Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kindertagespflege nach § 23 Sozialgesetzbuch VII (SGB VIII)
Vorlage
SV-7-1198
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen erhält zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen einen Kreiszuschuss von bis zu 2.635,00 €.

Begründung:

 

I.   Problem

Wie bereits in den SV-7-0527 zur Sitzung vom 29.11.2006 dargelegt, sieht das SGB VIII insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter 3 Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor.

 

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und der Gewährung einer laufenden Geldleistung auch die fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

Bereits in den Jugendhilfeausschusssitzungen am 29.11.2006, 28.02.2008 und 14.04.2008 wurde eine finanzielle Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen der Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld bezogen auf konkrete Maßnahmen beschlossen.

 

Mit Antrag vom 04.11.2008 bittet die Familienbildungsstätte Lüdinghausen um Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung von weiteren Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen.

 

Bereits am 20.10.2008 wurde mit der Durchführung des „Baustein I“ (Vorbereitungskurs) begonnen. An dieser Maßnahmen nehmen lt. vorgelegter Teilnehmerliste 12 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld teil. Dieses wurde bei der Ermittlung des Kreisanteils entsprechend berücksichtigt.

Die Gesamtkosten für diesen Baustein belaufen sich lt. beiliegender Kostenkalkulation auf 1.002,00 €. Unter Anrechnung der Teilnehmergebühren errechnet sich ein Kostenanteil des Kreisjugendamtes Coesfeld in Höhe von 540,00 €.

 

Des weiteren wird die Familienbildungsstätte Lüdinghausen ab dem 17.11.2008 den „Baustein II“ der Qualifizierungsmaßnahme (Pädagogische Fragen in der Tagespflege) durchführen.

Die Kosten hierfür belaufen sich lt. beiliegender Kostenkalkulation auf insgesamt 3.954,00 €. Zur Ermittlung des Kostenanteils des Kreisjugendamtes Coesfeld wurde unterstellt, dass 11 Personen ausschließlich aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld diese Maßnahme besuchen werden.

Unter Berücksichtigung der von den Kursteilnehmern zu entrichtenden Gebühren würde somit ein Kostenanteil des Kreises Coesfeld in Höhe von 2.095,00 € verbleiben.

 

 

II.    Lösung

 

Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen zählt gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII zu den Aufgaben im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege. Aus diesem Grunde ist eine finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen angezeigt.

 

Der konkrete Förderbetrag ist abhängig von

a)      Gesamtzahl der Teilnehmer und

b)      der Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld im Verhältnis zur Gesamtteilnehmerzahl.

D.h. sofern  Personen aus anderen Jugendamtsbereichen an der  Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, erfolgt hierzu eine entsprechend anteilige Kürzung des Förderbetrages.

 

 

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Es erfolgt keine weitere Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Produkthaushalt für die Jahre 2008 und 2009 sind unter dem Sachkonto 533250 bei der Produktgruppe 51.01 (Familienunterstützende Maßnahmen) entsprechende Mittel vorgesehen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über die finanzielle Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zuständig.