Betreff
Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen
Vorlage
SV-7-1147
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührensatzung des Kreises Coesfeld für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen bleibt unverändert bestehen; die Gebührensätze werden nicht geändert.

 

 

Begründung:

 

I. Problem

Zur Deckung des dem Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entstehenden Aufwandes für die Abfallentsorgung werden Benutzungsgebühren erhoben (§ 9 Abs. 3 LAbfG). Die Gebührensätze sind gem. § 77 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Den derzeitig gültigen Gebührensätzen liegen der kalkulierte Aufwand und die kalkulierten Abfallmengen des Jahres 2008 zu Grunde. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze den voraussichtlich in 2009 entstehenden Aufwand decken.

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes und der Erlöse zum Kalkulationsjahr 2009, von der Kalkulation für das Jahr 2008 sowie für das prognostizierte Betriebsergebnis 2008 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

 

 

Kalkulation 2009

Kalkulation 2008

Prognose

BE 2008

Differenz

Kalkulation

2008/9

Aufwand

8.996.231 €

8.881.218 €

8.656.705 €

115.013 €

Erlöse

8.631.846 €

8.742.540 €

8.537.402 €

110.694 €

Saldo

364.385 €

138.677 €

119.303 €

225.707 €

 

Die Abweichungen gegenüber der Kalkulation 2008 ergeben sich im Wesentlichen durch den Mengenrückgang im Bereich Restabfall (ca.  850 t) sowie Bioabfall (ca. 1250 t). Darauf folgt eine Reduktion im Aufwand und im Ertrag.

 

In der Prognose BE 2008 (aufgestellt im August 2008) sind noch nicht berücksichtigt die Auswirkungen der Neuausschreibung Sonderabfall. Tendenziell ergibt sich aber, dass die derzeitigen Vertragskonditionen (Vertragsgrundlage aus 2007) nicht gehalten werden können, so dass Mehraufwendungen erwartet werden. Insgesamt wird jetzt davon ausgegangen, dass sich beim Betriebsergebnis 2008 ein Zuschussbedarf von ca. 138.000 € einstellen wird.

 

Im Einzelnen wird auf die anliegende Gegenüberstellung gem. Anlage 1 verwiesen.

 

Entwicklung des Aufwands für das Jahr 2009:

 

Die Entsorgung/ Verwertung der Abfälle erfolgt durch beauftragte Dritte, da eigene Anlagen nicht vorgehalten werden. Die Ergebnisse zeigen sich in den Entgeltzahlung an die WBC und die Deponiebewirtschaftungsgesellschaft, die zusammen den weitaus größten Anteil des Aufwandes bestimmen.

 

Die Erhöhung der Entgeltzahlung an die WBC gegenüber der Kalkulation 2008 um 66.152 € ist auf die bestehenden vertraglichen Regelungen zurückzuführen. Trotz geringerer Mengenansätze ergeben sich aus den angemeldeten Kostensteigerungen die vorgenannten Mehraufwendungen. Die im Wesentlichen durch die starken Energiepreiserhöhungen sowie die tariflichen Personalkostensteigerungen bedingten Preissteigerungen der vertraglichen Basistonnagenpreise betragen für nachfolgende Fraktionen

 

beim Bioabfall                         +   8,38 %

beim Restmüll:                        +   5,86 %

für den Umschlag:                  + 18,43 %

 

Für die in der WBC erzielten Erlöse für Papier ergeben sich auf Grund bestehender vertraglicher Bindungen keine Änderungen in der Erlöslage. Das Sammlungsergebnis ist nach den aktuellen Hochrechnungen insgesamt konstant. Nachdem mit Rosendahl nun in allen Gemeinden Papiertonnen aufgestellt sind, wurde dort zwar ein höheres Sammlungsergebnis erzielt, jedoch durch weniger Tonnage in anderen Gemeinden ausgeglichen. Die Erlöse je Tonne sind gleichbleibend bis zum 31.12.2009 vertraglich vereinbart.

 

Bei den Erlösen für Altmetall wird von einer Steigerung der Erlöse um ca. 45.000 € ausgegangen. ob diese Erlöse erzielt werden können, ist kritisch zu sehen, da vermehrt durchgeführte gewerbliche Altmetallsammlungen nicht unerhebliche Mengen vom Markt nehmen.

 

Die Entgeltzahlung an die Deponiebewirtschaftungsgesellschaft erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 42.210 € und ist begründet durch die weitere Minderung der Verstromungserlöse bedingt durch den weiteren Rückgang des Deponiegases.

 

Entwicklung der Erlöse:

 

Die angelieferten Mengen Restmüll und Bioabfall haben sich gegenüber der Kalkulation 2008 rückläufig entwickelt. Daraus resultiert bei gleichbleibenden gewichtsbezogenen Gebührensätzen eine Mindereinnahme für Restmüll in Höhe von rd. 60.000 € und für Bioabfall von 48.000 €.

 

Entwicklung der vorhandenen Überdeckungen:

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG auch Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren auszugleichen.

 

Mit den sich aus der Kalkulation für das Betriebsjahr 2008 ergebenden derzeitigen Gebührensätzen ist zur Kostendeckung die Inanspruchnahme der Überdeckungen aus Vorjahren in Höhe von rd. 138.000 € erforderlich. Die Entwicklung des Aufwands und der Erlöse im laufenden Betriebsjahr lassen erwarten, dass diese Entnahme auch annähernd benötigt wird.

 

Bei für das Kalkulationsjahr 2009 unveränderten Gebührensätzen ist zur Kostendeckung ein weiterer Abbau der Überdeckung von rd. 364.000 € notwendig.

 

Die Überhänge wurden zum 01.01.2008 als Sonderposten mit einem Bestand von 1.226.153 € in der Eröffnungsbilanz des Kreises Coesfeld ausgewiesen. Die vorstehend begründete Entnahme hat zur Folge, dass sich der Bestand des Sonderpostens zum Ende des Kalkulationsjahres 2009 auf rd. 724.000 € reduzieren wird.

 

Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2009 sind im Hinblick auf die weitere Entwicklung nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

Die derzeitigen Papiererlöse sind für das Jahr 2009 vertraglich festgeschrieben. Gegenüber dieser Festschreibung hat sich der Papiermarkt zwischenzeitlich wieder deutlich auf ein tieferes Preisniveau entwickelt. Das derzeitige Preisniveau entspricht ca. dem langjährigem Niveau der letzten 5 Jahre. Der Auswertung von Fachzeitschriften als auch aus Gesprächen mit potentiellen Verwertern ist zu entnehmen, dass derzeit die Erlöslage aus der Papierbehandlung auf Grund der Marktsättigung eher konservativ und auf derzeitigem Niveau eingeschätzt wird.

 

Die Verwertung des Papiers muss für die Jahre 2010 ff. neu ausgeschrieben werden. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die derzeitige vertraglich vereinbarte Erlöslage sich nicht wieder realisieren lässt. Vielmehr wird von einer Anpassung auf derzeitigem Marktniveau ausgegangen. Dies würde einen Einnahmeverlust von ca. 6 - 700.000 Euro bedeuten.

Bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen würde ab dem Betriebsjahr 2010 zur Kostendeckung ein Betrag von rd. 1.000.000 € fehlen, für den zum Ausgleich lediglich dann noch, wie vorstehend ausgeführt, ein Bestand an Überdeckungen von rd. 724.000 € zur Verfügung stehen.

 

Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass sich auch in den nächsten Jahren auf Grund weiter steigender Energiepreise und Personalkostenerhöhungen Mehraufwendungen einstellen werden, die die aufgezeigte Deckungslücke noch erhöhen.

 

 

III. Alternativen

 

Wegen der oben dargestellten Entwicklungen wäre eine Alternative, die Energiepreiserhöhungen an die Gebührenzahler weiterzugeben. Die Gebührensätze müssten dann wie folgt angehoben werden:

Bioabfall                      von   80,00 €               auf   82,00 €                (+ 2,5 %),

Restmüll                      von 130,00 €               auf 133,00 €                (+ 2,3 %) und

Umschlag                   von   20,00 €               auf   21,00 €                (+ 5,0 %)

 

Diese moderate Gebührenerhöhung, die in etwa den gestiegenen Aufwand ausgleicht, würde das Defizit auf 212.675 € reduzieren.

Für den Defizitausgleich der Jahre 2010 ff. stünde ein entsprechend höherer Ausgleichsbetrag zur Verfügung.

 

Im Übrigen sind weitere Alternativen mit höheren und geringeren Entnahmen aus dem derzeitigen Bestand der Überdeckungen denkbar.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

 

V. 

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

 

Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung 2009