Betreff
a) Entwurf Produkthaushalt 2004
Vorlage SV-6-0826/1
b) Stellungnahme/Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Vorlage
SV-6-0826/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

a)

1.  Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 ausgewiesenen Überschüsse und Zuschussbedarfe für die jeweiligen Budgets einschließlich der darin enthaltenen Produkt­bereiche werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2004 - Stand: 05.02.2004 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung - anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

2.  Die im vorliegenden Entwurf des Produkt-Haushaltes 2004 im Budget 06 "Zentrale Finanz­wirtschaft" ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse lt. Änderungsliste 2/2004 - Stand: 05.02.2004 nach Beratung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung - anerkannt. Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses er­gebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.  Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2004 mit dem Haushaltsplan, dem Produkt-Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung aller Änderungen aus dem Beratungsverfahren beschlossen.

 

4.  Das im Entwurf vorliegende Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis einschließlich 2007 wird beschlossen.

 

5.   Der Finanzplan für die Jahre 2003 bis einschließlich 2007 wird zur Kenntnis genommen.

 

b)

1.  Das von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gem. § 55 Kro NW vorgelegte Schreiben zum Entwurf des Produkt-Haushaltes 2003 vom 19.01.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.                    Problem

 

Förderung 2004

 

Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts und zur Begründung, staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen teilweise durch den Kreis Coesfeld mit freiwilligen Zuschüssen zu unterstützen wird auf die Sitzungsvorlagen 6/212, 6/268 und 6/564 verwiesen.

 

Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5 und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden.

 

Das Land NRW trug bisher ausschließlich 81 % der Personalkosten der staatlich anerkannten Beratungsstellen. In einem Urteil vom 03.07.2003 entschied das BVerwG, dass „anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, nach § 4 Abs. 2 SchKG einen Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat haben“. Aufgrund des Fehlens eigener landesgesetzlicher Vorgaben richtet sich der Rechtsanspruch hier ausschließlich gegen das Land NRW.

 

Das Land beabsichtigt, das Urteil des BVerwG  in 2004 durch eine „Interimslösung“ umzusetzen. Demnach werden für jede geförderte Stelle (Vollzeitäquivalent) zusätzlich 6.000.-- € als Sachkostenpauschale gewährt. Zur Klärung einer endgültigen Regelung ab 2005 ist eine Arbeitsgruppe einberufen worden. 

 

Der Kreis Coesfeld berücksichtigte bisher im Rahmen der Gewährung von freiwilligen Leistungen den bis zum Urteil geltenden Sachverhalt und gewährte pauschal neben einer teilweisen Restfinanzierung der Personalkosten auch Sachkostenzuschüsse. In seiner Sitzung am 18.12.2002 beschloss der KT zuletzt über Förderung der Beratungsstellen in 2003 und 2004. Demnach ist beabsichtigt, in 2004 den Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae 25.102.-- € (davon 13.167.-- € Sachkosten) und des Diakonischen Werks 12.806.-- € (davon 7.926.-- € Sachkosten) zu gewähren. Die vom Land vorgesehenen Sachkostenpauschalen für 2004 fallen höher aus als die vom Kreis Coesfeld für dieses Jahr berücksichtigten Sachkostenzuschüsse (Donum Vitae: + 333.-- €, Diakonisches Werk: + 4.734.-- € ).

Es wird deshalb vorgeschlagen, in 2004 keine Sachkostenpauschalen und die Personalkostenzuschüsse in unveränderter Höhe (KT-Beschluss vom 18.12.2002) zu gewähren. Demnach erhielten der Verein Donum Vitae 11.935.-- € und das Diakonische Werk 4.880.-- € zur Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung.

 

 

 

Präventionsarbeit

 

Unter der Voraussetzung, dass der KT dem o. g. Vorschlag folgen sollte könnten für den Haushalt 2004 bereitgestellte, dann aber nicht mehr vollständig einzusetzende Mittel (teilweise) für die verstärkte Förderung der Präventionsarbeit eingesetzt werden. Unter Präventionsarbeit sind alle sexualpädagogischen Veranstaltungen subsumiert, die mit Jugendlichen in Schulen, Jugendzentren und anderen Freizeiteinrichtungen zu den Themen „Aufklärung, Verhütung, Sexualität u. a.“ durchgeführt werden und in erster Linie mithelfen sollen, ungewollte Schwangerschaften überhaupt zu verhindern. Aber auch die Schulungen von sog. „Multiplikatoren“ (Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, jugendliche Betreuungspersonen wie Freizeit- und Gruppenleiter) gehören hierher. Diese werden in speziellen Veranstaltungen vom Fachpersonal der Beratungsstellen fortgebildet und geben ihr erweitertes Wissen zu den unterschiedlichsten Themenbereichen wie „Liebe, Partnerschaft, Sexualität und Verhütung“ an ihre Schüler oder Gruppenmitglieder weiter. 

 

Die Verwaltung hält es für sehr sinnvoll, den größten Teil der bei den Sachkosten eingesparten Mittel für die verstärkte Förderung der präventiven Arbeit einzusetzen. Hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, dass teilweise bereits Präventionsaufgaben durch die Beratungsstellen wahrgenommen und durch die bisher gewährte Förderung durch Land und Kreis z. T. auch finanziert worden sind. Eine Bestandsaufnahme für das Jahr 2003 ergab, dass nur wenige Schulen und Einrichtungen (vor allem in den beiden größten Städten im Kreis, Coesfeld und Dülmen, aber auch teilweise in kleineren Gemeinden) vom bisherigen Angebot profitierten. In vier Gemeinden/Städten konnten keine Präventionsangebote unterbreitet werden, in einer Gemeinde wurde nur eine Veranstaltung durchgeführt. Nach entsprechender Beschlussfassung des Kreistages würden von Seiten der Verwaltung Gespräche mit den Beratungsstellen geführt, um eine kreisweit relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots abzustimmen und um eine Prioritätenliste zu erstellen (z.B. zuerst Haupt- und Sonderschulen, Berufsschulen usw.).

 

In den Vorgesprächen mit den Beratungsstellen verdeutlichten diese, dass sie unter der Voraussetzung der Gewährung eines weiteren Zuschusses des Kreises zur verstärkten Wahrnehmung von präventiven Aufgaben die Aufstockung der Stundenkontingente der bereits tätigen Prophylaxe-Fachkräfte favorisierten. Zum einen seien diese Beratungskräfte fachlich versiert, sie verfügten über eine entsprechende Zusatzausbildung („Sexualpädagogen“) oder über langjährige Berufserfahrung im sexualpädagogischen Bereich, zum anderen seien geeignete Honorarkräfte (diese sollten nach Möglichkeit männlichen Geschlechts sein) hier schwer zu finden.      

 

 

II.                  Lösung

 

 

Donum Vitae

 

Beim Verein Donum Vitae werden die präventiven Aufgaben nahezu ausschließlich durch eine entsprechend fortgebildete Prophylaxe-Fachkraft wahrgenommen. Dieser stehen dafür wöchentlich z. Z.  9,25 Stunden Arbeitszeit zur Verfügung. In 2003 führte Donum Vitae 40 sexual-pädagogische Veranstaltungen durch. Das Angebot konzentriert sich bisher eindeutig auf das Gebiet der Stadt Dülmen (31), darüber hinaus wurden Veranstaltungen in Coesfeld (6), Lüdinghausen (2) und Ascheberg (1) durchgeführt. Besonders hervorzuheben ist, dass Donum Vitae bei der überwiegenden Zahl der Veranstaltungen für Dülmener Schüler/innen von einem männlichen Sozialpädagogen eines Jugendzentrums für den Verein kostenlos unterstützt wird.

 

Donum Vitae hält einen Ausbau um zusätzliche 5 Wochenstunden (Aufstockung der Arbeitszeit der Prophylaxekraft um 5 Stunden, alternativ um 3 Stunden und zusätzliche 2 Stunden für eine Honorarkraft) für die Aufgaben im präventiven Bereich für wünschenswert und vorerst leistbar.  Um aber auch das Ziel des Kreises zu fokussieren, auf dem bisher qualitativ hochwertigem Niveau nun auch die Quantität enorm zu steigern, wird es für sinnvoll erachtet, nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen durch eine angemessene Stundenvergütung bis zu einem Höchstbetrag zu bezahlen. Weiterhin wird unterstellt, dass der bisher geleistete Umfang der Präventionsarbeit (40 Veranstaltungen) bereits finanziert ist und nur darüber hinausgehende Veranstaltungen Berücksichtigung finden können.

 

Von hier wird eine Stundenvergütung von 26,24 € für angemessen erachtet.

(Berechnung: Stundenwert lt. Personalkostentabelle für Sozialarbeiter, Vergütungsgruppe IVb BAT, lt. KGST Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2003“: 32,80 € abzüglich 20 % Eigenanteil, in Anlehnung an Landesförderung)

Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Zeiten für die Vor- und Nachbereitungen sowie Fahrtzeiten und –kosten abgedeckt. Sach- oder Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.

Der Höchstbetrag, der in 2004 durch Donum Vitae für die zusätzlichen sexualpädagogischen Veranstaltungen abgerechnet werden kann, sollte die Summe von insgesamt 2.689,60 € nicht überschreiten.

(Berechnung: 205 Arbeitstage/Jahr, lt. KGST Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2003“

 : 5 Arbeitstage/Woche = 41 Arbeitswochen x 5 Std./Woche x 26,24 €/Std. = 5.379,20 € : 2 (2. Jahreshälfte 2004) = 2.689,60 €)

 

 

 

 

            Alternativen

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 Begründung:

 

I.                    Problem

 

Förderung 2004

 

Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlagen 6/212, 6/268 und 6/564 verwiesen.

 

Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5 und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden.

 

Das Land NRW trug bisher ausschließlich 81 % der Personalkosten der staatlich anerkannten Beratungsstellen. In einem Urteil vom 03.07.2003 entschied das BVerwG, dass „anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, nach § 4 Abs. 2 SchKG einen Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat haben“. Aufgrund des Fehlens eigener landesgesetzlicher Vorgaben richtet sich der Rechtsanspruch in NRW  ausschließlich gegen das Land.

 

Das Land beabsichtigt, das Urteil des BVerwG  erstmalig in 2004 durch eine Übergangslösung umzusetzen. Demnach werden für jede geförderte Stelle (Vollzeitäquivalent) zusätzlich

6.000.-- € als Sachkostenpauschale gewährt. Zur Vorbereitung einer endgültigen Regelung ab 2005 ist eine Arbeitsgruppe einberufen worden. 

 

Der Kreis Coesfeld berücksichtigte bisher im Rahmen der Gewährung von freiwilligen Leistungen den bis zum Urteil geltenden Sachverhalt und gewährte pauschal neben einer teilweisen Restfinanzierung der Personalkosten auch Sachkostenzuschüsse. In seiner Sitzung am 18.12.2002 beschloss der KT zuletzt über Förderung der Beratungsstellen in 2003 und 2004. Demnach ist beabsichtigt, in 2004 den Beratungsstellen insgesamt 37.908.-- € zu gewähren. Der Verein Donum Vitae e. V. soll 25.102.-- € (davon 13.167.-- € Sachkosten) erhalten, die geplante Förderung für das Diakonische Werk beträgt 12.806.-- € (davon 7.926.-- € Sachkosten).

 

Weiterhin liegt ein auf das o. g. Urteil des BVerwG Bezug nehmender Antrag der Beratungsstelle Pro Familia Münster auf Förderung durch den Kreis Coesfeld für das Jahr 2004 vor.

 

Die Änderung der Landesförderung erfordert die Herbeiführung eines neuen KT-Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präventionsarbeit

 

Unter Präventionsarbeit werden in diesem Zusammenhang alle sexualpädagogischen Veranstaltungen verstanden, die mit Jugendlichen in Schulen, Jugendzentren und anderen Freizeiteinrichtungen zu den Themen „Aufklärung, Verhütung, Sexualität u. a.“ durchgeführt werden und u. a. mithelfen sollen, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Aber auch die Schulungen von sog. „Multiplikatoren“ (Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogen, jugendliche Betreuungspersonen wie Freizeit- und Gruppenleiter) gehören hierher. Diese werden in speziellen Veranstaltungen vom Fachpersonal der Beratungsstellen fortgebildet und geben ihr erweitertes Wissen an ihre Schüler oder Gruppenmitglieder weiter. 

 

Die Landesförderrichtlinien sehen die vorbeugende Arbeit auf dem Gebiet der Sexualpädagogik als nachrangig gegenüber den Aufgaben der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5, 6 SchKG) und der allgemeinen Einzelfallberatung (§ 2 SchKG). Sofern aber Präventionsarbeit geleistet wird, sind Voraussetzungen hinsichtlich der Form (überwiegend Gruppenveranstaltungen in Zusammenarbeit mit bestimmten Einrichtungen/Berufsgruppen auch außerhalb der Beratungsstelle)  und des Inhalts (anzusprechende Themenbereiche) der entsprechenden Veranstaltungen zu erfüllen.

 

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen im Kreis Coesfeld leisten größtenteils auch präventive Arbeit. Die Förderung der Beratungsstellen durch den Kreis trägt zur Aufrechterhaltung dieses Angebots bei. 

 

Eine Bestandsaufnahme für das Jahr 2003 ergab, dass aber nur wenige Schulen und Einrichtungen (vor allem in den beiden Städten Coesfeld und Dülmen) vom bisherigen Angebot profitierten. In vier Städten und Gemeinden konnten keine Präventionsangebote unterbreitet werden, in einer Gemeinde wurde nur eine Veranstaltung durchgeführt.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den in 2003 durchgeführten präventiven Veranstaltungen:

 

                           

Ort

Donum Vitae

Diakonisches Werk

Pro Familia

insgesamt

2003

Ascheberg

1

1

4

6         

Billerbeck

 

 

 

./.

Coesfeld

6

41

3

50

Dülmen

31

4

1

36

Havixbeck

 

 

 

./.

Lüdinghausen

2

14

1

17

Nordkirchen

 

 

 

./.

Nottuln

 

 

6

6

Olfen

 

 

 

./.

Rosendahl

 

 

1

1                                       

Senden

 

 

3

3                                       

 

insgesamt:

 

40

 

60

 

19

 

119

 

Die bisherigen Angebote der Beratungsstellen im Rahmen der sexualpädagogischen Präventionsarbeit decken den Bedarf nicht ab.

II.  Lösung


Die vom Land vorgesehenen Sachkostenpauschalen für 2004 fallen höher aus als die vom Kreis in Aussicht gestellten. Es wird deshalb vorgeschlagen, in 2004 nur Personalkostenzuschüsse in unveränderter Höhe (KT-Beschluss vom 18.12.2002) zu gewähren. Der Zuschussbedarf für das lfd. Jahr betrüge demnach insgesamt 16.815.-- €. Hievon entfielen auf den Verein Donum Vitae 11.935.-- € und auf das Diakonische Werk 4.880.-- € zur Wahrnehmung ihrer Beratungsaufgaben.

 

Unter der Voraussetzung, dass der KT diesem Vorschlag folgen sollte, könnten für den Haushalt 2004 bereitgestellte, dann aber nicht mehr vollständig benötigte Mittel z. T. für die verstärkte Förderung der Präventionsarbeit eingesetzt werden. Hierbei ist natürlich zu berücksichtigen, dass teilweise bereits Präventionsaufgaben durch die Beratungsstellen wahrgenommen und durch die bisher gewährte Förderung durch Land und Kreis z. T. auch finanziert worden sind. Nach entsprechender Beschlussfassung des Kreistages würden von Seiten der Verwaltung weitere Gespräche mit den Beratungsstellen geführt, um eine kreisweit relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots abzustimmen und um eine Prioritätenliste zu erstellen (z.B. zuerst Haupt- und Sonderschulen, Berufsschulen, Jugendhilfeeinrichtungen usw.).

 

In den Vorgesprächen mit den Beratungsstellen verdeutlichten diese, dass sie unter der Voraussetzung der Gewährung eines weiteren Zuschusses des Kreises zur verstärkten Wahrnehmung von präventiven Aufgaben die Aufstockung der Stundenkontingente der bereits tätigen Prophylaxe-Fachkräfte favorisierten. Zum einen seien diese Beratungskräfte fachlich versiert, sie verfügten über eine entsprechende Zusatzausbildung („Sexualpädagogen/innen“) oder über langjährige Berufserfahrung im entsprechenden Bereich, zum anderen seien geeignete Honorarkräfte schwer zu finden.      

 

Vorrangiges Ziel der Verwaltung ist es (neben einer relativ gleichmäßigen Verteilung des Angebots in der Fläche und unter Beibehaltung des qualitativ hochwertigen Niveaus) nun die Quantität zu steigern. Dieses Ziel  wird voraussichtlich unter der Bedingung, nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen zu bezahlen, am ehesten erreicht. Hier ist natürlich darauf zu achten, dass die Stundenvergütung  angemessen ist, so dass den Beratungsstellen auch der Anreiz geboten wird, das eigene Angebot auszubauen. Um von Seiten des Kreises sicher kalkulieren zu können, ist gleichzeitig ein „Höchstausgabebetrag“ für jede Beratungsstelle festzulegen.

 

Von hier wird eine Stundenvergütung von 26,24 € für angemessen erachtet.

(Berechnung: Stundenwert lt. Personalkostentabelle für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Vergütungsgruppe IVb BAT, lt. KGST Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2003“: 32,80 € abzüglich 20 % Eigenanteil, in Anlehnung an das o. g. Urteil des BVerwG zur zukünftigen Landesförderung)

Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Zeiten für die Vor- und Nachbereitungen sowie Fahrtzeiten abgedeckt. Sach- oder Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.

 

Jede staatlich anerkannte Beratungsstelle (Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia und die Untere Gesundheitsbehörde) sollte in die Lage versetzt werden, ihr Angebot, präventive Arbeit zu leisten, in der 2. Jahreshälfte 2004 in einem Umfang von bis zu 5 Stunden wöchentlich auszuweiten. Diese Ausweitung in diesem Rahmen erscheint sinnvoll, weil die überwiegend in den Schulen durchgeführten Projektvormittage sich in diesem Zeitrahmen bewegen und es somit jeder Beratungsstelle möglich wäre, eine solche Veranstaltung einmal wöchentlich zusätzlich anzubieten. Zudem halten die Beratungsstellen einen kurzfristigen Ausbau in diesem Umfang für wünschenswert und auch kurzfristig umsetzbar.

 

Die Auswertung der bis zum Ende des Jahres gesammelten praktischen Erfahrungen wird zeigen, ob die hier vorgeschlagene Ausweitung den Bedarf an Präventionsarbeit tatsächlich annähernd decken kann.  

 

Der Höchstbetrag, der in 2004 durch die Beratungsstellen für die zusätzlichen sexual-pädagogischen Veranstaltungen abgerechnet werden kann, sollte die Summe von jeweils 3.148,80  € nicht überschreiten.

(Berechnung: beginnend ab der 1. Woche nach KT-Beschluss (30. KW) bis 31.12.2004 =

24 Arbeitswochen x 5 Std./Woche x 26,24 €/Std.  = 3.148,80 €)

 

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen wiesen in den Vorgesprächen zwar auf die ihres Erachtens engen finanziellen Rahmenbedingungen hin, erklärten sich aber alle für die

2. Jahreshälfte 2004 mit den genannten Vorschlägen (Stundenvergütung, Umfang der Ausweitung und Höchstbetrag) einverstanden.

 

Der Ausbau der Förderung der Präventionsarbeit trifft  in den einzelnen Beratungsstellen auf unterschiedliche Voraussetzungen. Diese sind in der Anlage 1 skizziert.


III. Alternativen

 

1. Alternative

 

Der Kreis stellt keine zusätzlichen Mittel für weitere präventive Aufgaben zur Verfügung und schöpft den entsprechenden Haushaltsansatz nicht über den Zuschuss für die Personalkosten (16.815.-- €) aus.

 

 

2. Alternative

 

Auch den nicht staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen der drei Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Kreis Coesfeld werden für die 2. Jahreshälfte 2004 Mittel zur Wahrnehmung sexualpädagogischer Aufgaben zur Verfügung gestellt. Der SKF Coesfeld ist hier in minimalem Umfang und nur versuchsweise tätig geworden, die Beratungsstellen in Dülmen und Lüdinghausen leisten bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine präventiven Gruppenarbeiten.

 

Für die zusätzliche Einbeziehung der drei Sozialdienste Katholischer Frauen spricht die dadurch noch mögliche weitere Quantitätssteigerung.

 

Neben der geringer ausfallenden Kostenersparnis in 2004 spricht gegen die zusätzliche Einbeziehung vor allem der Umstand, dass die Beratungsstellen der Sozialdienste Katholischer Frauen von Änderungen der Landes- und Kreisförderungen profitierten obwohl sie aufgrund der fehlenden staatlichen Anerkennung bisher in diesem Zusammenhang nicht tangiert wurden. Der Einstieg in die Förderung der Sozialdienste katholischer Frauen würde die freiwillige Leistung des Kreises voraussichtlich spätestens in 2005 weiter verteuern.

 

 

 


IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

In 2004 stehen insgesamt 38.000.-- € zur Gewährung von Kreiszuschüssen an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Vereins Donum Vitae und des Diakonischen Werk zur Verfügung (KT-Beschluss vom 18.12.2002). In diesem Jahr werden zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse 16.815.-- € benötigt.

 

Der Ausbau der sexualpädagogischen Arbeit wird unter den genannten Bedingungen in der

2. Jahreshälfte 2004 bis zu 12.595,20 € kosten (4 Beratungsstellen jeweils bis zu 3.148,80 €).

Die Mittel stehen im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. Auch bei einer kompletten Ausschöpfung des vorgegebenen Rahmens für zusätzliche präventive Aufgaben könnten in 2004 noch Mittel gegenüber dem Haushaltsansatz in Höhe von 8..589,80 € eingespart werden.

 

Unter den Voraussetzungen, dass dieser vorgegebene Rahmen in 2004 (nahezu) komplett ausgeschöpft und die Präventionsarbeit auch im nächsten Jahr in gleichem Umfang verstärkte Unterstützung erfahren würde, wären Kosten für diesen Zweck in mindestens der doppelten Höhe für das Jahr 2005 zu erwarten. Unabhängig von evtl. Veränderungen im Rahmen der Entwicklung der Personalkosten müsste der Haushaltsansatz 2005 unter diesen Bedingungen mindestens 42.000.-- € betragen.

 

                       V.          Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig

(§ 26 Abs. 1 KrO NW).