Betreff
Verschmelzung Aktion Münsterland e.V. und MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V.
Vorlage
SV-7-1140
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Sachstandsbericht über die Gründung des Vereins Münsterland e.V. durch Verschmelzung der Vereine Aktion Münsterland e.V. und MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V. zum 01.01.2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.        Der Kreis Coesfeld übernimmt auch für seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden  die  Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse für den Verein „Münsterland e.V.“ in Höhe von jährlich 0,70 € je Einwohner. Diese Regelung ist mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden noch abzustimmen.

Begründung:

 

I. bis V.

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 19.09.2007 der Gründung des Vereins Münsterland Marketing e.V. durch Verschmelzung der Vereine Aktion Münsterland e.V. und MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V. zugestimmt (siehe SV-7-0760). Vorgesehen war, über die Verschmelzung der Vereine und die Neugründung des Münsterland Marketing e.V. in den Mitgliederversammlungen beider bestehender Vereine am 12.11.2007 zu beschließen. Diese Beschlüsse wurden letztlich nicht herbeigeführt, da sich rechtliche Fragen zur Gemeinnützigkeit des neuen Vereins vor dem Hintergrund der Änderung der Abgabenordnung nicht rechtzeitig klären ließen. Die offenen Fragen sind inzwischen rechtlich geklärt, mit der Finanzverwaltung abgestimmt und in den Vereinsgremien beider Vereine beraten worden, so dass nunmehr die Verschmelzung und Neugründung in den Mitgliederversammlungen beider Vereine am 21.10.2008 entschieden und zum 01.01.2009 umgesetzt werden können.

Die Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des zu gründenden gemeinnützigen Vereins Münsterland e.V. führt dabei zu folgenden Anpassungsbedarfen:

Der Verein wird den Namen „Münsterland e. V.“ führen. Der vorgesehene Zusatz „Marketing“ im satzungsgemäßen Namen wird zur Sicherung der angestrebten  Gemeinnützigkeit fallen gelassen. Für den Außenauftritt des Vereins können aber ergänzende Bezeichnungen zur weiteren Profilierung genutzt werden.

Insgesamt dürfen in der Satzung des neuen Vereins nur Formulierungen aufgenommen werden, die den engen Vorgaben der  steuerlichen Gemeinnützigkeit entsprechen. In Abstimmung mit der Finanzverwaltung ist deshalb die Formulierung des Vereinszwecks überarbeitet worden. Ähnliche Formulierungen finden sich in den Satzungen der Vereine Aktion Münsterland e.V. und MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V. Der § 2 Abs. 1 der neuen Vereinssatzung lautet nunmehr wie folgt:

Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Kunst und Kultur, der Bildung, des Naturschutzes, der internationalen Gesinnung, der Heimatpflege, des demokratischen Staatswesens und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Rahmen der Förderung eines humanen, sozialen, ökonomisch und ökologisch nachhaltig intakten Münsterlandes und seiner zukünftigen Entwicklung in Frieden, Freiheit und Weltoffenheit (Völkerverständigung). Im Einzelnen sollen die Zwecke des Vereins u. a. durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

 

a)      durch selbstlose Unterstützung und Verbesserung der Zusammenarbeit der gesellschaftlichen Kräfte des Münsterlandes, insbesondere

-          der kommunalen Gebietskörperschaften, der Kammern, Verbände und sonstigen Organisationen der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der freien Berufe,

-          der kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen,

-          der Einrichtungen von Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie der Medien wie auch dadurch, ein "Forum" für Austausch und Zusammenarbeit darzustellen;

 

b)      durch Zusammenarbeit mit den bezeichneten gesellschaftlichen Kräften die Profilierung des Münsterlandes als eigenständige Region zu unterstützen und weiterzuentwickeln und hierdurch zugleich das Regionalbewusstsein im Münsterland zu stärken;

 

c)      durch die Vertretung der Interessen des Münsterlandes, durch die Stärkung seiner Identität und seines Profils in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und auf europäischer und internationaler Ebene; ferner durch Verfolgung des Gedankens der Förderung von Partnerschaften mit ausländischen Einrichtungen;

 

d)      durch Ergreifung bzw. Unterstützung von Initiativen für eine zukunftsorientierte Entwicklung des Münsterlandes, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Familie und Betrieb, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz, Wissenschaft, Bildung und Kultur, wozu auch gehören die Beobachtung und Auswertung der wesentlichen Entwicklungsprozesse innerhalb des Münsterlandes bzw. solcher Entwicklungsprozesse, die für das Münsterland bedeutsam sind oder sein könnten;

 

e)      durch Bemühungen, qualifizierte Wissenschaftler und Forschungs­einrichtungen im Münsterland anzusiedeln.

 

Zwar wurden Begriffe wie Wirtschaft und Tourismus aus der ursprünglichen Zweckbestimmung herausgenommen. Dies hindert den Verein aber keineswegs daran, auch andere Zwecke, z.B. Wirtschafts- und Tourismusförderung, die nicht gemeinnützig sind und deshalb nicht Gegenstand der Satzung sind, zu verfolgen. Der künftige gemeinnützige Verein wird  – ähnlich wie von großen Sportvereinen bekannt -  einen ideellen Teil, daneben einen Bereich Vermögensverwaltung und einen gewerblichen Bereich haben. Dadurch wird sich die auch künftig weiterzuführende wirtschaftliche Geschäftstätigkeit der MÜNSTERLAND TOURISTIK Grünes Band e.V. nicht negativ auf die Beurteilung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit des neuen Vereins auswirken. Es wird nur darauf ankommen, ähnlich wie z.B. in den erwähnten Sportvereinen, innerhalb des Vereins in Aufgabendurchführung und Buchführung sauber zwischen diesen Bereichen zu trennen.

Allerdings wird der unweigerlich anfallende Verlust insbesondere aus der gewerblichen Wirtschafts- und Tourismusförderung des künftigen Vereins nicht über die Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden können, da dadurch eine zusätzliche Umsatzsteuerbelastung für den Verein entsteht. Deshalb soll der Verlust aus der gewerblichen Tätigkeit durch gesonderte Zuschüsse durch die Münsterlandkreise und die Stadt Münster ausgeglichen werden. Daher ist folgende Finanzierung vorgesehen: Grundsätzlich bleibt es für die kommunale Seite bei der bisher festgelegten Finanzierungsobergrenze von 70 Cent je Einwohner. Die Münsterlandkreise und die Stadt Münster zahlen jährlich 25 Cent je Einwohner als Mitgliedsbeitrag für den ideellen Teil des Vereins. Die Beitragsordnung wird entsprechend angepasst. Darüber hinaus erhält der Verein von den Münsterlandkreisen und der Stadt Münster zu Beginn eines Geschäftsjahres einen Zuschuss von 45 Cent je Einwohner, um die jährlichen Verluste des Vereins im gewerblichen Bereich zu decken. Hierzu werden noch gesonderte Zuschussverträge abgeschlossen. Obwohl selbstverständlich auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stimmberechtigte Mitglieder des neuen Vereins werden, sollen die Zahlungen der Beiträge und Zuschüsse innerhalb der Kreise – auch aus Vereinfachungsgründen - ausschließlich durch die Kreise erfolgen.

Da die steuerrechtlichen Fragen mit der Finanzverwaltung in Münster erörtert wurden, wird der Sitz des neuen Vereins Münster sein. Die Geschäftsstelle wird aber wie geplant am Flughafen Münster-Osnabrück in Greven eingerichtet.

Insgesamt führen die dargestellten Anpassungen in der Vereinssatzung und Beitragsordnung dazu, dass nunmehr die Gründung des Vereins „Münsterland e.V.“ durch Verschmelzung beider bisherigen Vereine erfolgen kann. Gleichzeitig werden die bereits im letzten Jahr in den Räten und Kreistagen im Münsterland festgelegten Grundlagen des neuen Vereins beibehalten, so dass es keiner erneuten Beschlussfassung bedarf (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages) – mit folgender Ausnahme:

Nach dem bisherigen Entwurf der  Beitragsordnung für den Verein „Münsterland Marketing e.V.“ (vgl. Anlage zur SV-7-0760) waren für die kommunalen Gebietskörperschaften folgende Jahresbeiträge vorgesehen:

 

Städte und Gemeinden der vier Münsterlandkreise

0,25 € pro Einwohner

Münsterlandkreise

zuzüglich für diejenigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden der vier Münsterlandkreise, die nicht Mitglied des Münsterland Marketing e.V. sind

0,45 € pro Einwohner

 

0,25 € pro Einwohner

Stadt Münster sowie kommunale Gebietskörperschaften, die nicht zu den vier Münsterlandkreisen gehören,

0,70 € pro Einwohner

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld hatten im Rahmen ihrer Beratungen über die Vereinssatzung und die Beitragsordnung kritisch angemerkt, dass die Kreise in die Beitragspflicht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eintreten, wenn die Kommunen nicht Mitglied des Vereins werden bzw. ihre Mitgliedschaft kündigen.

Daher und vor dem Hintergrund der geplanten Änderung der Beitragsordnung wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld – wie in den übrigen Münsterlandkreisen bereits praktiziert bzw. ab dem 01.01.2009 vorgesehen – die Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse insgesamt (0,70 € pro Einwohner) übernimmt (Ziffer 2 des Beschlussvorschlages). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Kreis Coesfeld – beginnend mit dem Jahr 2006 – bereits die Mitgliedsbeiträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Aktion Münsterland e.V. übernimmt (vgl. SV-7-0132).

Die vorgeschlagene Übernahme der Mitgliedsbeiträge soll am 22.09.2008 in der Bürgermeisterkonferenz abgestimmt werden.