Betreff
Beteiligungsbericht 2007 Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-1150
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beteiligungsbericht 2007 des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt sich aus § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 117 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurden die Vorgaben für den Beteiligungsbericht überarbeitet. Neben den Bestimmunen der GO NRW zur Erstellungspflicht, zum Berichtskreis, Berichtszeitraum u.a. regelt die Gemeindehaushaltsverordnung NRW die Mindestinhalte. Die neuen Regelungen für den Beteiligungsbericht sind spätestens zum 31.12.2010 erstmals anzuwenden. Der Beteiligungsbericht kann allerdings nach den neuen Vorgaben bereits zum Ende eines früheren Haushaltsjahres aufgestellt werden.

 

Um u.a. die Aussagefähigkeit des Beteiligungsberichtes zu erhöhen, wurde der Beteiligungsbericht 2007 unter Berücksichtigung der neuen Vorgaben zum NKF erstellt.

 

Der Beteiligungsbericht 2007 ist als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung des Berichtes, der Sitzungsvorlage sowie für die Sitzungen und Bekanntmachungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Kenntnisnahme ergibt sich aus § 53 Absatz 1 KrO NRW i.V.m. § 117 Absatz 2 Satz 1 GO NRW.

Anlagen:

 

1 Broschüre Beteiligungsbericht 2007 Kreis Coeseld