Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
SV-7-1215
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge  in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der in der Sitzungsvorlage aufgeführten Anpassungen sowie der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.

Begründung:

I.   Problem

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 ist am 05.11.2008 in den Kreistag eingebracht worden. In den sich nunmehr anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, durch die sich Änderungen bei den Überschüssen / Fehlbeträgen ergeben können.

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist für die Vorberatung des Budgets und der Produktstandards folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen geben die Position im Entwurf des Produkthaushaltes an):

 

Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 221 – 229)

Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 293 – 316)

Produktbereich 66 – Straßenbau – und Unterhaltung (S. 317 – 331)

Produktbereich 81 – Regionale Nahverkehrsgemeinschaft Münsterland (S. 333 – 338)

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 wurde allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Für die sachkundigen Bürgern ist der für den Ausschuss relevante Teil des Entwurfs zusammen mit der Haushaltssatzung und dem Vorbericht beigefügt.

 

Bei der Produktgruppe 10.02 – Gebäude – sind gegenüber dem Stand bei Aufstellung des Entwurfs folgende redaktionelle Änderungen bzw. Aktualisierungen erforderlich:

 

1)       Auf S. 224 des Produkthaushaltes (Erläuterungen zum Teilfinanzplan 10.02) sind für die Erweiterung/Aufstockung des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs Ausgaben in Höhe von 590.000 € angegeben. Dieser Betrag basiert auf einer ersten groben Kostenschätzung des Architekten, die zum Zeitpunkt der Entwurfsaufstellung vorlag.

Nach der zwischenzeitlich vorgenommenen Aktualisierung der Kostenschätzung hat sich der geplante Gesamtausgabebetrag auf 630.000 € erhöht. Um den Mittelbedarf im Teilfinanzplan 10.02 konstant zu halten wird als Ausgleich der Ansatz für Planungskosten für zukünftige Maßnahmen im investiven Bereich von 60.000 € auf 20.000 € verringert. Die Beträge in den Erläuterungen auf S. 224 sind entsprechend anzupassen. Gleichzeitig ist in der Investitionsübersicht auf S. 225 der Ausgabebetrag für die Erweiterung um 40.000 € zu erhöhen.

Die geplante Baumaßnahme wird im Rahmen einer der Ausschusssitzung vorangehenden Begehung des Schulgebäudes näher erläutert.

2)       Änderung aufgrund eines Übertragungsfehlers in der Produktbeschreibung 10.02.01 auf S. 226, Unterpunkt „Ziele“ – 4. Spiegelstrich: „Wärmeverbräuche durch Modernisierungsmaßnahmen weiter senken

3)       Aktualisierung folgender Grundzahlen in der Produktbeschreibung 10.02.01 auf S. 227:

Gebundene Mittel für Bauunterhaltung: Planwert 2009 = 1.442.500 €
Gebundene Mittel für Sanierungen: Planwert 2009 = 503.800 €
Gebundene Mittel für größere Umbauten und Nutzungsänderungen:
Planwert 2009 = 1.077.000 €
Gebundene Mittel für energetisch relevante Projekte: Planwert 2009 = 200.000 €

 

II.  Lösung

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr nimmt die ausgewiesenen Überschüsse / Fehlbeträge für die genannten Produktgruppen / Produktbereiche zur Kenntnis und empfiehlt, diese anzuerkennen.

III. Alternativen / IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Zuschussbedarf der einzelnen Produktgruppen und den Gesamthaushalt, wenn kein Ausgleich in anderen Budgets erfolgt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 ist der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr für die Vorberatung zuständig.