Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Antrag der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH, Bahnhofstr. 24, 48249 Dülmen, auf Förderung des Projektes " PFAU - Pflege-Arbeit-Unternehmen"
Vorlage
SV-7-1199
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH erhält für ihr Projekt „PFAU - Pflege - Arbeit - Unternehmen“ aus dem Fördertopf einen einmaligen Zuschuss bis zur Höhe von 17.000 Euro für den Projektzeitraum 2009/2011 unter folgenden Voraussetzungen:

 

  1. die Gesamtfinanzierung des Projektes muss gesichert sein
  2. der Anteil des Kreises Coesfeld darf ausschließlich zur Reduzierung

des Eigenanteils der wfc verwendet werden

  1. es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Zentralen Pflegeberatung

des Kreises Coesfeld.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die wfc beteiligte sich an dem vom Land NRW ausgeschriebenen Wettbewerb                       „familie@unternehmen.NRW - Gesucht: Die besten Ideen zur erfolgreichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ mit dem Projekt PFAU. Der Wettbewerb ist Teil des „Ziel 2-Programmes“. Die Wettbewerbsphase ist inzwischen abgeschlossen, die wfc hat eine grundsätzliche Förderzusage erhalten und kann jetzt den konkreten Förderantrag stellen. Voraussetzung für die Landesmittel ist die gesicherte Finanzierung des Gesamtprojektes. Es werden 55 % der Gesamtkosten als Fördermittel erwartet, 45 % sind durch Eigenmittel aufzubringen. Zur Reduzierung des Eigenanteils beantragt die wfc einen Gesamtbetrag von 17.000 Euro für den gesamten Projektzeitraum von 2 Jahren aus dem Fördertopf des Kreises.

 

Die wfc geht davon aus, dass es auch im Kreis Coesfeld einen Fachkräftemangel gibt und dass es für Unternehmen von dringlichem Interesse ist, qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen zu halten. Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen künftig immer mehr Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor der Problematik, Berufstätigkeit und die Pflege von älteren Angehörigen zu vereinbaren.

 

Das Thema „Beruf und Kinderbetreuung“ ist inzwischen ein starkes Handlungsfeld geworden. Die Doppelbelastung von „Beruf und Pflege“ hat aber bisher nur wenig Beachtung gefunden.

 

Durch die neuen gesetzlichen Regelungen, die durch die Freistellung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch für Betriebe relevant sind, soll ein neues  Bewusstsein für das Thema erreicht und pflegenden Angehörigen geholfen werden. Gerade aufgrund der demographischen Entwicklung im Kreis Coesfeld ist es wichtig, auch berufstätigen Frauen und Männern eine Pflege von Angehörigen im eigenen Umfeld zu ermöglichen. Pflege und Berufstätigkeit schließen sich nicht grundsätzlich gegenseitig aus, aber die Vereinbarkeit ist nur mit Unterstützung möglich.

 

II.  Lösung

 

Das Projekt „PFAU – Pflege-Arbeit-Unternehmen“ soll die Betriebe für diese Doppelbelastung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sensibilisieren. Angestrebt ist in diesem Projekt die Entwicklung und Erprobung eines Pflegeinstrumentariums für Unternehmen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (mit pflegebedürftigen Angehörigen). Das Kooperationsprojekt mit der Familienbildungsstätte Dülmen soll wissenschaftlich aus dem Bereich der Arbeitswissenschaft vom Institut für Kirche, Management und Spiritualität (IKMS) an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Münster begleitet werden. Das  Institut beschäftigt sich mit der Sichtweise der Betriebe bzw. der Arbeitgeber. Die wfc will das Projekt mit allen interessierten Betrieben im Kreis durchführen.

 

 

Projektschritte:

 

1, Phase    März 09 – Oktober 09

Wissenschaftliche Analyse: Erarbeitung des Pflegeinstrumentariums, Sensibilisierung der Betriebe/Bedarfsfeststellung

 

2. Phase    November 09 – Dezember 10

Impulsveranstaltung: Vorstellung des Pflegeinstrumentariums, Öffentlichkeitsarbeit, Einführung des Pflegeinstrumentariums

 

3. Phase    Januar 11 – Februar 11

Evaluation und Vorstellung des Leitfadens

 

 

 

Das Institut für Kirche, Management und Spiritualität führt in der ersten Phase Gespräche mit den Betrieben. Ziel der wissenschaftlichen Studie ist es herauszufinden, welche Probleme es in Bezug auf die Doppelbelastung in den einzelnen Betrieben gibt, auch unter Berücksichtigung des neuen Pflegezeitengesetzes. Die wissenschaftliche Analyse soll ein Pflegeinstrumentarium erarbeiten, mit welchen Maßnahmen das Thema Pflege und Beruf in den Unternehmen implementiert werden kann. Im Fokus steht auch die Sensibilisierung von Unternehmensleitung und Beschäftigten zum Themenfeld. Betriebe sollen erkennen, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen zuhause gut versorgt wissen, bessere Leistungen erzielen können. Informiert werden soll auch über eine Internetseite und Informationsveranstaltungen.

 

Zu den ermittelten Bedarfen sollen dann „Hilfspakete“ entwickelt werden, insbesondere auch durch eine enge Zusammenarbeit mit der FBS Dülmen und der Zentralen Pflegeberatung. Projektbestandteil ist dabei auch der Einsatz von Ehrenamtlichen, die zuvor von der FBS Dülmen qualifiziert werden sollen. Die Vermittlung von Ehrenamtlichen zur psychosozialen Unterstützung von erwerbstätigen Pflegenden erfolgt über die FBS Dülmen .

 

Eine ausführliche Beschreibung des Projektes ist dem Antrag (Anlage 1) zu entnehmen. Inhaltlich erfolgten aufgrund von Abstimmungsgesprächen einige Korrekturen. Die wfc wurde deshalb aufgefordert, einen aktuellen Förderantrag nachzureichen.

 

Finanzierung des Projektes:

 

Das Gesamtprojekt umfasst ein Volumen von 185.000 Euro, knapp 100.000 Euro ist für die wissenschaftliche Begleitung durch das IKMS  vorgesehen.Von den verbleibenden 85.000 Euro müssen die Kosten der wfc und des Kooperationspartners gedeckt werden, u.a. soll hiervon die Qualifizierung der Ehrenamtlichen und die Stelle zur Koordination der Einsätze bei der FBS bezahlt werden.

 

 

 

Der Eigenanteil von 45 % soll wie folgt erbracht werden:

 

Zuschuss des Kreises Coesfeld                    17.000 Euro

Eigenanteil der wfc                                           3.700 Euro

Eigenanteil Koop.Partner Stadt Dülmen           1.000 Euro

Eigenanteil Koop.Partner FBS Dülmen           1.000 Euro

Gegenwert der ehrenamtlichen Arbeit              6.080 Euro

 

Der restliche Betrag wird durch eine Spende der Sparkasse Westmünsterland aufgebracht.

 

 

Bewertung der Verwaltung:

 

Der ursprüngliche Projektantrag sah den Einsatz sog. ehrenamtlicher Pflegebegleiter vor, die in den Betrieben als Beistand für die Angehörigen gedacht waren. Sie sollten den Angehörigen bei akuter Notlage beratend zur Seite stehen und ggf. zu den Leistungsträgern vermitteln.

 

In dieser Funktion wurde im Hinblick auf die bereits vorhandenen Beratungsstellen eine Doppelstruktur gesehen. Vor allem ist zur Zeit nicht bekannt, ob und ggf. wie sich die Pflegestützpunkte auch dieser Aufgabe stellen werden.

 

Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass Doppelstrukturen unbedingt zu vermeiden sind und außerdem auch die Situation der Angehörigen, die akut und unter Zeitdruck  individuelle Lösungen finden müssen, so komplex ist, dass hier vorrangig die Pflegefachkräfte der Zentralen Pflegeberatung eingesetzt werden sollen.

 

Das Vorhaben, Betriebe für diese Art der Doppelbelastung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sensibilisieren, wird grundsätzlich seitens des Kreises begrüßt. Eine enge Zusammenarbeit wurde der wfc angeboten. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass eine deutliche Ausweitung der Beratungskapazitäten bei 1,5 Stellen nicht mehr möglich ist. Wartezeiten sind bereits jetzt schon nicht immer vermeidbar. Allerdings wenden sich auch jetzt schon berufstätige und pflegende Angehörige an unsere Beratungsstelle. Es bleibt daher abzuwarten, ob tatsächlich deutlich mehr Beratungen aufgrund dieses Projektes eingefordert werden.

 

Der Einsatz der ehrenamtlichen Pflegebegleiter sollte ähnlich wie bei den Senioren- und Demenzbegleitern zur konkreten Entlastung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden.

 

Unter diesen Voraussetzungen wird das Projekt seitens der Verwaltung als förderfähig angesehen. Oft führt die eigene Berufstätigkeit dazu, dass man sich die zusätzliche Belastung einer Pflege nicht zutraut und – vielleicht zu schnell – sich nach einem Heimplatz umsieht. In Akutsituationen kann bei umfassender und schneller Information und entsprechender Unterstützung zudem der Ausfall im Betrieb reduziert werden.

 

III. Alternativen

 

Das Projekt wird nicht seitens des Kreises gefördert. Eine Durchführung des Projektes wird dadurch unwahrscheinlich.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Finanzierung des Gesamtbetrages kann noch aus dem Fördertopf 2008 erfolgen, da noch ausreichende Mittel vorhanden sind.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Vergabe der Fördermittel ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.