmen mit dem Personalrat vor,
- Herrn Christoph Kossin zum Vorsitzenden und
- Herrn Wolfgang Janzen zum Stellvertreter des Vorsitzenden
der Einigungsstelle bei der Kreisverwaltung Coesfeld zu bestellen.
Im Übrigen schlage ich vor, die Zahl der Beisitzer wie bisher auf insgesamt zwölf festzusetzen, von denen je sechs durch den Kreistag und den Personalrat bestellt werden. Falls diesem Vorschlag gefolgt wird, möge der Kreistag aus seiner Mitte sechs Beisitzer benennen.
Bei den vom Personalrat benannten Beisitzern handelt es sich ausschließlich um Personen, die bei den Kreisverwaltungen Borken, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf beschäftigt sind und dort als Personalratsmitglieder fungieren bzw. diese Funktion langjährig inne gehabt haben.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Mitgliedschaft in der Einigungsstelle ist ein Ehrenamt, für dessen Ausübung keine Vergütung oder Entschädigung gewährt wird. Die durch die Tätigkeit der Einigungsstelle entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Die Einigungsstelle tritt nur anlassbezogen zusammen, sie tagt nicht regelmäßig. Dem Vorsitzenden kann nach § 67 LPVG NW eine Entschädigung für den Zeitaufwand gezahlt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 67 LPVG i. V. m. § 3 Landesbeamtengesetz (LBG NW) der Kreistag als oberste Dienstbehörde zuständig.