hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesene Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für den Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – inkl. der bei der Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
1. Vorbemerkung
Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2009 schließt der Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.996.229 € ab.
Das sind 1.580.776 € mehr als in 2008.
Bedeutsam
im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im
Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum
für Arbeit - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur
begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Die
Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch
künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für
weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.
2. Hinweise
Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2008 ermittelt worden.
Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.
Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2009 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.
3. Budgetrahmen
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – im Teilergebnisplan
Aufwendungen in Höhe von 79.768.560 €,
Erträge in Höhe von 51.772.331 € und somit einen
Zuschussbedarf in Höhe von 27.996.229 €.
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:
Produktgruppe |
Bezeichnung |
Zuschussbedarf |
50.01 |
Sozialhilfe |
6.726.936 € |
50.02 |
Hilfe in besonderen Lebenslagen |
14.728.108 € |
50.03 |
Zentrum für Arbeit |
6.541.184 € |
Gegenüber dem Ansatz 2008 weist der Entwurf des Budgets für das Jahr 2009 eine Verschlechterung von insgesamt 1.580.776 € aus.
Die Veränderungen gegenüber dem Produkthaushalt 2008 sind in einer Gesamtaufstellung dargestellt worden und als Anlage 1 beigefügt.
4. Hinweise zu einzelnen
Produkten
4.1 Produkt 50.01.01 - Hilfe
zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem SGB XII
Dieses
Produkt umfasst die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach
dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.
Gegenüber dem Vorjahr weist das Produkt 50.01.01 insgesamt eine Verbesserung i.H.v. 205.700 € auf.
Dies ist
im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Landeserstattung im Rahmen der
Verteilung des Festbetrags des Bundes an den Ausgaben der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zum Ansatz des Jahres 2008 um
335.000 € steigen und bei den Krankenhilfeaufwendungen eine Minderausgabe von
ca. 30.000 € erwartet wird.
Hinzu
kommt, dass der Aufwand für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung a. E. mit insgesamt 5.045.000 € um 95.000 € geringer
kalkuliert wird, als im Jahre 2008 (5.140.000 €). Die Ansätze betragen hier
2.205.000 (Alter) bzw. 2.840.000 (Erwerbsminderung). Ihnen liegen die Zahlen
aus der bisherigen Hochrechnung für 2008 zugrunde. Daraus ergibt sich zwar,
dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwar relativ konstant, aber tendenziell
immer noch steigend ist. Weiter sind die Aufwendungen pro Hilfefall steigend.
Das die Ansätze trotzdem sinken ist der Umstellung des kameralen
Haushalts auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2008
geschuldet.
So musste für 2008 erstmalig das mit dem NKF
verbundenen Brutto-/Nettoprinzip
berücksichtigt werden. Seinerzeit wurden die Ansätze, jeweils auf der Aufwands
und Ertragsseite, pauschal um 5 % erhöht. Nach derzeitiger Hochrechnung wird
diese Erhöhung jedoch bei weitem nicht erreicht. Was sich auf der Einnahmeseite
des Produktes mit ca. 235.000 € auswirkt.
Hinsichtlich der Ansatzverbesserung bei der Landeserstattung im Rahmen der Verteilung des Festbetrags des Bundes an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2008: 330.000 €; 2009: 665.000 €), ist darauf hinzuweisen, dass der für 2009 bereits feststehende Zahlbetrag um ca. 90.0000 € geringer ausfallen wird, als die tatsächliche Zahlung für 2008. Die Berechnung der Erstattung wurde geändert und richtet sich ab dem 01.01.2009 erstmals nach den Ausgaben des Vorvorjahres. Um die Höhe der Einnahmen vergleichen zu können ist für die Zahlung für 2008 (757.000 €) der Aufwand des Jahres 2006 (rd. 4.614.000 €) heranzuziehen. So wird deutlich, dass der Landeserstattung für 2008 geringere Aufwendungen gegenüber standen als der für 2009 zu erwartenden Zahlung von 665.000 €, nämlich rd. 5.116.000 €.
Im
Bereich der Krankenhilfe zeigte die Entwicklung des Jahres 2008 bis Ende
August, dass der kalkulierte Ansatz von 520.000 € voraussichtlich nicht
erreicht wird. Entsprechend der seinerzeitigen Hochrechnung für 2008 wurde für
2009 ein Ansatz von 490.000 € kalkuliert. Die Hochrechnung für Oktober 2008
läßt für 2008 inzwischen jedoch Ausgaben über dem Ansatz erwarten. Unter
Hinweis auf die Schwierigkeiten bei der Kalkulation der Krankenhilfekosten wird
nunmehr für 2009 mit einem Ansatz wie für 2008, nämlich 520.000 € kalkuliert
(vgl. Änderungsliste).
4.2 Produkt
50.01.02 - Leistungen für
Auszubildende und Schüler
Der
Aufwand, der zu Lasten des Kreises Coesfeld geht, ist bei diesem Produkt
ausschließlich Sach- und Personalaufwand.
4.3 Produkt 50.01.03 - Aufgaben nach dem
Heimgesetz und Pflegegesetz NRW sowie Leistungen zur Förderung fremder
Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich
Der
Zuschussbedarf beim Produkt 50.01.03 entspricht mit 217.257 € nahezu dem Ansatz
des Jahres 2008 (220.493 €).
Die einzelnen
Leistungen dieses Produktes sind überwiegend durch Beschlüsse des
Kreisausschusses/Kreistages bestimmt und hier im Vergleich zum Vorjahr
unverändert.
Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich.
4.4 Produkt
50.02.01 - Leistungen an
Pflegebedürftige
Allgemein
Das Produkt 50.2.1 beinhaltet die Gewährung von Leistungen zur Deckung des Hilfebedarfs im Rahmen der häuslichen Pflege sowie der nicht durch eigene Mittel gedeckten Kosten einer voll- oder teilstationären Pflege in Einrichtungen. Hierzu zählt auch die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ wird an dem Ziel, den Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt zu steigern, weiter festgehalten. Hierbei kann aber unter Berücksichtigung aktueller Fallzahlen die im Produkthaushalt 2008 geplante Steigerungsrate von 1 % nicht beibehalten werden. Die Kennzahlen sind daher den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Realistisch ist mit einer Steigerung von über 0,5 % jährlich nicht zu rechnen.
Das zweite Ziel, wonach der Zuschussbedarf je Fall nicht gesteigert werden soll, kann im Jahr 2008 erreicht werden. Da der durchschnittliche Bedarf voraussichtlich sogar deutlich unterhalb der Planung bleibt, ist die Kennzahl für die Jahre 2009 bis 2012 entsprechend angepasst und von 7.950,00 € auf 7.800,00 € reduziert worden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich neben der allgemeinen Entwicklung der Fallzahlen auch die Pflegeversicherungsreform 2008 auf die Kennzahlen ausgewirkt haben dürfte. Die Leistungen der Pflegekassen sind hierdurch in der ambulanten Pflege verbessert worden, so dass in geringem Umfang bereits Fälle aus der häuslichen Pflege herausgefallen sind und sich darüber hinaus die Höhe der Sozialhilfeleistungen in Einzelfällen reduziert.
Insgesamt wird gegenüber dem Vorjahresansatz 2008 für das Jahr 2009 mit einem um ca. 140.000,00 € reduzierten Zuschussbedarf (ohne Personal- und Sachausgaben) gerechnet. Der Zuschussbedarf liegt damit bei 12.004.500,00 €.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen / Pflegewohngeld
Bei der Planung der Ansätze für das Jahr 2008 war gegenüber dem Vorjahr mit deutlich steigenden Fallzahlen gerechnet worden. Hintergrund dieser Überlegungen war der erhebliche Anstieg vorhandener Pflegeplätze im Kreisgebiet. Allein im Jahr 2007 sind insgesamt 161 neue Pflegeplätze geschaffen worden.
Tatsächlich sind die Fallzahlen der Hilfe zur Pflege im Jahr 2008 jedoch gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres nur leicht angestiegen. Vor diesem Hintergrund wird nunmehr für das Jahr 2009 auch nur mit moderat steigenden Fallzahlen gerechnet. Die weitere Steigerung von Fallzahlen entspricht sowohl der allgemeinen demographischen Entwicklung wie auch der Fallzahlentwicklung der vergangenen Jahre. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Planung 2009 auf der Grundlage der durchschnittlichen Fallkosten im Jahr 2008 beruht.
Zu beobachten war im Jahr 2008, dass neue Heimbewohner offenbar häufiger über ein höheres Einkommen oder ein Vermögen oberhalb der für die Sozialhilfe geltenden Freigrenzen verfügen. Hierfür spricht, dass der Anteil der Sozialhilfeempfänger an den belegten Heimplätzen bislang insgesamt unterhalb des Durchschnitts der Vorjahre liegt.
Auch die Tatsache, dass die Fallzahlen beim Pflegewohngeld im Gegensatz zu den Sozialhilfefällen erheblich angestiegen ist, spricht für diese These, da offenbar mehr Bewohner allein mit Pflegewohngeld auskommen, bzw. noch über Vermögen bis zu 10.000,00 € verfügen.
Im Bereich des Pflegewohngeldes wird voraussichtlich der Ansatz des Jahres 2008 nicht ausreichen. Hier wurde auch für das Jahr 2009 eine Kostensteigerung eingeplant.
Projektmittel
Auch für das Jahr 2009 sind wieder Projektmittel in Höhe von 100.000,00 € für die Förderung von psychosozialen, pflegeergänzenden und komplementären Leistungen eingeplant. Die Vergabe dieser Mittel soll wie bisher den Einzelbeschlüssen des AASS vorbehalten bleiben.
Grundsicherungsleistungen
Im Bereich der Grundsicherungsleistungen in Einrichtungen wird der Ansatz für das Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahresansatz um 170.000,00 € deutlich reduziert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Planung des Jahres 2008 auf einer falschen Grundlage basierte. Im April 2006 erfolgte eine Umstellung des automatisierten Zahlungsverfahrens hinsichtlich der Auszahlung von Grundsicherungsleistungen an Hilfeempfänger in Einrichtungen. Versehentlich wurden im Rahmen der Umstellung bei der citeq (Kommunale Datenzentrale Münster) durch eine Falschzuordnung von Haushaltsstellen im Zeitraum vom 01.04.2006 bis zum 31.12.2007 die Grundsicherungsleistungen der zu Lasten des LWL abzurechnenden Fälle aus dem Kreishaushalt geleistet. Insgesamt sind im genannten Zeitraum Grundsicherungsleistungen in Höhe von 293.389,72 € falsch verbucht worden.
Durch die Umstellung auf NKF zum 01.01.2008 ist die Zuordnung der Konten korrigiert worden und schließlich der Fehler aufgefallen. Der falsch verbuchte Betrag wird im Rahmen der halbjährlichen Abrechnungen beim LWL geltend gemacht und dem Kreishaushalt als außerordentlicher Ertrag im Jahr 2008 zufließen.
Es bleibt ein Trend steigender Grundsicherungsleistungen erkennbar, der bei der Planung für das Jahr 2009 berücksichtigt wurde.
4.5 Produkt 50.02.02 –
Leistungen für ältere und behinderte Menschen
Allgemein
Das Produkt 50.2.2 beinhaltet Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zu den Leistungen zählen insbesondere die Frühförderung von Kindern sowie die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Ziel ist eine bessere Ausschöpfung der aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel.
Gegenüber dem Vorjahr steigt der Zuschussbedarf (ohne Personal- und Sachausgaben) insgesamt um 194.000,00 € auf nunmehr 2.002.000,00 € an.
Frühförderung
Der erhöhte Zuschussbedarf ist insbesondere auf den Bereich der Frühförderung behinderter Kinder zurückzuführen. Hier ist trotz sinkender Geburtenquote mit weiter steigenden Fallzahlen zu rechnen. Dieses entspricht auch einem landesweit erkennbaren Trend.
Es wurde darüber hinaus im Rahmen der Frühförderung behinderter Kinder auch ein erhöhter Bedarf für die interdisziplinäre Frühförderung (IFF) berücksichtigt.
Kreiszuschuss FuD
Berücksichtigt ist auch die erneute Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung familienunterstützender Dienste (FuD) in Höhe von 16.000,00 €. Hierzu wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt verwiesen.
4.6 Produkt 50.02.03 – Leistungen für besondere Personengruppen
Für dieses Produkt sind auch im Haushalt für das Jahr 2009 keine Kreismittel zu veranschlagen. Die bis zum Jahr 2007 berücksichtigten Mittel für Aufgaben der Kriegopferfürsorge sind entfallen, da diese Aufgaben seit 2008 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Hauptfürsorgestelle – wahrgenommen werden.
Die Ausgaben für die Gewährung von Leistungen nach dem USG (Unterhaltsleistungen) für Wehrpflichtige und deren Angehörige werden unmittelbar aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt.
4.7 Produkt 50.03.01 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II
Das
Produkt 50.03.01 umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die
Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf
der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes und des Landes,
Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Erträge aus Unterhalt und
Wohngeldersparnis des Landes.
Die Regelsatzleistungen mit einem Ansatz in Höhe von 26.330.000 € abzüglich der dazugehörigen Erträge werden zu 100 % vom Bund erstattet. Ferner enthält die Bundeserstattung noch Pauschalen für Sach- und Personalkosten in kalkulierter Höhe von rd. 4.554.000 €.
Dem Kreis entstehen Aufwendungen im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der einmaligen Leistungen sowie im Bereich der Sach- und Personalkosten (bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung).
Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sind für das Jahr 2009 mit 17,7 Mio. € prognostiziert. Das sind 500.000 € mehr als noch für 2008 veranschlagt. Hierbei wurde zu Grunde gelegt, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwar relativ konstant, jedoch tendenziell rückläufig ist. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Aufwendungen pro Fall gerade im Bereich der Heizkosten steigen werden. Betrugen sie im Jahr 2007 noch durchschnittlich 334,31 €/mtl. werden für 2009 monatliche Aufwendungen von 362,85 € kalkuliert.
Diese
Aufwendungen sind anteilig durch den Bund zu tragen und in 2009 muss hier mit einer weiteren Kürzung gerechnet werden. Hat
sich der Bund im Jahr 2007 noch mit 31,2 % an den Kosten für Unterkunft und
Heizung im Rahmen des SGB II beteiligte, waren es im Jahre 2008 für NRW nur
noch 28,6 %. Zum Zeitpunkt der Ansatzplanung 2009 lag eine Einschätzung des
Landkreistages vor, wonach die Bundesbeteiligung im Jahre 2009 nur noch 25,6 %
betragen könnte. Dies deshalb, weil sich die Bundesbeteiligung an den Kosten
der Unterkunft an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften
orientiert. Diese Zahl ist in den Vorjahren stetig zurückgegangen. Alle
Bemühungen, den Berechnungsschlüssel der Bundesbeteiligung an der tatsächlichen
Kostenentwicklung und nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu
orientieren, blieben erfolglos. So wurde die ursprünglich für 2010
vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung ( § 46 Abs. 9 SGB II) im Rahmen der
Wohngeldnovelle aufgehoben. Damit richtet sich die jährliche Anpassung der
Bundesbeteiligung auf Dauer nach der Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaftszahlen. Für 2009 wurde daher mit der Quote von 25,6
% kalkuliert, was im Vergleich zum laufenden Jahr zu einer Mindereinnahme von
ca. 150.0000 € geführt hätte.
Mit
E-Mail vom 23.10.08 informierte der Landkreistag darüber, dass die
Bundesbeteiligung im Jahr 2009 nur noch 25,4 % betragen wird. Ein
entsprechender Gesetzesentwurf sei am 15.10.08 vom Bundeskabinett beschlossen
und bereits dem Bundesrat vorgelegt worden.
Dieser
Entwicklung Rechnung getragen ist für 2009 nur noch von einer Bundeserstattung
in Höhe von 4.347.845 auszugehen, was im Vergleich zum laufenden Jahr eine
Mindereinnahme von ca. 190.000 € ausmacht (vgl. Änderungsliste).
Die Abrechnung
der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der einmaligen Leistungen mit
den Städten und Gemeinden soll auch 2009 auf Grundlage eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgen. Entsprechende Bereitschaft haben die
Städte und Gemeinden in der Lenkungsgruppe signalisiert. Sie beteiligen sich
unter Beachtung des § 5 Abs. 5 AG – SGB II NRW mit 50 % an den vorn genannten
Aufwendungen.
Die
Landeserstattung im Rahmen der Wohngeldersparnis ist im Voraus nicht
verlässlich zu ermitteln.
In 2007
hat der Kreis hier einen Betrag in Höhe von rd. 2.065.000 € erhalten. In
entsprechender Höhe wurde die Einnahme im Haushalt 2008 veranschlagt. Mit
Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 24.06.08 wurde dem Kreis
lediglich ein Betrag von 845.244 € zugesprochen. Aufgrund eines
Berechnungsfehlers hat die Bezirksregierung jedoch inzwischen alle
Festsetzungsbescheide aufgehoben. Zurzeit ist die Verteilung für das laufende
Jahr noch nicht abschließend geregelt. Zum Zeitpunkt der Ansatzplanung war noch
davon auszugehen, die Verteilungsmittel in diesem Jahr nicht einmal ausreichen,
um den realen Mehrbelastungsausgleich der ersten Verteilungsstufe zu erreichen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Landeshaushalt 2009 für die
Wohngelderstattung insgesamt nur noch 288.545.500 € eingestellt sind gegenüber
309.998,00 € im Jahr 2008. Da die Entwicklung der Belastungsdaten der übrigen
Grundsicherungsträger in NRW nicht bekannt ist, fällt es schwer, hier eine
Prognose für die Einnahme des kommenden Jahres zu treffen. Zum jetzigen
Zeitpunkt wird der Zuweisungsbetrag des Landes im Jahr 2009 mit 560.000 €
kalkuliert.
4.8 Produkt 50.03.02 - Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II
Das Produkt 50.03.02 umfasst die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.
Für das
Haushaltsjahr 2009 beträgt der Aufwandsansatz für die soziale Eingliederung
247.350 € (Kreismittel).
Für die
beruflichen Eingliederung der SGB II – Leistungsberechtigten kalkuliert der
Kreis Coesfeld in 2009 Bundesmittel in Höhe von 5.913.000 € und zusätzlich
Eingliederungsmittel gem. § 16 a SGB II in Höhe von rd. 795.000 €. Zurzeit ist
die Höhe der jeweiligen Zahlungen noch nicht festgesetzt. Es wird jeweils eine
Zahlung unterstellt, wie in 2008 erhalten.
5. Risiken bei der Ermittlung
der Ansätze 2009
5.1 Änderung von Leistungsgesetzen
Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Rechtslage. Künftige gesetzliche Änderungen werden somit Auswirkungen auf das Budget haben.
5.2 Fallzahlen
5.2.1 SGB II
Seit der
Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe liegt die alleinige
Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger bei den
Zentren für Arbeit des Kreises Coesfeld. Wurden zu Beginn des Jahres 2006 noch
5.068 Bedarfsgemeinschaften pro Monat betreut, ist diese Zahl bis September 2008
auf derzeit 4.090 Bedarfsgemeinschaften gesunken. Dieses ist vor allem auf die
zurzeit günstige Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie auf gute
Vermittlungserfolge zurückzuführen.
5.2.2 SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 ist eine stetige Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen:
IV. Quartal 2003: 729 Fälle
IV. Quartal 2004: 814 Fälle
IV. Quartal 2005: 872 Fälle
IV. Quartal 2006: 931 Fälle
IV. Quartal 2007: 1.008 Fälle
Leider bestätigt sich hier weiterhin ein Anstieg der Fallzahlen. Im Jahre 2008 beläuft sich die durchschnittliche Zahl bis zum August auf 1.051. Dies ist insbesondere durch erhebliche Fallzahlsteigerungen bei den erwerbsgeminderten Personen begründet. Hier erhielten im Jahre 2007 monatlich durchschnittlich 472 Bedarfsgemeinschaften Leistungen. Aufgrund der monatlichen Entwicklung im Laufe des Jahres 2008 (durchschnittlich 519; Stand: August 2008) scheint sich die Fallsteigerung abzuschwächen. Daher wird davon ausgegangen dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im kommenden Jahr auf durchschnittlich 530 steigen wird. Beim Personenkreis der Grundsicherung im Alter lag die Fallzahl im Laufe des Jahres 2007 bei durchschnittlich 503 Fällen, stieg bis August 2008 auf durchschnittlich 532 an, ist aber im Jahre 2008 relativ konstant. Für 2009 wird mit einer Fallzahl von durchschnittlich 540 kalkuliert.
5.2.3 SGB XII - Sozialhilfe
Auch im
Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII hat es eine Steigerung
der Fallzahl gegeben. Hier hat sich die Zahl von durchschnittlich 185 im Jahre
2007 auf nunmehr 206 im Jahre 2008 (Stand August) erhöht. War jedoch im Jahre
2007 noch eine stetige Fallzahlsteigerung erkennbar, zeigt der monatliche
Vergleich des Jahres 2008 hingegen Schwankungen
Ausgehend von der Entwicklung der monatlichen Zahlen des Jahres
kalkulieren wir für 2008 mit 210 Bedarfsgemeinschaften.
Die tatsächliche weitere Entwicklung ist nur schwer abzuschätzen.
5.3 Krankenhilfe
Seit Jahren wird dargelegt, wie schwierig die Entwicklung der Krankenhilfekosten zu kalkulieren ist. Die Anzahl der Fälle als auch die Art und Höhe der Krankenhilfeaufwendungen sind starken Schwankungen unterzogen und daher nicht vorhersehbar. Im Jahre 2007 lagen die tatsächlichen Aufwendungen um ca. 190.000 € über dem Ansatz und konnten durch einen Haushaltsausgaberest abgefangen werden. Entsprechend wurde der Ansatz für 2008 in Höhe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2007 geplant. Die aktuelle Entwicklung des Jahres 2008 (Stand Oktober) deutet jedoch darauf hin, dass der Ansatz für 2008 überschritten wird, so dass für 2009 der Ansatz entsprechend 2008 kalkuliert wird.
5.4 Leistungen an Pflegebedürftige
Weiter abzuwarten bleiben die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung. Insbesondere die Möglichkeit der Einrichtung von Pflegestützpunkten könnte sich nachteilig für die Träger der Sozialhilfe auswirken, da eine Pflegeberatung in diesem Fall ausschließlich von den Pflegekassen erfolgen würde. Die Belange der Sozialhilfeträger könnten dabei eine untergeordnete Rolle spielen, da die Pflegekassenleistungen ohnehin durch Höchstbeträge begrenzt sind.
5.5 Leistungen für ältere und behinderte Menschen
Risikofaktor in diesem Bereich sind die Anträge für interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF), deren Auswirkungen zurzeit noch nicht abschätzbar sind.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die Beratung des Budgets 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - sowie der Produktstandards zuständig.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtentwurf der Haushaltsansätze 2009
Anlage 2: Änderungsliste zum Produkthaushalt 2009