Betreff
Gründung einer Trägergemeinschaft Intensivtransporthubschrauber (ITH) "Christoph Westfalen"
Vorlage
SV-7-1163
Aktenzeichen
32 38.90.00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des ITH „Christoph Westfalen“ wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Erlass vom 25.10.2006 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW die Luftrettung im Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Durch diesen Erlass wurde der Kreis Steinfurt zum Kernträger für den ITH „Christoph Westfalen“ mit Standort Greven bestimmt. Zum regelmäßigen Einsatzbereich gehören alle kreisfreien Städte und Kreise in Westfalen-Lippe und einige Städte und Gemeinden der Kreise Kleve und Wesel.

 

Der Kreis Coesfeld ist durch diesen Erlass zum Mitglied einer zu gründenden Trägergemeinschaft bestimmt worden.

 

II.  Lösung

 

Seitens des Kreises Steinfurt wurde der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des ITH „Christoph Westfalen“ vorgelegt. Der Inhalt dieser Vereinbarung ist weitgehend durch das Rettungsgesetz und den Erlass vom 25.10.2006 bestimmt.

 

Allein bei der Wahl des Betreibers bleibt dem Kreis Steinfurt ein geringer Handlungsspielraum. Die Vergabekriterien können zusätzlich zu den Vorgaben von Rettungsgesetz und Erlass vom 25.10.2006 ergänzt werden. Da der Kreis Coesfeld und auch der Kreis Steinfurt kein Interesse für oder gegen einen Bewerber haben, kann die Vereinbarung in der vorliegenden Form durch den Kreistag bestätigt und vom Landrat unterzeichnet werden.

 

III. Alternativen

 

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

§ 4 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfs legt fest, dass der Betrieb sich zu 100 % aus Gebühren oder anderen Einnahmen des Betreibers (z. B. Mitgliedsbeiträge) finanziert. Dadurch wird allen Mitgliedern der Trägergemeinschaft Kostenfreiheit gewährt (s. § 4 Abs. 2).

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

§ 26 Kreisordnung NRW