Betreff
Gründung der REGIONALE 2016 - Agentur GmbH
Vorlage
SV-7-1162
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Kreis Coesfeld gründet gemeinsam mit dem Kreis Borken, den jeweils kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Städten und Gemeinden Selm, Werne, Haltern am See, Dorsten, Schermbeck, Hamminkeln und Hünxe eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016 – Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Auf das Stammkapital übernimmt der Kreis Coesfeld eine Stammeinlage in Höhe von 3.500 Euro, die in bar zu erbringen ist.

 

2.       Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden bestellt:

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

          b) _________________________

 

3.       Als Vertreter im Aufsichtsrat werden bestellt:

 

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

          b) _________________________

 

4.       Der Landrat wird ermächtigt, den Kreis Coesfeld bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung des Geschäftsführers mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Durchführung der REGIONALE 2016 erfordert die Einrichtung einer zentralen Steuerungseinheit (REGIONALE-Agentur). Aufgabe der REGIONALE-Agentur ist es, gemeinsam mit öffentlichen und privaten Akteuren das regionale Strukturprogramm „ZukunftsLAND, DIE REGIONALE IM MÜNSTERLAND“ zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu zählt insbesondere, die strategischen Ziele des Strukturprogramms sowie die Kriterien für die Projektauswahl festzulegen, die Projekte auszuwählen und die Projektträger bei der Erarbeitung und Umsetzung der Projekte zu unterstützen.

 

II.  Lösung

Die REGIONALE-Agentur wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet. Diese Rechtsform hat sich für die Organisation der zentralen Steuerungseinheiten der Vorgänger-REGIONALEN bewährt. 

 

Der dieser Sitzungsvorlage beigefügte Gesellschaftsvertragsentwurf wurde vom Kernteam erarbeitet und mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) abgestimmt. Er entspricht den Vorgaben des Gesellschafts- und Kommunalwirtschaftsrechts und berücksichtigt die Erfahrungen der Vorgänger-REGIONALEN. Inwieweit es sinnvoll und vorteilhaft ist, die Gesellschaft als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung auszurichten (siehe § 3 des Gesellschaftsvertrages), wird derzeit noch abschließend geprüft.

 

 

1. Organe der Gesellschaft

Zu den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Organen wie Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung tritt der nach dem Kommunalwirtschaftsrecht erforderliche Aufsichtsrat sowie der „REGIONALE-typische“ Lenkungsausschuss. Unterstützt werden können die Organe der Gesellschaft durch wissenschaftliche Beiräte.  

 

 

a) Gesellschafterversammlung

Als Gesellschafter sind alle Kommunen im REGIONALE-Gebiet vorgesehen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro. Die Höhe der jeweiligen Stammeinlage des Kreises Borken, des Kreises Coesfeld und Städte und Gemeinden Selm, Werne, Haltern am See, Dorsten, Schermbeck, Hamminkeln und Hünxe richtet sich zunächst nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune zu der Anzahl aller Einwohner im REGIONALE-Gebiet. Für die Kreise Borken und Coesfeld werden die rechnerischen Geschäftsanteile jeweils auf den Kreis und seine Städte und Gemeinden aufgeteilt. Hiernach erhalten größere kreisangehörige Städte je einen Geschäftsanteil in Höhe von 500 Euro und die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden je einen Geschäftsanteil in Höhe von 250 Euro. Der Rest verbleibt bei den Kreisen. Alle Stammeinlagen müssen durch 50 Euro teilbar sein (§ 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG), so dass sich hieraus geringfügige Abweichungen vom Einwohnerschlüssel ergeben können. Die genaue Aufteilung des Stammkapitals auf die Gesellschafter ist § 5 Abs.2 des Gesellschaftsvertrags zu entnehmen.

 

Jeder Gesellschafter entsendet einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Hält ein Gesellschafter – so wie der Kreis Coesfeld - mindestens 10% des Stammkapitals, ist er berechtigt, zwei Vertreter zu entsenden. Hierzu gehört der Landrat oder ein von ihm vorzuschlagender Bediensteter der Kreisverwaltung (§ 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Gesellschafter­versammlung trifft diejenigen Entscheidungen, die ihr nach Gesellschafts- und Kommunalwirtschaftsrecht zugewiesen werden. Es handelt sich hierbei um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten der Gesellschaft als solcher, nicht der REGIONALE als Strukturprogramm.

 

 

b) Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, die die Gesellschaft vertreten. Die Geschäftsführung muss in der Lage sein, die REGIONALE nach Maßgabe der übrigen Gesellschaftsorgane durchzuführen und hierbei insbesondere bürgerschaftliches, unternehmerisches und öffentliches Engagement zu mobilisieren und die für die Projekte erforderlichen Mittel zu akquirieren.

 

Die Suche nach einer geeigneten Persönlichkeit als Geschäftsführerin beginnt Anfang 2009.

 

 

c) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat übt die Aufsicht über die Geschäftsführung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus.

 

Die Struktur des Aufsichtsrats entspricht der bewährten Zusammen­setzung des heutigen Kernteams. Die Kreistage bestellen die Vertreter der Kreise. Der Kreis Coesfeld entsendet zwei Vertreter. Hierzu gehört der Landrat oder ein von ihm vorzuschlagender Bediensteter der Kreisverwaltung (§ 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Vertreter der Städte und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld sowie deren persönliche Stellvertreter sollen von den jeweiligen Bürgermeisterkonferenzen benannt werden. Die Kommunen Selm und Werne (Kreis Unna), Dorsten und Haltern am See (Kreis Recklinghausen) sowie Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck (Kreis Wesel) verständigen sich jeweils untereinander über eine Vertretung.

 

 

d) Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss soll die inhaltliche Richtung der REGIONALE als Strukturprogramm vorgeben und die Projektauswahl treffen. Er ist zuständig für die Qualitätssicherung und Überwacht die Umsetzung der Projekte.

 

Er besteht aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates sowie Vertretern aller förderrelevanten Landesministerien (MBV, MWME, MSW, MIWFT, MUNLV, StK/Kulturbereich, MAGS), der Bezirksregierung und wichtiger regionaler Akteure.

 

 

e) Wissenschaftliche Beiräte

Der Lenkungsausschuss kann in Abstimmung mit der Geschäftsführung Innovationsräte als wissenschaftliche Beiräte einsetzen und deren Zusammensetzung und Aufgaben festlegen. Die Organisation eines Innovationsrates wird weitgehend außerhalb des Gesellschafts­vertrages (z.B. in einer Geschäftsordnung) geregelt, um eine nötige Flexibilität zu gewährleisten.

 

 

2. Sitz der Gesellschaft

Die Geschäftsstelle der REGIONALE 2016-Agentur wird nach einer einmütigen Entscheidung des Kernteams vom 28.10.2008 ihren Sitz in Velen haben. Die Suche nach einem geeigneten Standort erfolgte in einem Wettbewerbsverfahren, an dem sich alle Kommunen des REGIONALE-Raumes beteiligen konnten. Sieben Städte und Gemeinden reichten ihre Bewerbung ein. Die drei zuletzt verbliebenen Standortvorschläge Dülmen, Haltern am See und Velen stehen auf unterschiedliche Weise für Tradition und Fortentwicklung unserer Region. Mit Velen hat die REGIONALE 2016 nun einen Agenturstandort, der für münsterländische Urbanität steht und genau in der Mitte des REGIONALE-Gebietes liegt.

 

Ausdrücklich wurde bei der Standortentscheidung festgehalten, dass Gremiumssitzungen, Tagungen und Veranstaltungen der Agentur im gesamten Gebiet der REGIONALE 2016 stattfinden werden.

 

III. Alternativen

Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen. 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

1. Finanzierung der REGIONALE-Agentur

Für das Haushaltsjahr 2009 ist die einmalige Aufbringung des vom Kreis Coesfeld zu übernehmenden Geschäftsanteils in Höhe von 3.500 Euro vorzusehen.

 

Die Personal- und Sachkosten der künftigen Gesellschaft werden vom Land NRW zu 70% gefördert. Die Sparkasse Westmünsterland übernimmt einen Finanzierungsanteil in Höhe von 20%. Die übrigen 10% der Kosten werden von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Stammeinlagen übernommen. Die Kreise Borken und Coesfeld übernehmen für ihre Städte und Gemeinden deren Pflicht zur Verlustabdeckung. Daraus ergibt sich folgende prozentuale Höhe zur Verlustabdeckung:

 

Kreis Borken                           45%

Kreis Coesfeld                        27%

Stadt Dorsten                          9,6%

Stadt Haltern am See             4,6%

Stadt Selm                              3,4%

Stadt Werne                            3,8%

Gemeinde Hünxe                    1,6%

Stadt Hamminkeln                  3,4%

Gemeinde Schermbeck          1,6%.

 

Die REGIONALE-Agentur soll bereits zum 01.07.2009 gegründet werden. Das Land NRW finanziert allerdings frühestens ab dem 01.10.2009. Daher müssen die Aufwendungen in der Zwischenzeit durch Eigenmittel (Gebietskörperschaften, Sparkasse) finanziert werden. Kalkuliert wird für die REGIONALE-Agentur mit einem – über den gesamten Zeitraum betrachteten - durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 70.000 Euro (840.000 Euro p.a.). Bei einer 10%igen kommunalen Beteiligung und einem Gesellschaftsanteil des Kreises Coesfeld und seiner Städte und Gemeinden von 27% entstehen laufende Kosten von jährlich ca. 23.000 Euro. Die REGIONALE-Agentur sollte im ersten halben Jahr über einen Geschäftsführer, ein Sekretariat sowie 2-3 feste Projektentwickler verfügen.

 

 

2. Finanzierung der Vorleistungen

 

Unmittelbar nach der Entscheidung des Landes NRW Ende 2007, die REGIONALE 2016 ins Westmünsterland zu vergeben, ist das Kernteam die weiteren strukturellen Vorarbeiten angegangen. Hierzu gehören insbesondere die GmbH-Gründungsvorbereitungen, die Auswahl des Agenturstandortes und die weitere inhaltliche und zeitliche Planung. Auch ist das Kernteam bestrebt, den Schwung aus der Bewerbungsphase aufzunehmen und fortzuführen. Daher sind öffentliche Veranstaltungen mit Vorträgen und Diskussionen zu den Zukunftsthemen aus der Bewerbungsbroschüre vorgesehen. Die Veranstaltungen werden derzeit aufbereitet.

Fachlich beraten wird das Kernteam dabei vom Büro Stein + Schultz, Stadt-, Regional- und Freiraumplaner aus Frankfurt a.M., das bereits die Bewerbungsphase erfolgreich begleitet hat. Für die Vorarbeiten von Anfang 2008 bis zur Gründung der REGIONALE 2016 – Agentur GmbH voraussichtlich zum 01.07.2009 werden Kosten von ca. 80.000 Euro entstehen, die – soweit nicht durch Drittmittel (z.B. Sponsoring) gedeckt - wie in den vorangegangenen Bewerbungsphasen auch, auf die beteiligten Kreise und Kommunen umgelegt werden.

 

 

3. Mittelbereitstellung

 

Für das Haushaltsjahr 2008 hatte der Kreistag Coesfeld bereits Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2009 wird ein ebensolcher Betrag zuzüglich der Investition ins Stammkapital angesetzt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 S. 2 lit. l) KrO NRW.