Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009
hier: Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-7-1197
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2009 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Zuschussbedarfe sowie Ziele und Kennzahlen für den Fachbereich II, Produktbereich 51, werden anerkannt.

 

Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ist am 05.11.2008 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Für die sachkundigen Bürger ist der Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und der Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) als Anlage beigefügt.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2008 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 26.105.216 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

Produktgruppe

Bezeichnung

Zuschussbedarf

51.01

Familienunterstützende Maßnahmen

12.230.943 €

51.02

Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

12.696.670 €

51.03

Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG

  1.177.602 €

 

 

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.

 

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgabe- und Einnahmeentwicklung im derzeit laufenden Haushaltsjahr ermittelt worden.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2008 wesentliche Abweichungen:


 

  1. Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 51.01 im Vergleich zum Ansatz für das Haushaltsjahr 2008 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 1,8 Mio. €. Diese Erhöhung verteilt sich auf die folgenden Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 62.000 €.

 

Ursächlich für die Erhöhung des Zuschussbedarfes sind gestiegene Aufwendungen für das soziale Frühwarnsystem, der erhöhte Kreiszuschuss für die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen sowie erhöhte Aufwendungen für die Betreuung und Versorgung in Notsituationen.

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 200.000 €

 

Im Vergleich zur Ansatzplanung 2008 wurden Kreiszuschüsse für die internationale Jugendbegegnungen, Bildung und Kultur in Höhe von 15.000 € sowie für die offene Kinder- und Jugendarbeit (Schwerpunkt- und Bedarfsförderung) in Höhe von 85.000 € berücksichtigt.

Zusätzlich führen Ansatzsteigerungen für die Betriebskostenzuschüsse TOT, HOT, KOT um rd. 37.000 € sowie für Kreiszuschüsse für Jugendsozialarbeit / Berufshilfen um 30.000 € zu der o.g. Erhöhung des Zuschussbedarfes bei dem Produkt 51.01.02.

 

51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 1,5 Mio. €.

 

Die neuen Strukturen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und das Wahlverhalten der Eltern im Kindergartenjahr 2008/2009 hinsichtlich des möglichen Betreuungsumfanges führen nach den derzeitigen Erkenntnissen für das Haushaltsjahr 2009 zu einer Erhöhung des Zuschussbedarfes im Vergleich zur Ansatzplanung 2008 um rd. 1,5 Mio. €.

Hierbei wurde ein Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren von derzeit 440 Plätze auf 570 Plätze berücksichtigt.

 

Die Ausgaben für die Betriebskostenförderung der Tageseinrichtungen für Kinder werden sich im Vergleich zur Ansatzplanung 2008 um rd. 3,65 Mio. € erhöhen. Demgegenüber stehen Mehreinnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von rd. 270.000 € und aus Landeszuschüssen zur Betriebskostenförderung in Höhe von rd. 1,86 Mio. €.


 

 

  1. Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

Produkt 51.02.01 –      Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.02 –      Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.03 –      Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.02.04 –      Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche – Eingliederunghilfe nach § 35 a

 

Es ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 1,49 Mio. €. Hierin enthalten ist eine Personalkostensteigerung in Höhe von rd. 86.000 €

 

Insgesamt verteilt sich der Erhöhungsbetrag (ohne Personalkostensteigerung) im Wesentlichen auf die nachfolgend aufgeführten Produkte:

 

51.02.01 – Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 900.000 €

 

Im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen ist eine deutliche Steigerung der Ausgaben bedingt durch Fallzahlsteigerung im Vergleich zur Ansatzplanung für das Jahr 2008 zu erwarten. Dieses Ausgabeentwicklung zeichnet sich bereits im derzeit laufenden Haushaltsjahr ab.

Aus diesem Grunde wurde für diese Hilfeart eine Ansatzsteigerung in Höhe von 800.000 berücksichtigt.

Gleichzeitig führt eine Erhöhung der Ausgaben für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Tagesgruppen um rd. 100.000 € zu einer weiteren Erhöhung des Zuschussbedarfes.

 

51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 430.000 €

 

Im Wesenlichen ist die Veränderung des Zuschussbedarfes auf die Steigerung der Kosten für die Heimbetreuung und Vollzeitpflege in Höhe von insgesamt 810.000 € zurückzuführen. Diese Kostenentwicklung ist auf die steigenden Kosten in den Einzelfällen zurückzuführen.

Demgegenüber stehen Mehreinnahmen bei den Positionen Kostenerstattungen von anderen Trägern sowie bei den Kostenbeiträgen für Hilfen außerhalb des Elternhauses. Die Mehreinnahmen für die genannten Positionen belaufen sich auf insgesamt rd. 340.000 €.

 

51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

 

Insgesamt ergibt sich hier eine geringe Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 31.000 € von 910.000 € auf 941.000 €.

 

51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 35.000 € von 890.000 € auf 925.000 €.

 

 

II.  Lösung

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

III. Alternativen /  IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelasstung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.