Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2004 – Anlage zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 – wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 77 und 78 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan - ist gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf des Stellenplanes 2004 wurde mit dem Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 am 17.12.2003 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-6-0826). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Das Tabellenwerk des Stellenplanentwurfes 2004 sowie die Erläuterungen zum Entwurf des Stellenplanes wurden Ihnen bereits mit dem Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 vorgelegt.
III. Alternativen
Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist verpflichtend.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die sich aus dem Stellenplan ergebenden Ausgaben sind im Sammelnachweis 1 – Personalausgaben veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.