Betreff
Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene im Haushaltsjahr 2009
Vorlage
SV-7-1164
Aktenzeichen
39/593-01 a
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der „Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene vom 20.12.2006“ aufgeführten Gebührensätze bleiben unverändert.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Für die von der Veterinärbehörde durchzuführenden Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sind nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Verwaltungsgebühren zu erheben.

 

Für den Fall, dass die festgesetzten Mindestgebührensätze die tatsächlichen Kosten nicht decken, können die kommunalen Aufgabenträger gemäß § 2 Abs. 3 Gebührengesetz NRW eigene Gebührensatzungen erlassen. Dagegen können die Mindestgebührensätze nur mit Zustimmung der EG-Kommission unterschritten werden.

 

Der Kreis Coesfeld hat kostendeckende Gebührensätze in der durch den Kreistag am 20.12.2006 beschlossenen Satzung festgesetzt, die am 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Für alle nicht in der Gebührensatzung aufgeführten Amtshandlungen (z. B. Kontrolle von Zerlegebetrieben) gelten die Gebühren der Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, da insoweit von der Kostendeckung durch Erhebung der Mindestgebühr ausgegangen wird.

 

Den durch die Satzung festgesetzten Gebührensätzen liegt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 zu Grunde. Eine Überprüfung für das Jahr 2008 hat keinen Änderungsbedarf ergeben (vgl. SV-7-0844).

 

Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze den voraussichtlich in 2009 entstehenden Aufwand decken.

 

 

II.  Lösung

 

Die Entwicklung des Aufwandes und der Erlöse vom Betriebsergebnis (BE) 2007, der Kalkulation und der Prognose des BE 2008 bis zur Kalkulation für das Jahr 2009 stellt sich nach Gesamtsummen und getrennt für den Großbetrieb und die Klein- und sonstigen Betriebe (ambulant) wie folgt dar:

 

Großbetrieb

 

 

BE 2007

Kalkulation 2008

Prognose BE 2008

Kalkulation 2009

Differenz Kalkulation 2008/9

Aufwand

2.311.425,83 €

2.485.077 €

2.418.000 €

2.689.450 €

    271.450 €

Erlöse

2.211.131,56 €

  2.294.432 €

    2.270.000 €

  2.524.421 €

254.421 €

Saldo

-100.294,27 €

-190.645 €

-148.000 €

-165.300 €

-17.029 €

 

Dem Aufwand und den Erlösen liegen folgende Schlachtzahlen und Zerlegemengen zu Grunde:

 

Schlachtzahlen

BE 2007                      1.685.619 Schweine

Kalkulation 2008          1.755.000 Schweine

Prognose BE 2008     1.750.000 Schweine

Kalkulation 2009          1.860.000 Schweine

 

Zerlegemengen

BE 2007                      142.879 Tonnen

Kalkulation 2008          145.000 Tonnen

Prognose 2008           137.000 Tonnen

Kalkulation 2009          200.000 Tonnen

 

Inanspruchnahme von Gebührenüberhängen aus Vorjahren:

Der Ausgleich der ausgewiesenen Salden erfolgt über die Inanspruchnahme von Überdeckungen aus Vorjahren. Die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen im UA 5400 beträgt zum 31.12.2007 insgesamt 411.721,39 €. Auf den Großbetrieb entfällt dabei ein Betrag von 404.447,38 €. Für das Betriebsjahr 2008 ist eine Entnahme aus Gebührenüberhängen in Höhe von 190.644,81 € kalkuliert. Die Entnahme für das Betriebsjahr 2009 wird bei unveränderten Gebührensätzen rd. 165.000 € betragen. Unter Berücksichtigung der sonstigen Gebührenüberhänge und der in 2008 voraussichtlich nur benötigten Inanspruchnahme von rd. 148.000 € wird für den Zeitraum nach 2009 noch ein Betrag von rd. 90.000,-- € für den Gebührenausgleich verbleiben.

 

Klein- und sonstige Betriebe

 

 

BE 2007

Kalkulation 2008

Prognose BE 2008

Kalkulation 2009

Differenz Kalkulation 2008/9

Aufwand

125.518,39 €

137.592,55 €

112.000 €

142.800 €

     30.800 €

Erlöse

126.931,76 €

  137.592,55 €

     123.000 €

  134.300 €

11.300 €

Saldo

1.413,37 €

 0 €

            11.000 €

- 8.500 €

-19.500 €

 

Dem Aufwand und den Erlösen liegen insbesondere folgende Schlachtzahlen zu Grunde:

 

BE 2007                      10.522 Schlachtungen

Kalkulation 2008          11.389 Schlachtungen

Prognose BE 2008     11.100 Schlachtungen

Kalkulation 2009          11.530 Schlachtungen

 

Sie verteilen sich insbesondere auf Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen und Einhufer.

 

Inanspruchnahme von Gebührenüberhängen aus Vorjahren

Von den zum 31.12.2007 noch auszugleichenden Gebührenüberhängen entfällt auf den Bereich der Klein- und sonstigen Betriebe ein Betrag von 7.274,01 €. Es ist beabsichtigt, diesen Betrag und den für 2008 erwarteten Gebührenüberhang in Höhe von bis zu rd. 10.000 € für die kalkulierte Unterdeckung in 2009 zu verwenden.

 

Gründe für die Veränderung des Aufwandes 2008/09

Gegenüber 2008 wird sich der Aufwand sowohl im Großbetrieb als auch in den Klein- und sonstigen Betrieben im Wesentlichen durch den Faktor Personalkosten verändern. Die derzeit noch anzuwendenden Vergütungs-Tarifverträge wurden zum 30.11.2002 gekündigt. Nach Mitteilung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen konnte in der letzten Verhandlungsrunde am 14.07.2008 vorbehaltlich einer Gesamteinigung und Zustimmung der jeweiligen Gremien Einvernehmen über wesentliche Punkte eines neuen einheitlichen Tarifvertrages für die Beschäftigten in der Fleischuntersuchung erzielt werden. Demnach werden die Vergütungen der Angestellten in der Fleischuntersuchung wie folgt erhöht:

 

Stundenvergütung der

-          Tierärzte derzeit 28,53 €,                                            ab 01.01.2009 = 31,88 €,

-          amtlichen Fachassistenten derzeit 14,00 €, ab 01.01.2009 = 15,50 €.

 

Die Stückvergütung (betrifft den Bereich der Klein- und sonstigen Betriebe) wird

-          ab 01.09.2008 um 7,7 % erhöht (Schweine 3,85 %),

-          ab 01.01.2009 um 2,8 % erhöht (Schweine 1,4 %).

 

Einzelheiten der Gebührenkalkulation 2009 ergeben sich aus der Anlage 1.

 

III. Alternativen

Alternativen mit geringeren Entnahmen aus dem derzeitigen Bestand der Überdeckungen und entsprechend höheren Gebührensätzen sind denkbar.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren unter Berücksichtigung noch vorhandener Überdeckungen aus Vorjahren ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der  Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.  

 

Anlagen:

 

Anlage 1:

 

Gebührenkalkulation