Betreff
Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Haushaltjahr 2009
Vorlage
SV-7-1203
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für Kreiszuwendungen im Rahmen der Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Haushaltjahr 2009 werden entsprechende Mittel eingeplant.

Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 25.000.- € wird über die Änderungsliste dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Jugendbeirat der Offenen Jugendarbeit Rosendahl hat mit Schreiben vom 10. April 2007 einen Antrag auf Einrichtung eines Jugendhauses an die Gemeinde Rosendahl gestellt. Dieser Antrag ist in der Sitzung des Ausschusse für Sport, Kultur, Familie und Soziales am 31. Mai 2007 beraten worden.

Die Gemeindeerwaltung ist vom Ausschuss beauftragt worden, nach geeigneten Räumlichkeiten für ein Jugendhaus für die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu suchen, ferner ein entsprechendes Finanzierungskonzept zu erarbeiten und zur Haushaltsberatung 2009 im Herbst 2008 die Ergebnisse zur Entscheidung für ein gemeinsames Jugendhaus den Ausschüssen und dem Rat zur Beratung vorzulegen.

Mit Schreiben vom 08. Aug. 2008 teilt die Gemeinde Rosendahl mit,

„dass die Errichtung eines Jugendhauses im Ortsteil Osterwick für das Jahr 2009 geplant ist. Hierfür wurden in der Finanzplanung der Gemeinde Rosendahl für das Jahr 2009 bereits 50.000,-- EUR als Eigenanteil der Gemeinde vorgesehen. Wenn auch zurzeit noch keine konkreten Planungen vorliegen und der zuständige Ausschuss frühestens Anfang Dezember hierüber wieder beraten und entscheiden wird, so bitte ich von Gesamtkosten von 100.000,-- € (einschließlich Inventar) als Obergrenze auszugehen. Dementsprechend bitte ich im Haushalt des Kreises einen Zuschuss von 20.000,-- € für die Gemeinde Rosendahl einzuplanen. Die verbleibenden 30.000,-- € sollen durch Sponsorengelder sowie Eigenleistungen der Kolpingfamilie Osterwick als Träger und der Gemeinde Rosendahl (Bauhofeinsatz) aufgebracht werden.“ (Auszug aus der Mitteilung vom 08. Aug. 2008)

 

Darüber hinaus wird erfahrungsgemäß für kleinere Renovierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffung im Bereich der Ausstattung der Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit vorsorglich ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 5.000.- EUR für potenzielle Antragsteller benötigt.

 

 

II.  Lösung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier: Förderungsposition 7 - Investitionskostenförderung von Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit werden gefördert;

der Neu- und Erweiterungsbau, der Umbau, die Erneuerung und der zusätzliche Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischer Anlagen, der Erwerb von Gebäuden und/oder die Erst-, Ergänzungs- bzw. Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen von

-          a) Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit,

-          b) Jugend- und Familienbildungsstätten, sofern sie mit Landesmitteln gefördert werden oder

-          c) Jugendgruppenräumen oder Vereins- bzw. Verbandsheimen, sofern der Bedarf nachgewiesen werden kann.

 

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 25.000.-  EUR sind noch einzuplanen. Für den Haushaltsansatz ist ein Sachkonto einzurichten (früher HHSt. 4600.988000 KRZ Jugendheime) und in die Änderungsliste aufzunehmen.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.